Gilt in Haltern am See eine Baumschutzsatzung?
Nein, Haltern am See hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Haltern am See | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Weder das Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt noch das Stichwortregister zum Ortsrecht (Stand Januar 2026) enthält eine Baumschutzsatzung. Einige Nummern im Verzeichnis sind als „entfallen“ markiert; ob darunter eine frühere Baumschutzsatzung war, ist nicht bekannt. Bäume können über Bebauungspläne, Naturdenkmale oder Landschaftspläne (Untere Naturschutzbehörde Kreis Recklinghausen) geschützt sein. |
| Postleitzahlen in Haltern am See | 45721 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Marl, rund 11 km von Haltern am See entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | haltern-am-see.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Haltern am See außerdem gilt
Auch in Haltern am See gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Haltern am See jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Haltern am See hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Haltern am See
Ohne Baumschutzsatzung ist in Haltern am See für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Haltern am See.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Haltern am See, Fachbereich Stadtentwicklung
Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See
Telefon: 02364 933-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Haltern am See haben 3 eine Baumschutzsatzung: Marl, Oer-Erkenschwick, Datteln.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Reken | keine Satzung | – |
| Marl | Baumschutzsatzung | In Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Oer-Erkenschwick | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. |
| Dülmen | keine Satzung | – |
| Dorsten | keine Satzung | – |
| Datteln | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Ruhrgebiet
In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Haltern am See gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Haltern am See eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Haltern am See hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Haltern am See Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Haltern am See, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Haltern am See ohne Genehmigung fällen?
Weil Haltern am See keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Haltern am See in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Haltern am See für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Haltern am See bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Haltern am See, Fachbereich Stadtentwicklung.