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Baum fällen in Münster: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreisfreie Stadt · Südliches Münsterland · rund 67 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Münster gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster“). In Münster sind Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, Eiben schon ab 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Münster nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Baumschutzsatzung). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Münster eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Münster gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Münster – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in MünsterJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster (Baumschutzsatzung)
FassungSatzung vom 22.09.2023 (Ratsbeschluss 20.09.2023, Amtsblatt Nr. 20 vom 29.09.2023), in Kraft seit 01.10.2023.
Geschützte Bäume in MünsterGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, Eiben schon ab 60 cm. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 80 cm und ein weiterer mindestens 30 cm Umfang hat. Geschützt sind Bäume ab 80 cm, wenn mindestens fünf so dicht stehen, dass sich die Kronen berühren. Außerdem geschützt sind Ersatzpflanzungen ab der Pflanzung und Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt. Gemessen wird in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter. Die Satzung gilt nur innerhalb der bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, nicht bei land- oder forstwirtschaftlicher Festsetzung.
AusgenommenAusgenommen sind Obstbäume nur, wenn sie gewerblich genutzt werden; private Obstbäume im Garten sind also geschützt. Ausgenommen sind außerdem Wald, gewerblich genutzte Bäume in Baumschulen und Gärtnereien sowie Bäume in Botanischen Gärten. Eine Ausnahme für Nadelbäume, nach Grundstücksgröße oder nach Hausabstand gibt es nicht.
Genehmigung in MünsterAntrag schriftlich mit Begründung beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Dafür gibt es ein Antragsformular, auch online. Beizulegen ist ein Bestandsplan oder eine maßstäbliche Skizze mit Standort, Baumart, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser, möglichst mit Fotos. Die Stadt kann ein Gutachten verlangen. Die Bescheide sind gebührenpflichtig nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW; einen festen Betrag nennt die Stadt nicht. Die Genehmigung gilt 3 Jahre und lässt sich auf Antrag um jeweils 1 Jahr verlängern. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigefügt, mit Bestandsplan beim Bauordnungsamt; das gilt auch für Bauvoranfragen und Genehmigungsfreistellungen. Eine Bearbeitungsdauer ist nicht angegeben.
Ersatzpflanzung in MünsterBis 150 cm Stammumfang des gefällten Baums (bei Eiben bis 110 cm) ist ein Ersatzbaum mit 18/20 cm Stammumfang zu pflanzen. Für jeweils weitere angefangene 50 cm kommt ein zusätzlicher Baum hinzu. Gepflanzt wird auf demselben Grundstück, standortgerecht, nach der städtischen Baumliste. Die Pflanzung muss innerhalb eines Jahres nach der Fällung erfolgen, bei Bauvorhaben innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung, und ist unaufgefordert zu melden. Ist Ersatz unmöglich, kostet das 1.300 € Ersatzgeld je Baum. Kein Ersatz ist nötig bei abgestorbenen oder vom Sturm geworfenen Bäumen, bei kranken Bäumen, bei öffentlich-rechtlicher Pflicht zur Fällung und bei Auslichtung eines Bestands.
BesonderheitenVerboten sind Kappen und unsachgemäße Schnitte, die den arttypischen Habitus verändern. Erlaubt sind fachgerechte, schonende Form- und Pflegeschnitte nach dem Stand der Technik, etwa Totholz entfernen oder das Lichtraumprofil an Straßen herstellen. Der geschützte Raum ist die Kronentraufe plus 1,5 m; dort sind Befahren, Parken, Versiegeln, Abgraben usw. verboten. Akutmaßnahmen zur Verkehrssicherung sind erlaubt, müssen aber sofort schriftlich angezeigt werden, mit Fotos vom Zustand vorher und nachher. Bußgeld bis 50.000 €.
Postleitzahlen in Münster48079, 48143, 48145, 48147, 48149, 48151, 48153, 48155, 48157, 48159, 48161, 48163, 48165, 48167
Quellestadt-muenster.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Münster

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Münster außerdem gilt

Auch in Münster gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Münster jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Münster eine Baumschutzsatzung: In Münster sind Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, Eiben schon ab 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Münster

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Münster gehen an die Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Baumschutzsatzung); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Münster zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Baumschutzsatzung)

Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster (Post: 48127 Münster)

Telefon: 0251 492-6704

E-Mail: baumschutzsatzung@stadt-muenster.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (67) – Untere Naturschutzbehörde

Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster (Postfach, 48127 Münster)

Telefon: 0251 492-6701

E-Mail: baumschutzsatzung@stadt-muenster.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Münster ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Münster geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Baumschutzsatzung). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Münster hat nur Drensteinfurt eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Sendenkeine Satzung–
Everswinkelkeine Satzung–
Sendenhorstkeine Satzung–
DrensteinfurtBaumschutzsatzungGeschützt sind alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
Nottulnkeine Satzung–
Aschebergkeine Satzung–

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Münster gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Münster eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Münster fällt. In Münster sind Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, Eiben schon ab 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Baumschutzsatzung). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Münster geschützt?

In Münster sind Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, Eiben schon ab 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Münster ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Münster gilt: Ausgenommen sind Obstbäume nur, wenn sie gewerblich genutzt werden; private Obstbäume im Garten sind also geschützt. Ausgenommen sind außerdem Wald, gewerblich genutzte Bäume in Baumschulen und Gärtnereien sowie Bäume in Botanischen Gärten. Eine Ausnahme für Nadelbäume, nach Grundstücksgröße oder nach Hausabstand gibt es nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Münster?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Münster gilt: Gebührenpflichtig nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Münster für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Münster gehen an die Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Baumschutzsatzung). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Münster zuständig.

Muss ich in Münster nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Münster gilt: Bis 150 cm Stammumfang des gefällten Baums (bei Eiben bis 110 cm) ist ein Ersatzbaum mit 18/20 cm Stammumfang zu pflanzen. Für jeweils weitere angefangene 50 cm kommt ein zusätzlicher Baum hinzu. Gepflanzt wird auf demselben Grundstück, standortgerecht, nach der städtischen Baumliste. Die Pflanzung muss innerhalb eines Jahres nach der Fällung erfolgen, bei Bauvorhaben innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung, und ist unaufgefordert zu melden. Ist Ersatz unmöglich, kostet das 1.300 € Ersatzgeld je Baum. Kein Ersatz ist nötig bei abgestorbenen oder vom Sturm geworfenen Bäumen, bei kranken Bäumen, bei öffentlich-rechtlicher Pflicht zur Fällung und bei Auslichtung eines Bestands.

Welche Strafe droht, wenn ich in Münster einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Münster einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Münster einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Droht ein geschützter Baum in Münster unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Münster.