Gilt in Waltrop eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Waltrop gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Waltrop | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Waltrop vom 26.06.2006 |
| Fassung | Vom 26.06.2006 (Ratsbeschluss 21.06.2006; ersetzt Satzung vom 15.12.1998); steht im Ortsrecht der Stadt (Stand Oktober 2026) |
| Geschützte Bäume in Waltrop | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Für mehrstämmige Bäume gilt: Summe 80 cm und ein Stamm mindestens 30 cm. Außerdem geschützt sind im Bebauungsplan zu erhaltende Bäume und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt (auch für städtische Bäume) im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Nadelbäume und Obstbäume (Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt); Wald. Pappeln, Weiden und Birken dürfen nach vorheriger schriftlicher Anzeige bei der Stadt ohne Genehmigung beseitigt werden; die Stadt legt eine Ersatzpflanzung fest. Es gibt keine Grundstücksgrößen- oder Hausabstandsregel. |
| Genehmigung in Waltrop | Ausnahme oder Befreiung schriftlich bei der Stadt Waltrop beantragen (Bereich Grünflächen in der Stadtentwicklung). Beizufügen: Lageplan mit allen geschützten Bäumen (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser); die Stadt kann weitere Unterlagen verlangen. Entscheidung schriftlich. Ausnahme u. a. bei Krankheit, nicht abwendbarer Gefahr, unzumutbarer Verschattung von Wohnräumen oder Bebauung. Bei Bauvorhaben Antrag dem Bauantrag beifügen; die Stadt kann eine Sicherheitsleistung je zu erhaltendem Baum (250–1.000 €) verlangen. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Waltrop | Eine Ersatzpflanzung kann bei Ausnahme wegen Bebauung, Gefahr, Standraumkonkurrenz oder Befreiung verlangt werden: Für einen Baum bis 150 cm Umfang ist 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Umfang zu pflanzen, je weiteren angefangenen Meter 1 Baum mehr; wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung nach dem Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale fällig. Für Pappel, Weide und Birke legt die Stadt den Ersatz fest; er ist binnen eines Jahres zu pflanzen und zu bestätigen. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch eine wesentliche Veränderung des Aufbaus (erheblicher Eingriff in Aussehen oder Wachstum); ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist erlaubt, muss aber unverzüglich angezeigt werden. Bußgeld bis 50.000 €. Die Satzung beruft sich noch auf das alte Landschaftsgesetz NRW, steht aber weiter im Ortsrecht und auf der Grünflächen-Seite der Stadt. E-Mails nimmt die Stadt nur über ihr Kontaktformular an. |
| Postleitzahlen in Waltrop | 45731 |
| Quelle | waltrop.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Waltrop
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Waltrop außerdem gilt
Auch in Waltrop gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Waltrop jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Waltrop eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Waltrop Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Waltrop
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Waltrop gehen an die Stadt Waltrop, Stadtentwicklung, Bereich Grünflächen; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Waltrop, Stadtentwicklung, Bereich Grünflächen
Rathaus I, Münsterstraße 1, 45731 Waltrop
Telefon: 02309 930-388
So läuft eine Fällung in Waltrop ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Waltrop geschützt.
- Antrag bei der Stadt Waltrop, Stadtentwicklung, Bereich Grünflächen. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Waltrop haben 3 eine Baumschutzsatzung: Datteln, Lünen, Oer-Erkenschwick.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Datteln | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Lünen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Castrop-Rauxel | keine Satzung | – |
| Olfen | keine Satzung | – |
| Selm | keine Satzung | – |
| Oer-Erkenschwick | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. |
Bäume in der Region Ruhrgebiet
In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Waltrop gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Waltrop eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Waltrop fällt. Geschützt sind in Waltrop Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Waltrop, Stadtentwicklung, Bereich Grünflächen. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Waltrop geschützt?
Geschützt sind in Waltrop Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Waltrop ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Waltrop gilt: Ausgenommen sind Nadelbäume und Obstbäume (Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt); Wald. Pappeln, Weiden und Birken dürfen nach vorheriger schriftlicher Anzeige bei der Stadt ohne Genehmigung beseitigt werden; die Stadt legt eine Ersatzpflanzung fest. Es gibt keine Grundstücksgrößen- oder Hausabstandsregel. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Waltrop für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Waltrop gehen an die Stadt Waltrop, Stadtentwicklung, Bereich Grünflächen. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.
Muss ich in Waltrop nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Waltrop gilt: Eine Ersatzpflanzung kann bei Ausnahme wegen Bebauung, Gefahr, Standraumkonkurrenz oder Befreiung verlangt werden: Für einen Baum bis 150 cm Umfang ist 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Umfang zu pflanzen, je weiteren angefangenen Meter 1 Baum mehr; wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung nach dem Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale fällig. Für Pappel, Weide und Birke legt die Stadt den Ersatz fest; er ist binnen eines Jahres zu pflanzen und zu bestätigen.
Welche Strafe droht, wenn ich in Waltrop einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Waltrop einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Waltrop einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Waltrop regelt das so: Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist erlaubt, muss aber unverzüglich angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.