Gilt in Heiden eine Baumschutzsatzung?
Nein, Heiden hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Heiden | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das nummerierte Ortsrecht-Verzeichnis der Gemeinde Heiden (1.1 bis 8.2) enthält keine Baumschutzsatzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Heiden | 46359 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Raesfeld, rund 10 km von Heiden entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | heiden.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Heiden außerdem gilt
Auch in Heiden gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Heiden jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Heiden hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Heiden
Ohne Baumschutzsatzung ist in Heiden für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Heiden.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Heiden
Rathausplatz 1, 46359 Heiden
Telefon: 02867 977-0
E-Mail: info@heiden.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich Natur und Umwelt – Untere Naturschutzbehörde
Burloer Straße 93, 46325 Borken
Telefon: 02861 681-6622
E-Mail: info-umwelt@kreis-borken.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Heiden hat nur Raesfeld eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Reken | keine Satzung | – |
| Velen | keine Satzung | – |
| Raesfeld | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Dorsten | keine Satzung | – |
| Haltern am See | keine Satzung | – |
| Schermbeck | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Südliches Münsterland
In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Heiden gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Heiden eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Heiden hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Heiden Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Heiden, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Heiden ohne Genehmigung fällen?
Weil Heiden keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Heiden in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Heiden für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Heiden bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Heiden.