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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Fröndenberg/Ruhr: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Unna · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 25 km nordöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Fröndenberg/Ruhr hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Fröndenberg/Ruhr deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna.

Gilt in Fröndenberg/Ruhr eine Baumschutzsatzung?

Nein, Fröndenberg/Ruhr hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Fröndenberg/Ruhr – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in Fröndenberg/RuhrNein, keine Satzung
BesonderheitenIm Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt (Satzungen nach Sachgebieten) ist keine Baumschutzsatzung aufgeführt. Ob es früher eine gab und wann sie aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. Es gelten die allgemeinen Regeln des Naturschutzrechts. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
Postleitzahlen in Fröndenberg/Ruhr58730
Nächste Kommune mit SatzungHolzwickede, rund 8 km von Fröndenberg/Ruhr entfernt (Luftlinie)
Quellefroendenberg.de, abgerufen Oktober 2026

Eine Baumschutzsatzung für Fröndenberg/Ruhr haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Fröndenberg/Ruhr nachfragen.

Was beim Baumfällen in Fröndenberg/Ruhr außerdem gilt

Auch in Fröndenberg/Ruhr gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Fröndenberg/Ruhr jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Fröndenberg/Ruhr hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Fröndenberg/Ruhr

Ohne Baumschutzsatzung ist in Fröndenberg/Ruhr für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Fröndenberg/Ruhr.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Fröndenberg/Ruhr

Bahnhofstr. 2, 58730 Fröndenberg/Ruhr

Telefon: 02373 976-0

E-Mail: stadt@froendenberg.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Landschaft – Untere Naturschutzbehörde

Dienstgebäude Edisonstraße 1a, 59199 Bönen (Post: Untere Naturschutzbehörde, Platanenallee 16, 59425 Unna)

Telefon: 02303 27-1070

E-Mail: irina.tien@kreis-unna.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Fröndenberg/Ruhr haben 4 eine Baumschutzsatzung: Unna, Holzwickede, Bönen, Kamen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
UnnaBaumschutzsatzungnur Bäume auf öffentlichen Flächen
Menden (Sauerland)keine Satzung–
HolzwickedeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Wickede (Ruhr)keine Satzung–
BönenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
KamenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Fröndenberg/Ruhr gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

Häufige Fragen

Brauche ich in Fröndenberg/Ruhr eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Fröndenberg/Ruhr hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Fröndenberg/Ruhr Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Fröndenberg/Ruhr, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Fröndenberg/Ruhr ohne Genehmigung fällen?

Weil Fröndenberg/Ruhr nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Fröndenberg/Ruhr in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Fröndenberg/Ruhr für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Fröndenberg/Ruhr bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Fröndenberg/Ruhr.