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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Drensteinfurt: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Warendorf · Südliches Münsterland · rund 52 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Drensteinfurt gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung der Stadt Drensteinfurt zum Schutze des Baumbestandes“). Geschützt sind in Drensteinfurt alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Drensteinfurt nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Drensteinfurt, Fachbereich 2 – Sachgebiet 2.3 Tiefbau, Umwelt und Abwasser. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Drensteinfurt eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Drensteinfurt gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Drensteinfurt – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in DrensteinfurtJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung der Stadt Drensteinfurt zum Schutze des Baumbestandes
FassungVom 14.10.1991; § 12 Abs. 2 geändert durch die Euro-Anpassungssatzung vom 18.09.2001 (in Kraft seit 01.01.2002); im Ortsrecht 2026 als Nr. 25 geführt
Geschützte Bäume in DrensteinfurtDie Satzung gilt in den zusammenhängend bebauten Ortsteilen und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Geschützt sind alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge zusammen 80 cm ergeben und mindestens ein Stamm 30 cm hat. Ebenfalls geschützt sind Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten sind, sowie Ersatzpflanzungen.
AusgenommenAusgenommen sind Wald im Sinne des Bundes- und Landesforstgesetzes und B-Plan-Flächen für Land-/Forstwirtschaft oder Grünflächen, soweit ein Landschaftsplan sie erfasst. Auch Flächen mit eigener Schutzverordnung (Naturschutzgebiet, Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil) fallen nicht unter die Satzung. Nicht verboten sind ordnungsgemäße Pflege und Erhaltung sowie Maßnahmen in Baumschulen und Gärtnereien, an öffentlichen Grünflächen und in der Waldbewirtschaftung. Eine eigene Ausnahme für Obst- oder Nadelbäume gibt es nicht.
Genehmigung in DrensteinfurtAusnahme oder Befreiung schriftlich bei der Stadt Drensteinfurt beantragen, Landsbergplatz 7, 48317 Drensteinfurt; laut Serviceportal auch per Fax oder E-Mail möglich. Dem Antrag gehört ein Lageplan mit den geschützten Bäumen bei (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser) und eine Begründung. Meist gibt es einen Ortstermin, der Bescheid kommt in der Regel innerhalb von zwei Wochen, bei Gefahr innerhalb eines Tages. Eine Ausnahme ist zu erteilen u. a. bei Gefahr, Krankheit, zulässigem Bauvorhaben oder unzumutbarer Verschattung von Wohnräumen. Bei Bauanträgen gehören die geschützten Bäume in den Lageplan, der Fällantrag wird dem Bauantrag beigefügt. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in DrensteinfurtEine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei einer Ausnahme wegen eines Bauvorhabens (§ 6 Abs. 1 b) und bei unerlaubter Fällung. Bis 150 cm Stammumfang ist ein Baum derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen, für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum. Wächst der Baum nicht an, muss nachgepflanzt werden. Ist die Ersatzpflanzung unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenVerboten ist auch, den Kronenaufbau wesentlich zu verändern, also Eingriffe, die das Aussehen erheblich verändern oder das Wachstum beeinträchtigen. Ein starker Kronenschnitt ist deshalb genehmigungspflichtig, normale Pflegeschnitte nicht. Geschützt ist auch der Wurzel- und Kronenbereich (Versiegelung, Abgrabung, Schadstoffe, Herbizide). Bußgeld bis 50.000 €. Die Satzung stützt sich noch auf das alte Landschaftsgesetz NRW.
Postleitzahlen in Drensteinfurt48317
Quelledrensteinfurt.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Drensteinfurt

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Drensteinfurt außerdem gilt

Auch in Drensteinfurt gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Drensteinfurt jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Drensteinfurt eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Drensteinfurt alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Drensteinfurt

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Drensteinfurt gehen an die Stadt Drensteinfurt, Fachbereich 2 – Sachgebiet 2.3 Tiefbau, Umwelt und Abwasser; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Drensteinfurt, Fachbereich 2 – Sachgebiet 2.3 Tiefbau, Umwelt und Abwasser

Landsbergplatz 7, 48317 Drensteinfurt

Telefon: 02508 995-1215

E-Mail: klimaschutz@drensteinfurt.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Amt für Planung und Naturschutz – Untere Naturschutzbehörde

Kreisverwaltung Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf

Telefon: 02581 53-6130

E-Mail: lutz.suntrup@kreis-warendorf.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Drensteinfurt ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Drensteinfurt geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Drensteinfurt, Fachbereich 2 – Sachgebiet 2.3 Tiefbau, Umwelt und Abwasser. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Drensteinfurt hat nur Werne eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Aschebergkeine Satzung–
Sendenhorstkeine Satzung–
Ahlenkeine Satzung–
Nordkirchenkeine Satzung–
WerneBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
Sendenkeine Satzung–

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Drensteinfurt gehört dazu.

Mehr zur Region Südliches Münsterland

Häufige Fragen

Brauche ich in Drensteinfurt eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Drensteinfurt fällt. Geschützt sind in Drensteinfurt alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Drensteinfurt, Fachbereich 2 – Sachgebiet 2.3 Tiefbau, Umwelt und Abwasser. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Drensteinfurt geschützt?

Geschützt sind in Drensteinfurt alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Drensteinfurt ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Drensteinfurt gilt: Ausgenommen sind Wald im Sinne des Bundes- und Landesforstgesetzes und B-Plan-Flächen für Land-/Forstwirtschaft oder Grünflächen, soweit ein Landschaftsplan sie erfasst. Auch Flächen mit eigener Schutzverordnung (Naturschutzgebiet, Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil) fallen nicht unter die Satzung. Nicht verboten sind ordnungsgemäße Pflege und Erhaltung sowie Maßnahmen in Baumschulen und Gärtnereien, an öffentlichen Grünflächen und in der Waldbewirtschaftung. Eine eigene Ausnahme für Obst- oder Nadelbäume gibt es nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Drensteinfurt für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Drensteinfurt gehen an die Stadt Drensteinfurt, Fachbereich 2 – Sachgebiet 2.3 Tiefbau, Umwelt und Abwasser. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf zuständig.

Muss ich in Drensteinfurt nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Drensteinfurt gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei einer Ausnahme wegen eines Bauvorhabens (§ 6 Abs. 1 b) und bei unerlaubter Fällung. Bis 150 cm Stammumfang ist ein Baum derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen, für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum. Wächst der Baum nicht an, muss nachgepflanzt werden. Ist die Ersatzpflanzung unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Drensteinfurt einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Drensteinfurt einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Drensteinfurt einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Droht ein geschützter Baum in Drensteinfurt unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Drensteinfurt.