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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Dorsten: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Recklinghausen · Ruhrgebiet · rund 52 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Dorsten hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Dorsten deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen.

Gilt in Dorsten eine Baumschutzsatzung?

Nein, Dorsten hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Dorsten – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in DorstenNein, keine Satzung
BesonderheitenIm Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt Dorsten steht keine Baumschutzsatzung. Bäume können über Bebauungspläne, Naturdenkmale oder Landschaftspläne (Untere Naturschutzbehörde Kreis Recklinghausen) geschützt sein. Ob und wann eine frühere Satzung aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. Naturschutzthemen bearbeitet das Planungs- und Umweltamt (Umweltplanung und Klimaschutz); eine allgemeine Telefonnummer oder Sammel-Mailadresse ist dort nicht genannt.
Postleitzahlen in Dorsten46282, 46284, 46286
Nächste Kommune mit SatzungMarl, rund 10 km von Dorsten entfernt (Luftlinie)
Quelledorsten.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Dorsten außerdem gilt

Auch in Dorsten gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Dorsten jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Dorsten hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Dorsten

Ohne Baumschutzsatzung ist in Dorsten für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Dorsten.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt (61), Umweltplanung und Klimaschutz

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Dorsten haben 2 eine Baumschutzsatzung: Marl, Raesfeld.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
MarlBaumschutzsatzungIn Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe.
Schermbeckkeine Satzung–
RaesfeldBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Heidenkeine Satzung–
Haltern am Seekeine Satzung–
Rekenkeine Satzung–

Bäume in der Region Ruhrgebiet

In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Dorsten gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Ruhrgebiet

Häufige Fragen

Brauche ich in Dorsten eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Dorsten hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Dorsten Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Dorsten, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Dorsten ohne Genehmigung fällen?

Weil Dorsten keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Dorsten in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Dorsten für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Dorsten bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt (61), Umweltplanung und Klimaschutz.