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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Herten: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Recklinghausen · Ruhrgebiet · rund 36 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Herten hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Herten deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen.

Gilt in Herten eine Baumschutzsatzung?

Nein, Herten hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Herten – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in HertenNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Stadt Herten schreibt auf ihrer Naturschutz-Seite ausdrücklich, dass es keine Baumschutzsatzung gibt; auch das Ortsrecht-Verzeichnis (79 Einträge) enthält keine. Bäume können trotzdem geschützt sein: durch Festsetzungen im Bebauungsplan, als Naturdenkmal, im Außenbereich über Landschaftspläne, Alleen nach § 41 LNatSchG NRW sowie über Gestaltungssatzungen. Dauerhaft genutzte Baumhöhlen sind ganzjährig geschützt. Ob es früher eine Satzung gab, ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Herten45699, 45701
Nächste Kommune mit SatzungGelsenkirchen, rund 5 km von Herten entfernt (Luftlinie)
Quelleherten.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Herten außerdem gilt

Auch in Herten gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Herten jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Herten hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Herten

Ohne Baumschutzsatzung ist in Herten für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Herten.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Herten, Umwelt- und Freiraumplanung

Rathaus, Raum 346, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten

Telefon: 02366 303-397

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Herten haben 6 eine Baumschutzsatzung: Gelsenkirchen, Recklinghausen, Marl, Herne, Gladbeck, Oer-Erkenschwick.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
GelsenkirchenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
RecklinghausenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen.
MarlBaumschutzsatzungIn Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe.
HerneBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen.
GladbeckBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt …
Oer-ErkenschwickBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen.

Bäume in der Region Ruhrgebiet

In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Herten gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Ruhrgebiet

Häufige Fragen

Brauche ich in Herten eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Herten hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Herten Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Herten, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Herten ohne Genehmigung fällen?

Weil Herten keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Herten in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Herten für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Herten bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Herten, Umwelt- und Freiraumplanung.