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Baum fällen in Werne: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Unna · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 37 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Werne gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zur Erhaltung von stadtbildprägenden und erhaltenswerten Bäumen und Holzgewächsen in der Stadt Werne“). In Werne sind nur die im Baumkataster der Satzung einzeln aufgeführten stadtbildprägenden Bäume geschützt; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume dürfen in Werne nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Werne. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Werne eine Baumschutzsatzung?

Ja, aber ohne allgemeinen Schutz nach Stammumfang: In Werne sind nur die im Baumkataster der Satzung einzeln aufgeführten stadtbildprägenden Bäume geschützt; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Werne – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in WerneJa, aber nur für einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
BezeichnungSatzung zur Erhaltung von stadtbildprägenden und erhaltenswerten Bäumen und Holzgewächsen in der Stadt Werne
FassungSatzung vom 10.12.1998; Baumkataster (Anlage 1, V/29) zuletzt fortgeschrieben 06.04.2006 (VI/217), Übersicht vom 31.12.2008
Geschützte Bäume in WerneGeschützt sind nur die im Baumkataster einzeln aufgeführten stadtbildprägenden Bäume, z. B. Stieleichen, Blutbuchen, Linden, Rosskastanien, Bergulme und Schwarzpappel an benannten Standorten in Werne-Mitte, Stockum und Langern.
AusgenommenAusgenommen sind alle Bäume, die nicht im Baumkataster stehen. Weitere Einzelheiten sind nicht bekannt, weil der Satzungstext nicht im Online-Ortsrecht der Stadt steht.
BesonderheitenIm Ortsrecht der Stadt Werne stehen nur das Baumkataster (V/29) und die Ratsbeschlüsse zu seiner Fortschreibung (VI/205, VI/209), nicht der Satzungstext vom 10.12.1998. Genehmigungsverfahren, Gebühren, Ersatzpflanzung und Bußgeld sind daher unbekannt. Vor Arbeiten an einem der gelisteten Bäume bei der Stadt Werne nachfragen.
Postleitzahlen in Werne59368
Quellewerne.de, abgerufen Oktober 2026

Diese Angabe beruht auf Angaben der Stadt bzw. Sekundärquellen und ist noch nicht am Wortlaut der Satzung bestätigt. Bitte vor einer Fällung bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Was beim Baumfällen in Werne außerdem gilt

Auch in Werne gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Werne jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Werne eine Baumschutzsatzung: In Werne sind nur die im Baumkataster der Satzung einzeln aufgeführten stadtbildprägenden Bäume geschützt; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Werne

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Werne gehen an die Stadt Werne; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Werne

Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne

Telefon: 02389 71-1

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Landschaft – Untere Naturschutzbehörde

Dienstgebäude Edisonstraße 1a, 59199 Bönen (Post: Untere Naturschutzbehörde, Platanenallee 16, 59425 Unna)

Telefon: 02303 27-1070

E-Mail: irina.tien@kreis-unna.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Werne ab

  1. Im Baumkataster nachsehen und Baum ansehen lassen. Geschützt ist in Werne nur, was im Baumkataster der Satzung steht.
  2. Antrag bei der Stadt Werne. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Werne haben 3 eine Baumschutzsatzung: Bergkamen, Kamen, Lünen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
BergkamenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Nordkirchenkeine Satzung–
Aschebergkeine Satzung–
Selmkeine Satzung–
KamenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
LünenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Werne gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Werne eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Werne fällt. In Werne sind nur die im Baumkataster der Satzung einzeln aufgeführten stadtbildprägenden Bäume geschützt; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Werne. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Welche Bäume darf ich in Werne ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Werne gilt: Ausgenommen sind alle Bäume, die nicht im Baumkataster stehen. Weitere Einzelheiten sind nicht bekannt, weil der Satzungstext nicht im Online-Ortsrecht der Stadt steht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Werne für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Werne gehen an die Stadt Werne. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.

Muss ich in Werne nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Das legt die Genehmigung in Werne fest. Baumschutzsatzungen sehen in der Regel eine Ersatzpflanzung oder, wenn das nicht möglich ist, eine Ausgleichszahlung vor; Umfang und Frist stehen im Bescheid.

Darf ich in Werne einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Droht ein geschützter Baum in Werne unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Werne.