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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Heiden: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Borken · Südliches Münsterland · rund 63 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Heiden hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Heiden deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken.

Gilt in Heiden eine Baumschutzsatzung?

Nein, Heiden hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Heiden – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in HeidenNein, keine Satzung
BesonderheitenDas nummerierte Ortsrecht-Verzeichnis der Gemeinde Heiden (1.1 bis 8.2) enthält keine Baumschutzsatzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Heiden46359
Nächste Kommune mit SatzungRaesfeld, rund 10 km von Heiden entfernt (Luftlinie)
Quelleheiden.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Heiden außerdem gilt

Auch in Heiden gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Heiden jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Heiden hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Heiden

Ohne Baumschutzsatzung ist in Heiden für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Heiden.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Heiden

Rathausplatz 1, 46359 Heiden

Telefon: 02867 977-0

E-Mail: info@heiden.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt – Untere Naturschutzbehörde

Burloer Straße 93, 46325 Borken

Telefon: 02861 681-6622

E-Mail: info-umwelt@kreis-borken.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Heiden hat nur Raesfeld eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Rekenkeine Satzung–
Velenkeine Satzung–
RaesfeldBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Dorstenkeine Satzung–
Haltern am Seekeine Satzung–
Schermbeckkeine Satzung–

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Heiden gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Südliches Münsterland

Häufige Fragen

Brauche ich in Heiden eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Heiden hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Heiden Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Heiden, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Heiden ohne Genehmigung fällen?

Weil Heiden keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Heiden in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Heiden für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Heiden bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Heiden.