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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Beckum: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Warendorf · Südliches Münsterland · rund 60 km nordöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Beckum hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Beckum deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf.

Gilt in Beckum eine Baumschutzsatzung?

Nein, Beckum hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Beckum – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in BeckumNein, keine Satzung
BesonderheitenDas vollständige Ortsrecht-Verzeichnis enthält keine Baumschutzsatzung, nur unter anderem die „Leitlinien Grünfestsetzung“ (6/114). Ob es früher eine Satzung gab, ist nicht bekannt. Außerhalb von Ortslagen gelten Landschafts- und Artenschutz, zuständig ist die UNB des Kreises Warendorf.
Postleitzahlen in Beckum59269
Nächste Kommune mit SatzungHamm, rund 18 km von Beckum entfernt (Luftlinie)
Quellebeckum.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Beckum außerdem gilt

Auch in Beckum gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Beckum jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Beckum hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Beckum

Ohne Baumschutzsatzung ist in Beckum für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Beckum.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Beckum, Stadtverwaltung

Weststraße 46, 59269 Beckum

Telefon: 02521 29-0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Amt für Planung und Naturschutz – Untere Naturschutzbehörde

Kreisverwaltung Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf

Telefon: 02581 53-6130

E-Mail: lutz.suntrup@kreis-warendorf.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Beckum hat nur Hamm eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Lippetalkeine Satzung–
Ahlenkeine Satzung–
Ennigerlohkeine Satzung–
Waderslohkeine Satzung–
Welverkeine Satzung–
HammBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe; setzt die Krone tiefer an, wird direkt …

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Beckum gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Südliches Münsterland

Häufige Fragen

Brauche ich in Beckum eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Beckum hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Beckum Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Beckum, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Beckum ohne Genehmigung fällen?

Weil Beckum keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Beckum in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Beckum für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Beckum bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Beckum, Stadtverwaltung.