Gilt in Wadersloh eine Baumschutzsatzung?
Nein, Wadersloh hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Wadersloh | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Seiten „Ortsrecht“ und „Wirtschaft und Bauen – Satzungen“ der Gemeinde enthalten keine Baumschutzsatzung. Ob es früher eine gab, ist nicht bekannt. Außerhalb von Ortslagen ist die UNB des Kreises Warendorf zuständig. |
| Postleitzahlen in Wadersloh | 59329 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Soest, rund 19 km von Wadersloh entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | wadersloh.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Wadersloh außerdem gilt
Auch in Wadersloh gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Wadersloh jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Wadersloh hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Wadersloh
Ohne Baumschutzsatzung ist in Wadersloh für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Wadersloh.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Wadersloh, Gemeindeverwaltung
Liesborner Straße 5, 59329 Wadersloh
Telefon: 02523 950-0
E-Mail: gemeinde@wadersloh.de
Untere Naturschutzbehörde
Amt für Planung und Naturschutz – Untere Naturschutzbehörde
Kreisverwaltung Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-6130
E-Mail: lutz.suntrup@kreis-warendorf.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Wadersloh hat nur Soest eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Lippstadt | keine Satzung | – |
| Lippetal | keine Satzung | – |
| Beckum | keine Satzung | – |
| Erwitte | keine Satzung | – |
| Bad Sassendorf | keine Satzung | – |
| Soest | Baumschutzsatzung | In Soest sind nur Laubbäume ab 120 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Südliches Münsterland
In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Wadersloh gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Wadersloh eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Wadersloh hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Wadersloh Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Wadersloh, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Wadersloh ohne Genehmigung fällen?
Weil Wadersloh keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Wadersloh in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Wadersloh für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Wadersloh bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Wadersloh, Gemeindeverwaltung.