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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Bochum: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreisfreie Stadt · Ruhrgebiet · rund 21 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Bochum gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum“). Geschützt sind in Bochum Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Die Satzung von Bochum gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, aber nur auf zusammenhängenden Flurstücken ab 350 m². Geschützte Bäume dürfen in Bochum nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt – Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Bochum eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Bochum gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Bochum – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in BochumJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum
FassungVom 10.05.2023 (Ratsbeschluss 15.12.2022)
Geschützte Bäume in BochumDie Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, aber nur auf zusammenhängenden Flurstücken ab 350 m². Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm erreicht und ein Stamm mindestens 30 cm hat. Bäume ab 50 cm sind geschützt, wenn mindestens fünf so zusammenstehen, dass sich die Kronen berühren. Unabhängig von der Größe geschützt sind Bäume, die per Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen. Geschützt sind auch Bäume aus städtischen Pflanzaktionen, auch auf Grundstücken unter 350 m². Geschützt sind auch Eibe, Lärche, Ginkgo, Mammutbaum und Zeder sowie Wild- und Zierobst, Walnuss, Birne, Quitte, Mispel und Esskastanie.
AusgenommenNicht geschützt sind Pappeln, Weiden, Birken und Robinien. Ausgenommen sind auch Nadelbäume (außer Eibe, Lärche, Ginkgo, Mammutbaum, Zeder) und Obstbäume (außer Wild- und Zierformen, Walnuss, Birne, Quitte, Mispel, Esskastanie). Ausgenommen sind Bäume auf Privatflächen, deren Stammmitte in 100 cm Höhe näher als 3,00 m an der Außenwand eines Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht. Garagen, Schuppen, Gartenlauben und Stellplätze zählen nicht. Ausgenommen sind auch Grundstücke unter 350 m², Wald, Kleingartenparzellen und Schutzgebiete mit eigener Verordnung. Frei sind ordnungsgemäße Pflege (abgestorbene Äste entfernen, Wunden behandeln, Krankheitsherde beseitigen) und unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr ist unverzüglich schriftlich mit Fotos und Bescheinigung einer Fachfirma anzuzeigen.
Genehmigung in BochumSchriftlicher Antrag bei der Stadt (Umwelt- und Grünflächenamt) mit Lageplan aller geschützten Bäume (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Laut Stadt geht das online oder per PDF-Formular, mit ausführlicher Begründung, warum es keine Alternative gibt. Die Genehmigung gilt zwei Jahre und kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. Bei Bauvorhaben ist eine Negativerklärung oder ein Fällantrag beizufügen. Gebühr laut Stadt je Grundstück: 1 Baum 100 €, 2–4 Bäume 150 €, 5–7 Bäume 210 €, 8–10 Bäume 300 €, 11–20 Bäume 450 €, 21–30 Bäume 600 €, über 30 Bäume 800 €. Bei Ablehnung werden 75 % fällig. Laut Stadt dauert die Bearbeitung etwa 8 Wochen.
Ersatzpflanzung in BochumBei Bauvorhaben und Befreiungen ist für jeden Baum Ersatz zu pflanzen, möglichst heimische Laubbäume mit mindestens 20 cm Stammumfang. Bis 100 cm Stammumfang des entfernten Baums ist es 1 Baum, für jede weitere angefangene 50 cm kommt ein zusätzlicher Baum hinzu. Gepflanzt wird auf demselben Grundstück (mindestens 350 m²), auf begründeten Antrag auch anderswo im Satzungsgebiet. Die Pflanzung ist schriftlich mit Rechnung und Fotos anzuzeigen. Pappeln, Weiden, Birken, Robinien, Nadel- und Obstbäume zählen nicht als Ersatz, ausgenommen Eibe und Lärche. Ist die Pflanzung unmöglich, wird ein Ersatzgeld fällig: ökologischer Wert plus 30 % Pflanzkostenpauschale, laut Stadt derzeit 1.900 € je Baum.
BesonderheitenKronenschnitt: Verboten ist eine wesentliche Veränderung des Aufbaus, das Kappen ist ausdrücklich verboten. Laut Stadt ist auch ein Rückschnitt geschützter Bäume genehmigungspflichtig. Eine Ausnahme ist unter anderem möglich, wenn der Baum Fenster so verschattet, dass Wohnräume tagsüber nur mit Kunstlicht nutzbar sind. Bei stadtbildprägenden Bäumen kann die Stadt eine baumfachliche Baubegleitung auf Kosten des Eigentümers anordnen. Bußgeld bis 50.000 €, bemessen am ökologischen Wert des Baums. Die Satzung vom 10.05.2023 ersetzt die frühere Fassung von 1997.
Postleitzahlen in Bochum44787, 44789, 44791, 44793, 44795, 44797, 44799, 44801, 44803, 44805, 44807, 44809, 44866, 44867, 44869, 44879, 44892, 44894
Quellebochum.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Bochum

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Bochum außerdem gilt

Auch in Bochum gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Bochum jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Bochum eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Bochum Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Bochum

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Bochum gehen an die Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt – Baumschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bochum zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt – Baumschutz

Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum

Telefon: 0234 910-3494

E-Mail: baumschutz@bochum.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Umwelt- und Grünflächenamt – Untere Naturschutzbehörde (UNB)

Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum

Telefon: 0234 910-0

E-Mail: unb@bochum.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Bochum ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Bochum geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt – Baumschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Bochum haben 5 eine Baumschutzsatzung: Herne, Witten, Hattingen, Wetter (Ruhr), Herdecke.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
HerneBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen.
WittenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
HattingenBaumschutzsatzungIn Hattingen sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Nadelbäume sind nicht ausgenommen.
Castrop-Rauxelkeine Satzung–
Wetter (Ruhr)BaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
HerdeckeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.

Bäume in der Region Ruhrgebiet

In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Bochum gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Bochum eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Bochum fällt. Geschützt sind in Bochum Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Die Satzung von Bochum gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, aber nur auf zusammenhängenden Flurstücken ab 350 m². Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt – Baumschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bochum geschützt?

Geschützt sind in Bochum Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Die Satzung von Bochum gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, aber nur auf zusammenhängenden Flurstücken ab 350 m². Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Bochum ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Bochum gilt: Nicht geschützt sind Pappeln, Weiden, Birken und Robinien. Ausgenommen sind auch Nadelbäume (außer Eibe, Lärche, Ginkgo, Mammutbaum, Zeder) und Obstbäume (außer Wild- und Zierformen, Walnuss, Birne, Quitte, Mispel, Esskastanie). Ausgenommen sind Bäume auf Privatflächen, deren Stammmitte in 100 cm Höhe näher als 3,00 m an der Außenwand eines Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht. Garagen, Schuppen, Gartenlauben und Stellplätze zählen nicht. Ausgenommen sind auch Grundstücke unter 350 m², Wald, Kleingartenparzellen und Schutzgebiete mit eigener Verordnung. Frei sind ordnungsgemäße Pflege (abgestorbene Äste entfernen, Wunden behandeln, Krankheitsherde beseitigen) und unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr ist unverzüglich schriftlich mit Fotos und Bescheinigung einer Fachfirma anzuzeigen. Die Satzung von Bochum gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, aber nur auf zusammenhängenden Flurstücken ab 350 m². Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Bochum?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Bochum gilt: 100 bis 800 Euro je Grundstück, je nach Zahl der Bäume. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Bochum für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Bochum gehen an die Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt – Baumschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bochum zuständig.

Muss ich in Bochum nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Bochum gilt: Bei Bauvorhaben und Befreiungen ist für jeden Baum Ersatz zu pflanzen, möglichst heimische Laubbäume mit mindestens 20 cm Stammumfang. Bis 100 cm Stammumfang des entfernten Baums ist es 1 Baum, für jede weitere angefangene 50 cm kommt ein zusätzlicher Baum hinzu. Gepflanzt wird auf demselben Grundstück (mindestens 350 m²), auf begründeten Antrag auch anderswo im Satzungsgebiet. Die Pflanzung ist schriftlich mit Rechnung und Fotos anzuzeigen. Pappeln, Weiden, Birken, Robinien, Nadel- und Obstbäume zählen nicht als Ersatz, ausgenommen Eibe und Lärche. Ist die Pflanzung unmöglich, wird ein Ersatzgeld fällig: ökologischer Wert plus 30 % Pflanzkostenpauschale, laut Stadt derzeit 1.900 € je Baum.

Welche Strafe droht, wenn ich in Bochum einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Bochum einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Bochum einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Bochum regelt das so: Die Gefahrenabwehr ist unverzüglich schriftlich mit Fotos und Bescheinigung einer Fachfirma anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.