Das Münsterland ist eine flache bis leicht wellige Landschaft aus Äckern, Grünland, Einzelhöfen, kleinen Wäldchen und vielen Gehölzstreifen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe spricht von der Münsterländischen Parklandschaft, die wesentlich von Hecken geprägt ist. Für Baumbesitzer heißt das: weniger geschlossener Wald, dafür viele Bäume in Hecken, Reihen und Alleen sowie alte Eichen an Höfen, und für mehrere dieser Gehölzformen gilt ein gesetzlicher Schutz.
Wie viel Wald hat das Münsterland?
Das Münsterland ist mit 13,1 bis 17,8 Prozent Waldanteil deutlich waldärmer als der Landesdurchschnitt von 25,9 Prozent (IT.NRW, Ende 2014).
| Stadt / Kreis | Waldfläche | Waldanteil (31.12.2014) |
|---|---|---|
| Kreis Warendorf | 17.283 ha | 13,1 % |
| Kreis Borken | 21.677 ha | 15,3 % |
| Kreis Coesfeld | 17.996 ha | 16,2 % |
| Stadt Münster | 5.401 ha | 17,8 % |
Quelle: IT.NRW, Flächenerhebung zum 31.12.2014.
Gerade weil das Münsterland sonst waldarm ist, waren Hecken früher wertvoll: Sie dienten als Grenze, Viehzaun und Windschutz und lieferten Einstreu und Brennholz.
Was prägt die Region baumpflegerisch?
Hecken, Wallhecken, Baumreihen und Alleen sind die typischen Gehölze des Münsterlands, und sie stellen eigene Anforderungen an Pflege und Recht.
Hecken und Wallhecken
Eine Wallhecke ist eine Hecke, die auf einem aufgeschütteten Erdwall wächst. In Nordrhein-Westfalen sind Wallhecken nach § 39 Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt, ebenso Hecken ab 100 Metern Länge im Außenbereich; eine besondere Ausweisung ist nicht nötig. Verboten sind Maßnahmen, die diese Gehölze erheblich beeinträchtigen oder zerstören können. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Schnitte zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beschreibt, dass viele Münsterländer Hecken nicht mehr regelmäßig gepflegt werden und inzwischen zu Baumreihen durchgewachsen sind. Werden sie nur noch geschnitten, wenn sie stören, und das oft ohne geeignetes Gerät, verschlechtert sich ihr Zustand. Für Eigentümer bedeutet ein solcher Bestand: Aus der früheren Hecke sind Bäume mit Stammdicken und Kronen geworden, die an Wegen und Straßen auf Verkehrssicherheit geprüft werden müssen, und ein radikaler Rückschnitt ist wegen des gesetzlichen Schutzes nicht ohne Weiteres zulässig.
Alleen
Im Münsterland liegen die längsten Alleen Nordrhein-Westfalens. Laut Landschaftsverband Westfalen-Lippe verläuft die längste Allee des Landes mit rund 8,4 Kilometern an der B 58 zwischen Ahlen und Drensteinfurt im Kreis Warendorf, und rund um Schloss Nordkirchen im Kreis Coesfeld liegt mit etwa 10 Kilometern Gesamtlänge das längste Alleensystem des Landes (Stand 2015). Das östliche Münsterland zählt zu den Gebieten mit besonders vielen erhaltenen Alleen. Alleen an Straßen und Wirtschaftswegen sind nach § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW gesetzlich geschützt; Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen der Naturschutzbehörde angezeigt werden.
Eichen unter Druck
Eichen sind im Münsterland allgegenwärtig, und an ihnen zeigen sich derzeit die meisten Probleme.
Der Eichenprozessionsspinner hat sich nach dem heißen, trockenen Sommer 2018 stark vermehrt. In einer Kleinen Anfrage an den Landtag hieß es 2019, Kommunen im Münsterland seien in besonderem Umfang betroffen gewesen. Die Landesregierung stellte in ihrer Antwort klar: Für die Beseitigung ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig, bei akuter Gesundheitsgefahr kann die Ordnungsbehörde sie anordnen, und im Wald gilt der Befall als waldtypische Gefahr. Biozide können in den ersten beiden Larvenstadien wirken, also je nach Witterung in wenigen Wochen zwischen April und Ende Mai; danach werden die Nester abgesaugt oder abgesammelt. Die Brennhaare können starke Hautreizungen und allergische Reaktionen auslösen.
Der Waldzustandsbericht NRW 2025 nennt weitere Belastungen. Das Absterben von Eichen durch den Eichenprachtkäfer tritt unter anderem im Regionalforstamt Münsterland auf, vor allem auf trockenen oder stark wasserbeeinflussten Standorten. Örtlich trat 2025 im Münsterland starker Befall mit Eichenmehltau auf. Erstmals in Nordrhein-Westfalen wurde im Regionalforstamt Münsterland in einem vorgeschädigten Stieleichenbestand das Akute Eichensterben nachgewiesen, eine Komplexkrankheit mit Schleimfluss an der Rinde, an der befallene Eichen innerhalb von drei bis fünf Jahren absterben können.
Für Besitzer alter Hofeichen heißt das: Schleimfluss, Kronenverlichtung oder abgestorbene Äste sind ein Grund, den Baum fachkundig ansehen zu lassen. Ob er erhalten werden kann, lässt sich ohne Besichtigung nicht sagen; der Ratgeber Baum erhalten statt fällen erklärt die Möglichkeiten. Weitere Krankheiten an Straßen- und Parkbäumen wie die Rußrindenkrankheit oder die Massaria-Krankheit kommen hinzu.
Sturm und Trockenheit
Im flachen Münsterland stehen Hofbäume, Baumreihen und Alleen dem Wind häufig ungeschützt gegenüber. Trockenheit wirkt vor allem auf sandigen Böden. Laut Waldzustandsbericht NRW 2025 ist die Jahresmitteltemperatur im Land seit 1881 um 1,9 Grad gestiegen, und die Eiche weist seit der Trockenperiode 2022 die mit Abstand höchste Kronenverlichtung aller Hauptbaumarten auf. Nach einem Sturm hilft der Ratgeber Sturmschaden am Baum.
Baumschutzsatzungen im Münsterland
Für Gartenbäume gilt die Baumschutzsatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, sofern es eine gibt; viele Landgemeinden haben andere Regeln als Münster. Nach der eigenen Satzungsrecherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) haben nur 3 der 20 im Ratgeber erfassten Städte und Gemeinden der Region eine Baumschutzsatzung: Münster, Drensteinfurt und Raesfeld. Die übrigen 17, darunter Ahlen, Coesfeld, Dülmen, Beckum und Lüdinghausen, haben nach diesem Stand keine. Satzungen werden geändert, neu erlassen oder aufgehoben; verbindlich ist die aktuelle Fassung Ihrer Stadt. Die Angaben für Ihren Wohnort finden Sie über die Ortsübersicht, das Verfahren erklärt der Ratgeber Baum fällen: Wann eine Genehmigung nötig ist. Der gesetzliche Schutz von Wallhecken, langen Hecken im Außenbereich und Alleen gilt zusätzlich und unabhängig von jeder Satzung.
Außerdem gilt das Bundesnaturschutzgesetz. § 39 Absatz 5 verbietet es, vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche sowie Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen zu beseitigen oder stark zurückzuschneiden. Für Bäume im Hausgarten gilt diese Sperrfrist nicht pauschal; das Artenschutzrecht nach § 44 schützt aber besetzte Nester und Baumhöhlen zu jeder Jahreszeit. Einzelheiten stehen im Ratgeber Fällzeiten und Vogelschutz.
Städte und Gemeinden der Region
Ob eine Baumschutzsatzung gilt, ist von Ort zu Ort verschieden. Auf den Ortsseiten steht, was geschützt ist und wer Fällungen genehmigt.
Häufige Fragen
Darf ich eine Wallhecke auf meinem Grundstück entfernen oder auf den Stock setzen?
Wallhecken sind nach § 39 LNatSchG NRW gesetzlich geschützt; Maßnahmen, die sie erheblich beeinträchtigen oder zerstören können, sind verboten. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Vor größeren Eingriffen sollten Sie die Untere Naturschutzbehörde Ihres Kreises fragen.
Wer muss Nester des Eichenprozessionsspinners entfernen?
Nach Auskunft der Landesregierung ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig; bei akuter Gesundheitsgefahr kann die Ordnungsbehörde die Beseitigung anordnen. Im Wald gilt der Befall als waldtypische Gefahr. Wegen der Brennhaare sollten Nester nur von Fachleuten mit Schutzausrüstung entfernt werden.
Wann kann man den Eichenprozessionsspinner vorbeugend bekämpfen?
Der Einsatz von Bioziden kann laut Landesregierung in den ersten beiden Larvenstadien erfolgreich sein, in einem kurzen, witterungsabhängigen Zeitfenster zwischen April und Ende Mai. Später bleibt das Absaugen oder Absammeln der Gespinstnester.
Wie viel Wald gibt es im Münsterland?
Ende 2014 waren laut IT.NRW der Kreis Warendorf zu 13,1 Prozent, der Kreis Borken zu 15,3 Prozent, der Kreis Coesfeld zu 16,2 Prozent und die Stadt Münster zu 17,8 Prozent bewaldet. Der Landesdurchschnitt lag bei 25,9 Prozent.
Brauche ich im Münsterland eine Genehmigung, um einen Gartenbaum zu fällen?
Nur, wenn Ihre Stadt oder Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat. Nach der eigenen Recherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) gilt das für 3 der 20 erfassten Orte: Münster, Drensteinfurt und Raesfeld. Wallhecken, lange Hecken im Außenbereich und Alleen sind unabhängig davon gesetzlich geschützt.
Quellen
- IT.NRW: Bodenflächen in NRW nach Art der tatsächlichen Nutzung, Ausgabe 2015 (Stand 31.12.2014), Archivkopie
- § 39 LNatSchG NRW – Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile (recht.nrw.de)
- LWL – Westfalen Regional: Heckenmanagement im Münsterland (Stand 2010), Archivkopie
- LWL – Westfalen Regional: Alleen in Westfalen (Stand 2015), Archivkopie
- Landtag NRW, Drucksache 17/7652: Unterstützung bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für Kommunen (14.10.2019)
- Landtag NRW, Drucksache 17/14340: Antwort der Landesregierung zur Entwicklung des Eichenprozessionsspinner-Befalls (25.06.2021)
- Waldzustandsbericht NRW 2025, Langfassung (MLV NRW)
- § 41 LNatSchG NRW – Alleen (recht.nrw.de)
Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft, ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall sind die zuständige Behörde, eine Rechtsanwältin oder ein Steuerberater zuständig.
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