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Baum fällen in Bergkamen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Unna · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 31 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Bergkamen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bergkamen“). Geschützt sind in Bergkamen Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Bergkamen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Bergkamen (Baumschutz, Bereich Straßen und Grünflächen). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Bergkamen eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Bergkamen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Bergkamen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in BergkamenJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bergkamen
FassungVom 02.10.2024 (Ratsbeschluss 19.09.2024)
Geschützte Bäume in BergkamenDie Satzung gilt in den bebauten Ortsteilen und in Bebauungsplangebieten, für private und öffentliche Grundstücke. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Eiben, Ginkgo und Stechpalmen sind ab 60 cm geschützt. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen mindestens 80 cm messen und ein Stamm mindestens 30 cm. Außerdem geschützt sind heckenartige Laub- und Nadelgehölze ab 150 cm Höhe und 300 cm Länge, flächige Baumbestände (ab 30 cm Stammumfang einzelner Gehölze), Walnuss und Esskastanie sowie alle Ersatzpflanzungen.
AusgenommenAusgenommen sind Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie) und zypressenartige Koniferenhecken wie Lebensbaum, Scheinzypresse oder Serbische Fichte. Pappeln fallen nur unter die Satzung, wenn sie standortprägend sind. Die Fällung aller anderen Pappeln muss vorher schriftlich oder mündlich zur Niederschrift angezeigt werden. Nicht erfasst sind Wald, Landschafts- und Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Verkehrssicherung und unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr muss der Stadt danach unverzüglich schriftlich mit Nachweis angezeigt werden.
Genehmigung in BergkamenAusnahme oder Befreiung bei der Stadt Bergkamen beantragen: schriftlich, auch per E-Mail, oder mündlich zur Niederschrift. Beizufügen ist ein Lageplan oder eine Handskizze mit Gattung, Stammumfang und Kronendurchmesser. Vor dem Antrag ist ein Beratungsgespräch mit der von der Stadt eingesetzten Person Pflicht. Beratung und Bescheid sind kostenfrei. Die Genehmigung gilt 2 Jahre und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Ersatzpflanzung in BergkamenJe entferntem Baum ist ein Baum derselben oder gleichwertigen Art zu pflanzen, Baumschulmaß 18-20 cm Stammumfang in BdB-Qualität. Ab 150 cm Stammumfang des gefällten Baums kommt für je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher Baum hinzu. Bei flächigen Beständen ist je angefangene 100 qm ein Baum zu pflanzen. Gepflanzt wird in der ersten Pflanzperiode nach der Fällung, und die Pflanzung ist der Stadt schriftlich anzuzeigen. Ist sie nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Katalogpreis (Baumschule Bruns) plus 33 % Pflanzkostenpauschale plus Kosten für Dreibock, Bewässerungsset, Mykorrhiza und Stammschutz.
BesonderheitenVerboten ist auch, den Aufbau eines geschützten Baums wesentlich zu verändern, einschließlich seiner charakteristischen Wuchsform. Ein starker Kronenschnitt über die fachgerechte Pflege hinaus ist daher genehmigungspflichtig. Ebenfalls verboten sind Eingriffe im Wurzel- und Kronentraufbereich, etwa Verdichtung, Versiegelung oder Abgrabungen. Bußgeld bis 50.000 Euro.
Postleitzahlen in Bergkamen59192
Quellebergkamen.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Bergkamen

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Bergkamen außerdem gilt

Auch in Bergkamen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Bergkamen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Bergkamen eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Bergkamen Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Bergkamen

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Bergkamen gehen an die Stadt Bergkamen (Baumschutz, Bereich Straßen und Grünflächen); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Bergkamen (Baumschutz, Bereich Straßen und Grünflächen)

Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen

Telefon: 02307 965-0

E-Mail: info@bergkamen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Landschaft – Untere Naturschutzbehörde

Dienstgebäude Edisonstraße 1a, 59199 Bönen (Post: Untere Naturschutzbehörde, Platanenallee 16, 59425 Unna)

Telefon: 02303 27-1070

E-Mail: irina.tien@kreis-unna.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Bergkamen ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Bergkamen geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Bergkamen (Baumschutz, Bereich Straßen und Grünflächen). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Bergkamen haben 5 eine Baumschutzsatzung: Kamen, Werne, Lünen, Bönen, Unna.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
KamenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
WerneBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
LünenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
BönenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Selmkeine Satzung–
UnnaBaumschutzsatzungnur Bäume auf öffentlichen Flächen

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Bergkamen gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Bergkamen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Bergkamen fällt. Geschützt sind in Bergkamen Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Bergkamen (Baumschutz, Bereich Straßen und Grünflächen). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bergkamen geschützt?

Geschützt sind in Bergkamen Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Bergkamen ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Bergkamen gilt: Ausgenommen sind Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie) und zypressenartige Koniferenhecken wie Lebensbaum, Scheinzypresse oder Serbische Fichte. Pappeln fallen nur unter die Satzung, wenn sie standortprägend sind. Die Fällung aller anderen Pappeln muss vorher schriftlich oder mündlich zur Niederschrift angezeigt werden. Nicht erfasst sind Wald, Landschafts- und Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Verkehrssicherung und unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr muss der Stadt danach unverzüglich schriftlich mit Nachweis angezeigt werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Bergkamen?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Bergkamen gilt: Gebührenfrei (Beratung und Bescheid). Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Bergkamen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Bergkamen gehen an die Stadt Bergkamen (Baumschutz, Bereich Straßen und Grünflächen). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.

Muss ich in Bergkamen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Bergkamen gilt: Je entferntem Baum ist ein Baum derselben oder gleichwertigen Art zu pflanzen, Baumschulmaß 18-20 cm Stammumfang in BdB-Qualität. Ab 150 cm Stammumfang des gefällten Baums kommt für je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher Baum hinzu. Bei flächigen Beständen ist je angefangene 100 qm ein Baum zu pflanzen. Gepflanzt wird in der ersten Pflanzperiode nach der Fällung, und die Pflanzung ist der Stadt schriftlich anzuzeigen. Ist sie nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Katalogpreis (Baumschule Bruns) plus 33 % Pflanzkostenpauschale plus Kosten für Dreibock, Bewässerungsset, Mykorrhiza und Stammschutz.

Welche Strafe droht, wenn ich in Bergkamen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Bergkamen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Bergkamen einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Droht ein geschützter Baum in Bergkamen unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Bergkamen.