Gilt in Everswinkel eine Baumschutzsatzung?
Nein, Everswinkel hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Everswinkel | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Seite „Satzungen und Verordnungen“ der Gemeinde enthält keine Baumschutzsatzung. Ob es früher eine gab, ist nicht bekannt. Außerhalb von Ortslagen ist die UNB des Kreises Warendorf zuständig. |
| Postleitzahlen in Everswinkel | 48351 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Münster, rund 15 km von Everswinkel entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | everswinkel.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Everswinkel außerdem gilt
Auch in Everswinkel gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Everswinkel jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Everswinkel hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Everswinkel
Ohne Baumschutzsatzung ist in Everswinkel für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Everswinkel.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Everswinkel, Gemeindeverwaltung
Am Magnusplatz 30, 48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
Untere Naturschutzbehörde
Amt für Planung und Naturschutz – Untere Naturschutzbehörde
Kreisverwaltung Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-6130
E-Mail: lutz.suntrup@kreis-warendorf.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Everswinkel haben 2 eine Baumschutzsatzung: Münster, Drensteinfurt.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Sendenhorst | keine Satzung | – |
| Ennigerloh | keine Satzung | – |
| Münster | Baumschutzsatzung | In Münster sind Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, Eiben schon ab 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Drensteinfurt | Baumschutzsatzung | Geschützt sind alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Ahlen | keine Satzung | – |
| Ascheberg | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Südliches Münsterland
In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Everswinkel gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Everswinkel eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Everswinkel hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Everswinkel Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Everswinkel, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Everswinkel ohne Genehmigung fällen?
Weil Everswinkel keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Everswinkel in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Everswinkel für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Everswinkel bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Everswinkel, Gemeindeverwaltung.