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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Ennigerloh: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Warendorf · Südliches Münsterland · rund 67 km nordöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Ennigerloh hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Ennigerloh deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf.

Gilt in Ennigerloh eine Baumschutzsatzung?

Nein, Ennigerloh hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Ennigerloh – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in EnnigerlohNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Seite „Ortsrecht und Satzung“ enthält keine Baumschutzsatzung. Ob es früher eine gab, ist nicht bekannt. Außerhalb von Ortslagen ist die UNB des Kreises Warendorf zuständig.
Postleitzahlen in Ennigerloh59320
Nächste Kommune mit SatzungDrensteinfurt, rund 21 km von Ennigerloh entfernt (Luftlinie)
Quelleennigerloh.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Ennigerloh außerdem gilt

Auch in Ennigerloh gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Ennigerloh jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Ennigerloh hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Ennigerloh

Ohne Baumschutzsatzung ist in Ennigerloh für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Ennigerloh.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Ennigerloh, Stadtverwaltung

Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh

Telefon: 02524 28-0

E-Mail: stadt@ennigerloh.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Amt für Planung und Naturschutz – Untere Naturschutzbehörde

Kreisverwaltung Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf

Telefon: 02581 53-6130

E-Mail: lutz.suntrup@kreis-warendorf.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Ennigerloh hat nur Drensteinfurt eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Beckumkeine Satzung–
Everswinkelkeine Satzung–
Ahlenkeine Satzung–
Sendenhorstkeine Satzung–
DrensteinfurtBaumschutzsatzungGeschützt sind alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
Waderslohkeine Satzung–

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Ennigerloh gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Südliches Münsterland

Häufige Fragen

Brauche ich in Ennigerloh eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Ennigerloh hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Ennigerloh Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Ennigerloh, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Ennigerloh ohne Genehmigung fällen?

Weil Ennigerloh keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Ennigerloh in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Ennigerloh für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Ennigerloh bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Ennigerloh, Stadtverwaltung.