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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Marl: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Recklinghausen · Ruhrgebiet · rund 42 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Marl gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes in der Stadt Marl“). In Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Marl nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Marl, Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Abteilung Umwelt und Grün. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Marl eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Marl gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Marl – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in MarlJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Gehölzbestandes in der Stadt Marl (Baumschutzsatzung) vom 22.11.2024
FassungNeufassung vom 22.11.2024 (Ratsbeschluss 07.11.2024), Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 26 vom 27.11.2024, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung; ersetzt die Satzung vom 16.05.2023
Geschützte Bäume in MarlGeschützt sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, zählt der Umfang darunter. Geschützt ist auch der Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich (Kronentraufe plus 1,50 m, bei Säulenformen plus 5 m). Für mehrstämmige Bäume gilt: Summe der Stämme mindestens 80 cm und ein Stamm mindestens 50 cm. Außerdem geschützt sind Ersatzpflanzungen, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und mit öffentlichen Mitteln gepflanzte Bäume. Die Satzung gilt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenAusgenommen sind Bäume, die näher als 4 m an der Außenwand von Wohngebäuden bzw. Aufenthaltsräumen gewerblicher Gebäude stehen (gemessen in 1 m Höhe; Garagen, Schuppen, Gartenlauben, Gewächshäuser usw. zählen nicht). Ausgenommen sind außerdem Wald, Bäume in Baumschulen/Gärtnereien zu Erwerbszwecken und der Außenbereich (§ 35 BauGB). Obst- und Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Es gibt keine Mindestgröße des Grundstücks.
Genehmigung in MarlSchriftlicher Antrag des Eigentümers oder eines Bevollmächtigten bei der Stadt Marl, Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Abteilung Umwelt und Grün (Formular „Antrag § 4 Baumschutzsatzung – Fällantrag“ auf der Website der Stadt). Je Grundstück ein eigener Antrag mit Begründung, Lageplan/Skizze (Baumart, Stammumfang in 1 m Höhe) und aussagekräftigen Fotos. Die Entscheidung ist gebührenpflichtig nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Marl (Betrag nicht in der Satzung genannt). Befreiung auch möglich für Solarthermie ab 5 m² oder Photovoltaik ab 10 m² Kollektorfläche, wenn der Baum die Anlage erheblich beeinträchtigt. Bei Bauvorhaben entscheidet die Baugenehmigung mit.
Ersatzpflanzung in MarlJe angefangenen Meter Stammumfang (jeder Stamm, in 1 m Höhe) ist im Geltungsbereich ein bodenständiger Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit 18–20 cm Stammumfang zu pflanzen; wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Bei mehrstämmigen Bäumen werden alle Stämme über 30 cm addiert. Die Pflanzung ist per Rechnung oder Foto nachzuweisen. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung von 800 € je Ersatzbaum fällig.
BesonderheitenKappen ist ausdrücklich verboten, ebenso stark eingreifende Schnitte, die das Erscheinungsbild wesentlich verändern. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte im Fein- und Schwachastbereich bis 5 cm Astdurchmesser (Kronenpflege, Totholz, Lichtraumprofil), soweit keine geschützten Tiere betroffen sind. Gefahr im Verzug: Maßnahme erlaubt, aber der Stadt schriftlich mit Gründen anzeigen. Bußgeld bis 50.000 €; laut Bußgeldkatalog kostet das Beseitigen eines Baumes ohne Genehmigung 2.000–50.000 € je Baum.
Postleitzahlen in Marl45768, 45770, 45772
Quellemarl.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Marl

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Marl außerdem gilt

Auch in Marl gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Marl jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Marl eine Baumschutzsatzung: In Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Marl

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Marl gehen an die Stadt Marl, Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Abteilung Umwelt und Grün; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Marl, Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Abteilung Umwelt und Grün

Stadthaus 1, Gebäude 2, Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl

Telefon: 02365 99-6704

E-Mail: amt68@marl.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen

Internetseite

So läuft eine Fällung in Marl ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Marl geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Marl, Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Abteilung Umwelt und Grün. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Marl haben 3 eine Baumschutzsatzung: Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Gelsenkirchen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Hertenkeine Satzung–
Oer-ErkenschwickBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen.
Dorstenkeine Satzung–
RecklinghausenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen.
Haltern am Seekeine Satzung–
GelsenkirchenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.

Bäume in der Region Ruhrgebiet

In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Marl gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Marl eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Marl fällt. In Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Marl, Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Abteilung Umwelt und Grün. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Marl geschützt?

In Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Marl ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Marl gilt: Ausgenommen sind Bäume, die näher als 4 m an der Außenwand von Wohngebäuden bzw. Aufenthaltsräumen gewerblicher Gebäude stehen (gemessen in 1 m Höhe; Garagen, Schuppen, Gartenlauben, Gewächshäuser usw. zählen nicht). Ausgenommen sind außerdem Wald, Bäume in Baumschulen/Gärtnereien zu Erwerbszwecken und der Außenbereich (§ 35 BauGB). Obst- und Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Es gibt keine Mindestgröße des Grundstücks. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Marl?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Marl gilt: Gebührenpflichtig nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Marl für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Marl gehen an die Stadt Marl, Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Abteilung Umwelt und Grün. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.

Muss ich in Marl nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Marl gilt: Je angefangenen Meter Stammumfang (jeder Stamm, in 1 m Höhe) ist im Geltungsbereich ein bodenständiger Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit 18–20 cm Stammumfang zu pflanzen; wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Bei mehrstämmigen Bäumen werden alle Stämme über 30 cm addiert. Die Pflanzung ist per Rechnung oder Foto nachzuweisen. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung von 800 € je Ersatzbaum fällig.

Welche Strafe droht, wenn ich in Marl einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Marl einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Marl einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Marl regelt das so: Gefahr im Verzug: Maßnahme erlaubt, aber der Stadt schriftlich mit Gründen anzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.