Gilt in Fröndenberg/Ruhr eine Baumschutzsatzung?
Nein, Fröndenberg/Ruhr hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Fröndenberg/Ruhr | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Im Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt (Satzungen nach Sachgebieten) ist keine Baumschutzsatzung aufgeführt. Ob es früher eine gab und wann sie aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. Es gelten die allgemeinen Regeln des Naturschutzrechts. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. |
| Postleitzahlen in Fröndenberg/Ruhr | 58730 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Holzwickede, rund 8 km von Fröndenberg/Ruhr entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | froendenberg.de, abgerufen Oktober 2026 |
Eine Baumschutzsatzung für Fröndenberg/Ruhr haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Fröndenberg/Ruhr nachfragen.
Was beim Baumfällen in Fröndenberg/Ruhr außerdem gilt
Auch in Fröndenberg/Ruhr gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Fröndenberg/Ruhr jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Fröndenberg/Ruhr hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Fröndenberg/Ruhr
Ohne Baumschutzsatzung ist in Fröndenberg/Ruhr für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Fröndenberg/Ruhr.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstr. 2, 58730 Fröndenberg/Ruhr
Telefon: 02373 976-0
E-Mail: stadt@froendenberg.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Landschaft – Untere Naturschutzbehörde
Dienstgebäude Edisonstraße 1a, 59199 Bönen (Post: Untere Naturschutzbehörde, Platanenallee 16, 59425 Unna)
Telefon: 02303 27-1070
E-Mail: irina.tien@kreis-unna.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Fröndenberg/Ruhr haben 4 eine Baumschutzsatzung: Unna, Holzwickede, Bönen, Kamen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Unna | Baumschutzsatzung | nur Bäume auf öffentlichen Flächen |
| Menden (Sauerland) | keine Satzung | – |
| Holzwickede | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Wickede (Ruhr) | keine Satzung | – |
| Bönen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Kamen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest
In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Fröndenberg/Ruhr gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Fröndenberg/Ruhr eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Fröndenberg/Ruhr hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Fröndenberg/Ruhr Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Fröndenberg/Ruhr, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Fröndenberg/Ruhr ohne Genehmigung fällen?
Weil Fröndenberg/Ruhr nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Fröndenberg/Ruhr in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Fröndenberg/Ruhr für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Fröndenberg/Ruhr bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Fröndenberg/Ruhr.