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Baum fällen in Lüdinghausen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Coesfeld · Südliches Münsterland · rund 47 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Lüdinghausen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Lüdinghausen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld.

Gilt in Lüdinghausen eine Baumschutzsatzung?

Nein, Lüdinghausen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Lüdinghausen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in LüdinghausenNein, keine Satzung
BesonderheitenDas Ortsrecht der Stadt Lüdinghausen enthält keine Baumschutzsatzung, auch nicht im Fachbereich 3 (Stadtentwicklung, Bau, Umwelt). Es gibt aber Erhaltungssatzungen für die Innenstadt und den Ortskern Seppenrade; dabei geht es um Bauwerke, nicht um Bäume. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Lüdinghausen59348
Nächste Kommune mit SatzungDatteln, rund 13 km von Lüdinghausen entfernt (Luftlinie)
Quelleluedinghausen.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Lüdinghausen außerdem gilt

Auch in Lüdinghausen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Lüdinghausen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Lüdinghausen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Lüdinghausen

Ohne Baumschutzsatzung ist in Lüdinghausen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Lüdinghausen.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Lüdinghausen, Fachbereich 3 Stadtentwicklung

Borg 2, 59348 Lüdinghausen

Telefon: 02591 926-0

E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Abteilung 70 Umwelt, Abteilung 70.2 Natur- und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde

Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld

Telefon: 02541 18-7100

E-Mail: unb@kreis-coesfeld.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Lüdinghausen hat nur Datteln eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Olfenkeine Satzung–
Selmkeine Satzung–
Sendenkeine Satzung–
Nordkirchenkeine Satzung–
Dülmenkeine Satzung–
DattelnBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Lüdinghausen gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Südliches Münsterland

Häufige Fragen

Brauche ich in Lüdinghausen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Lüdinghausen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Lüdinghausen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Lüdinghausen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Lüdinghausen ohne Genehmigung fällen?

Weil Lüdinghausen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Lüdinghausen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Lüdinghausen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Lüdinghausen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Lüdinghausen, Fachbereich 3 Stadtentwicklung.