Zum Inhalt springen
Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Senden: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Coesfeld · Südliches Münsterland · rund 55 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Senden hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Senden deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld.

Gilt in Senden eine Baumschutzsatzung?

Nein, Senden hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Senden – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in SendenNein, keine Satzung
BesonderheitenWeder das Inhaltsverzeichnis der Ortsrechtssammlung (Stand 01.01.2022) noch die Online-Rubrik „Bauwesen, Entsorgung und Friedhofswesen“ enthält eine Baumschutzsatzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Senden48308
Nächste Kommune mit SatzungMünster, rund 13 km von Senden entfernt (Luftlinie)
Quellesenden-westfalen.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Senden außerdem gilt

Auch in Senden gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Senden jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Senden hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Senden

Ohne Baumschutzsatzung ist in Senden für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Senden.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Senden, Rathaus

Münsterstr. 30, 48308 Senden

Telefon: 02597 699-0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Abteilung 70 Umwelt, Abteilung 70.2 Natur- und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde

Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld

Telefon: 02541 18-7100

E-Mail: unb@kreis-coesfeld.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Senden haben 2 eine Baumschutzsatzung: Münster, Drensteinfurt.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Lüdinghausenkeine Satzung–
Nottulnkeine Satzung–
Aschebergkeine Satzung–
MünsterBaumschutzsatzungIn Münster sind Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, Eiben schon ab 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe.
Nordkirchenkeine Satzung–
DrensteinfurtBaumschutzsatzungGeschützt sind alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Senden gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Südliches Münsterland

Häufige Fragen

Brauche ich in Senden eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Senden hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Senden Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Senden, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Senden ohne Genehmigung fällen?

Weil Senden keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Senden in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Senden für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Senden bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Senden, Rathaus.