Gilt in Ascheberg eine Baumschutzsatzung?
Nein, Ascheberg hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Ascheberg | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Ortsrecht-Verzeichnis (Stand Oktober 2026) führt keine Baumschutzsatzung. Ob es früher eine gab und wann sie aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. Festsetzungen in Bebauungsplänen und der Artenschutz gelten unabhängig davon; Ansprechpartnerin für Natur- und Landschaftsschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. |
| Postleitzahlen in Ascheberg | 59387 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Drensteinfurt, rund 6 km von Ascheberg entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | ascheberg.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Ascheberg außerdem gilt
Auch in Ascheberg gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Ascheberg jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Ascheberg hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Ascheberg
Ohne Baumschutzsatzung ist in Ascheberg für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Ascheberg.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Ascheberg, Rathaus
Dieningstraße 7, 59387 Ascheberg
Telefon: 02593 609-0
E-Mail: gemeinde@ascheberg.de
Untere Naturschutzbehörde
Abteilung 70 Umwelt, Abteilung 70.2 Natur- und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-7100
E-Mail: unb@kreis-coesfeld.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Ascheberg haben 2 eine Baumschutzsatzung: Drensteinfurt, Werne.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Drensteinfurt | Baumschutzsatzung | Geschützt sind alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Nordkirchen | keine Satzung | – |
| Werne | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Senden | keine Satzung | – |
| Sendenhorst | keine Satzung | – |
| Selm | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Südliches Münsterland
In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Ascheberg gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Ascheberg eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Ascheberg hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Ascheberg Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Ascheberg, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Ascheberg ohne Genehmigung fällen?
Weil Ascheberg keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Ascheberg in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Ascheberg für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Ascheberg bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Ascheberg, Rathaus.