Gilt in Velen eine Baumschutzsatzung?
Nein, Velen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Velen | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das nummerierte Satzungsverzeichnis der Stadt Velen (1.1 bis 6.30) enthält keine Baumschutzsatzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Velen | 46342 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Raesfeld, rund 17 km von Velen entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | velen.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Velen außerdem gilt
Auch in Velen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Velen jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Velen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Velen
Ohne Baumschutzsatzung ist in Velen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Velen.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Velen – Rathaus Velen
Ramsdorfer Straße 19, 46342 Velen
Telefon: +49 2863 926-0
E-Mail: info@velen.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich Natur und Umwelt – Untere Naturschutzbehörde
Burloer Straße 93, 46325 Borken
Telefon: 02861 681-6622
E-Mail: info-umwelt@kreis-borken.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Velen hat nur Raesfeld eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Heiden | keine Satzung | – |
| Reken | keine Satzung | – |
| Coesfeld | keine Satzung | – |
| Raesfeld | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Dorsten | keine Satzung | – |
| Dülmen | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Südliches Münsterland
In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Velen gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Velen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Velen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Velen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Velen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Velen ohne Genehmigung fällen?
Weil Velen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Velen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Velen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Velen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Velen – Rathaus Velen.