Gilt in Senden eine Baumschutzsatzung?
Nein, Senden hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Senden | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Weder das Inhaltsverzeichnis der Ortsrechtssammlung (Stand 01.01.2022) noch die Online-Rubrik „Bauwesen, Entsorgung und Friedhofswesen“ enthält eine Baumschutzsatzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Senden | 48308 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Münster, rund 13 km von Senden entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | senden-westfalen.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Senden außerdem gilt
Auch in Senden gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Senden jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Senden hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Senden
Ohne Baumschutzsatzung ist in Senden für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Senden.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Senden, Rathaus
Münsterstr. 30, 48308 Senden
Telefon: 02597 699-0
Untere Naturschutzbehörde
Abteilung 70 Umwelt, Abteilung 70.2 Natur- und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-7100
E-Mail: unb@kreis-coesfeld.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Senden haben 2 eine Baumschutzsatzung: Münster, Drensteinfurt.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Lüdinghausen | keine Satzung | – |
| Nottuln | keine Satzung | – |
| Ascheberg | keine Satzung | – |
| Münster | Baumschutzsatzung | In Münster sind Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, Eiben schon ab 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Nordkirchen | keine Satzung | – |
| Drensteinfurt | Baumschutzsatzung | Geschützt sind alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
Bäume in der Region Südliches Münsterland
In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Senden gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Senden eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Senden hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Senden Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Senden, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Senden ohne Genehmigung fällen?
Weil Senden keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Senden in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Senden für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Senden bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Senden, Rathaus.