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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Velen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Borken · Südliches Münsterland · rund 69 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Velen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Velen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken.

Gilt in Velen eine Baumschutzsatzung?

Nein, Velen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Velen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in VelenNein, keine Satzung
BesonderheitenDas nummerierte Satzungsverzeichnis der Stadt Velen (1.1 bis 6.30) enthält keine Baumschutzsatzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Velen46342
Nächste Kommune mit SatzungRaesfeld, rund 17 km von Velen entfernt (Luftlinie)
Quellevelen.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Velen außerdem gilt

Auch in Velen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Velen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Velen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Velen

Ohne Baumschutzsatzung ist in Velen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Velen.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Velen – Rathaus Velen

Ramsdorfer Straße 19, 46342 Velen

Telefon: +49 2863 926-0

E-Mail: info@velen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt – Untere Naturschutzbehörde

Burloer Straße 93, 46325 Borken

Telefon: 02861 681-6622

E-Mail: info-umwelt@kreis-borken.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Velen hat nur Raesfeld eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Heidenkeine Satzung–
Rekenkeine Satzung–
Coesfeldkeine Satzung–
RaesfeldBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Dorstenkeine Satzung–
Dülmenkeine Satzung–

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Velen gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Südliches Münsterland

Häufige Fragen

Brauche ich in Velen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Velen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Velen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Velen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Velen ohne Genehmigung fällen?

Weil Velen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Velen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Velen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Velen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Velen – Rathaus Velen.