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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Sendenhorst: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Warendorf · Südliches Münsterland · rund 59 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Sendenhorst hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Sendenhorst deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf.

Gilt in Sendenhorst eine Baumschutzsatzung?

Nein, Sendenhorst hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Sendenhorst – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in SendenhorstNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Ortsrecht-Seite der Stadt enthält keine Baumschutzsatzung. Im Serviceportal gibt es ein Förderprogramm „BaumFit“ und einen Eintrag „Baumrückschnitt“ für Bäume, die in Gehweg oder Fahrbahn wachsen. Ob es früher eine Satzung gab, ist nicht bekannt. Außerhalb von Ortslagen ist die UNB des Kreises Warendorf zuständig.
Postleitzahlen in Sendenhorst48324
Nächste Kommune mit SatzungDrensteinfurt, rund 8 km von Sendenhorst entfernt (Luftlinie)
Quellesendenhorst.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Sendenhorst außerdem gilt

Auch in Sendenhorst gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Sendenhorst jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Sendenhorst hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Sendenhorst

Ohne Baumschutzsatzung ist in Sendenhorst für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Sendenhorst.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Sendenhorst, Rathaus

Kirchstraße 1, 48324 Sendenhorst

Telefon: 02526 303-0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Amt für Planung und Naturschutz – Untere Naturschutzbehörde

Kreisverwaltung Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf

Telefon: 02581 53-6130

E-Mail: lutz.suntrup@kreis-warendorf.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Sendenhorst haben 2 eine Baumschutzsatzung: Drensteinfurt, Münster.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
DrensteinfurtBaumschutzsatzungGeschützt sind alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
Everswinkelkeine Satzung–
Ahlenkeine Satzung–
Aschebergkeine Satzung–
Ennigerlohkeine Satzung–
MünsterBaumschutzsatzungIn Münster sind Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, Eiben schon ab 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Sendenhorst gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Südliches Münsterland

Häufige Fragen

Brauche ich in Sendenhorst eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Sendenhorst hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Sendenhorst Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Sendenhorst, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Sendenhorst ohne Genehmigung fällen?

Weil Sendenhorst keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Sendenhorst in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Sendenhorst für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Sendenhorst bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Sendenhorst, Rathaus.