Gilt in Nordkirchen eine Baumschutzsatzung?
Nein, Nordkirchen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Nordkirchen | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Liste „Ortsrecht & Satzungen“ enthält keine Baumschutzsatzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt. Bebauungspläne (für Nordkirchen, Südkirchen und Capelle verlinkt) können einzelne Bäume schützen. |
| Postleitzahlen in Nordkirchen | 59394 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Werne, rund 8 km von Nordkirchen entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | nordkirchen.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Nordkirchen außerdem gilt
Auch in Nordkirchen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Nordkirchen jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Nordkirchen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Nordkirchen
Ohne Baumschutzsatzung ist in Nordkirchen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Nordkirchen.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Nordkirchen, Gemeindeverwaltung
Bohlenstraße 2, 59394 Nordkirchen
Telefon: 02596 917-0
Untere Naturschutzbehörde
Abteilung 70 Umwelt, Abteilung 70.2 Natur- und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-7100
E-Mail: unb@kreis-coesfeld.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Nordkirchen haben 2 eine Baumschutzsatzung: Werne, Bergkamen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Selm | keine Satzung | – |
| Ascheberg | keine Satzung | – |
| Werne | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Lüdinghausen | keine Satzung | – |
| Olfen | keine Satzung | – |
| Bergkamen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Südliches Münsterland
In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Nordkirchen gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Nordkirchen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Nordkirchen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Nordkirchen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Nordkirchen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Nordkirchen ohne Genehmigung fällen?
Weil Nordkirchen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Nordkirchen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Nordkirchen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Nordkirchen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Nordkirchen, Gemeindeverwaltung.