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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Dortmund: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreisfreie Stadt · Ruhrgebiet · rund 17 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Dortmund gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund“). Geschützt sind in Dortmund Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Dortmund nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Dortmund, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Dortmund eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Dortmund gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Dortmund – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in DortmundJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
FassungVom 02.06.2006 (Ratsbeschluss 18.05.2006)
Geschützte Bäume in DortmundDie Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm erreicht und ein Stamm mindestens 30 cm hat. Zier- und Wildobst, Walnuss und Esskastanie sind ebenfalls geschützt. Unabhängig von der Größe geschützt sind Bäume, die per Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen.
AusgenommenNicht geschützt sind Nadelbäume und Obstbäume (außer Zier- und Wildformen, Walnuss, Esskastanie). Wald und Schutzgebiete sind ausgenommen. Fachgerechte Pflege, etwa Totholz entfernen oder Wunden behandeln, ist frei. Pappeln dürfen ohne Genehmigung gefällt werden, die Fällung muss aber vorher dem Umweltamt angekündigt werden. Als Ersatz ist je Pappel ein heimischer Laubbaum I. Ordnung mit 20–25 cm Stammumfang zu pflanzen. Es gibt keine Regel zu Grundstücksgröße oder Hausabstand.
Genehmigung in DortmundAntrag beim Umweltamt (Untere Naturschutzbehörde), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift. Laut Stadt geht das auch online über das Serviceportal oder per Mail mit dem Formular „Antrag auf Baumfällung und Rückschnittmaßnahmen“. Beizulegen sind ein Lageplan oder eine Handskizze mit den geschützten Bäumen (Gattung, Stammumfang) und eine Begründung. Die Genehmigung gilt zwei Jahre. Gebühr laut Stadt ab 01.01.2026: 1 Baum 86,50 € (mit Ortstermin 107,50 €), gestaffelt bis über 20 Bäume 140,50 € (165,50 €). Laut Stadt dauert die Bearbeitung wegen Personalmangels mehrere Monate oder länger. Bei Bauvorhaben wird in der Baugenehmigung entschieden.
Ersatzpflanzung in DortmundBei einer Befreiung ist für jeden Baum ein Ersatzbaum derselben oder einer gleichwertigen Art mit 20–25 cm Stammumfang zu pflanzen. Ab 150 cm Stammumfang des entfernten Baums kommt je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher Baum hinzu. Gepflanzt wird auf demselben oder einem anderen Grundstück im Satzungsgebiet, in der ersten Pflanzperiode, mit schriftlicher Meldung ans Umweltamt. Wächst der Baum nicht an, ist nachzupflanzen. Ist die Pflanzung unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Katalogpreis plus 30 %.
BesonderheitenKronenschnitt: Verboten ist eine wesentliche Veränderung des Aufbaus, also Eingriffe, die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das Wachstum beeinträchtigen können. Laut Stadt sind nur kleinere Pflegeschnitte frei, die Höhe und Breite nicht ändern. Größere Rückschnitte brauchen eine Genehmigung. An Pappeln ist ein Rückschnitt bis zu einem Drittel des Kronenvolumens erlaubt. Bei akuter Gefahr darf sofort gehandelt werden; dann ist unverzüglich schriftlich mit Fotos und Bescheinigung einer Fachfirma zu melden. Bußgeld bis 50.000 €.
Postleitzahlen in Dortmund44135, 44137, 44139, 44141, 44143, 44145, 44147, 44149, 44225, 44227, 44229, 44263, 44265, 44267, 44269, 44287, 44289, 44309, 44319, 44328, 44329, 44339, 44357, 44359, 44369, 44379, 44388
Quelledortmund.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Dortmund

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Dortmund außerdem gilt

Auch in Dortmund gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Dortmund jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Dortmund eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Dortmund Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Dortmund

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Dortmund gehen an die Stadt Dortmund, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Dortmund, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz

Brückstraße 45, 44135 Dortmund

Telefon: 0231 50-25422

E-Mail: umweltamt.baumschutzsatzung@stadtdo.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz

Brückstraße 45, 44135 Dortmund

Telefon: 0231 50-25422

E-Mail: umweltamt.baumschutzsatzung@stadtdo.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Dortmund ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Dortmund geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Dortmund, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Dortmund haben 5 eine Baumschutzsatzung: Schwerte, Herdecke, Holzwickede, Lünen, Witten.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
SchwerteBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume, Eiben, Walnussbäume und Esskastanien ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
HerdeckeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
HolzwickedeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
LünenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
WittenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
Castrop-Rauxelkeine Satzung–

Bäume in der Region Ruhrgebiet

In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Dortmund gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Dortmund eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Dortmund fällt. Geschützt sind in Dortmund Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Dortmund, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Dortmund geschützt?

Geschützt sind in Dortmund Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Dortmund ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Dortmund gilt: Nicht geschützt sind Nadelbäume und Obstbäume (außer Zier- und Wildformen, Walnuss, Esskastanie). Wald und Schutzgebiete sind ausgenommen. Fachgerechte Pflege, etwa Totholz entfernen oder Wunden behandeln, ist frei. Pappeln dürfen ohne Genehmigung gefällt werden, die Fällung muss aber vorher dem Umweltamt angekündigt werden. Als Ersatz ist je Pappel ein heimischer Laubbaum I. Ordnung mit 20–25 cm Stammumfang zu pflanzen. Es gibt keine Regel zu Grundstücksgröße oder Hausabstand. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Dortmund?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Dortmund gilt: 86,50 bis 165,50 Euro, je nach Zahl der Bäume und Ortstermin. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Dortmund für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Dortmund gehen an die Stadt Dortmund, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund zuständig.

Muss ich in Dortmund nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Dortmund gilt: Bei einer Befreiung ist für jeden Baum ein Ersatzbaum derselben oder einer gleichwertigen Art mit 20–25 cm Stammumfang zu pflanzen. Ab 150 cm Stammumfang des entfernten Baums kommt je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher Baum hinzu. Gepflanzt wird auf demselben oder einem anderen Grundstück im Satzungsgebiet, in der ersten Pflanzperiode, mit schriftlicher Meldung ans Umweltamt. Wächst der Baum nicht an, ist nachzupflanzen. Ist die Pflanzung unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Katalogpreis plus 30 %.

Welche Strafe droht, wenn ich in Dortmund einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Dortmund einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Dortmund einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Dortmund regelt das so: Bei akuter Gefahr darf sofort gehandelt werden; dann ist unverzüglich schriftlich mit Fotos und Bescheinigung einer Fachfirma zu melden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.