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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Hamm: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreisfreie Stadt · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 42 km nordöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Hamm gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz von Bäumen und anderen Holzgewächsen in der Stadt Hamm“). Geschützt sind in Hamm Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Hamm nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Hamm, Umweltamt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Hamm eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Hamm gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Hamm – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in HammJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz von Bäumen und anderen Holzgewächsen in der Stadt Hamm (Baumschutzsatzung)
Fassung17.12.2021
Geschützte Bäume in HammGeschützt sind Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 150 cm messen und einer mindestens 80 cm. Ginkgo, Eibe und Stechpalme sind schon ab 60 cm geschützt.
AusgenommenAusgenommen sind Walnuss und Nutzobst (Zier- und Wildformen von Obst sind geschützt) sowie alle übrigen Nadelbäume.
Genehmigung in HammSchriftlicher Antrag beim Umweltamt der Stadt Hamm mit Begründung, Fotos und Lageplan oder Handskizze mit Baumart und Stammumfang, auch online über das Formularportal der Stadt.
Ersatzpflanzung in HammBei genehmigter Fällung wegen Baurecht, bei Befreiung oder unerlaubter Fällung ist ab 100 cm Stammumfang ein Baum (20–25 cm Stammumfang) zu pflanzen, ab 250 cm sind es zwei, je weitere angefangene 100 cm einer mehr; die Pflanzung muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben. Sonst wird eine Ausgleichszahlung fällig.
BesonderheitenDie Satzung gilt in bebauten Ortsteilen und Bebauungsplangebieten, nicht in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, im Wald, auf Kleingartenparzellen und in Baumschulen. Die Stadt fördert Baumschutz zusätzlich über eine eigene Förderrichtlinie.
Postleitzahlen in Hamm59063, 59065, 59067, 59069, 59071, 59073, 59075, 59077
Quellehamm.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Hamm

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Hamm außerdem gilt

Auch in Hamm gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Hamm jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Hamm eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Hamm Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Hamm

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Hamm gehen an die Stadt Hamm, Umweltamt; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hamm zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Hamm, Umweltamt

Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm

Telefon: 02381 17-7101

E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde

Technisches Rathaus, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm

Telefon: 02381 17-7101

E-Mail: naturschutz@stadt.hamm.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Hamm ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Hamm geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Hamm, Umweltamt. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Hamm haben 3 eine Baumschutzsatzung: Bönen, Werne, Kamen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
BönenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Ahlenkeine Satzung–
Welverkeine Satzung–
Werlkeine Satzung–
WerneBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
KamenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Hamm gehört dazu.

Mehr zur Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

Häufige Fragen

Brauche ich in Hamm eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Hamm fällt. Geschützt sind in Hamm Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Hamm, Umweltamt. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hamm geschützt?

Geschützt sind in Hamm Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Hamm ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Hamm gilt: Ausgenommen sind Walnuss und Nutzobst (Zier- und Wildformen von Obst sind geschützt) sowie alle übrigen Nadelbäume. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Hamm für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Hamm gehen an die Stadt Hamm, Umweltamt. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hamm zuständig.

Muss ich in Hamm nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Hamm gilt: Bei genehmigter Fällung wegen Baurecht, bei Befreiung oder unerlaubter Fällung ist ab 100 cm Stammumfang ein Baum (20–25 cm Stammumfang) zu pflanzen, ab 250 cm sind es zwei, je weitere angefangene 100 cm einer mehr; die Pflanzung muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben. Sonst wird eine Ausgleichszahlung fällig.

Darf ich in Hamm einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Droht ein geschützter Baum in Hamm unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Hamm.