Gilt in Hattingen eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Hattingen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Hattingen | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hattingen (Ortsrecht 760) |
| Fassung | Vom 21.10.2025 (Ratsbeschluss 09.10.2025, bekannt gemacht 05.11.2025, in Kraft am Tag danach) |
| Geschützte Bäume in Hattingen | Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Beginnt die Krone tiefer, wird unter dem Kronenansatz gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm messen; ein Mindestmaß je Stamm gibt es nicht. Ebenfalls geschützt sind Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt nur im bebauten Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. Nadelbäume sind nicht ausgenommen. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss, Esskastanie und Obstbäumen an Straßen und Wegen; Wald; Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen und an öffentlichen Straßen; Erwerbsgärtnereien und Baumschulen; Dauerkleingärten, sofern nicht im Bebauungsplan festgesetzt; Späte Traubenkirsche, Götterbaum, Robinie und Essigbaum. Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus. |
| Genehmigung in Hattingen | Antrag bei der Stadt Hattingen, entweder schriftlich mit Lageplan (geschützte Bäume mit Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser) oder seit Juli 2026 online über das Service-Portal. Im Service-Portal klärt eine Vorabprüfung, ob überhaupt ein Antrag nötig ist; Fotos und Pläne können hochgeladen werden. Die Genehmigung gilt zwei Jahre und lässt sich um ein Jahr verlängern. Die Satzung nennt keine Gebühr. |
| Ersatzpflanzung in Hattingen | Wird eine Fällung wegen Bebauung oder per Befreiung genehmigt, richtet sich die Mindestgröße des Ersatzbaums (Stammumfang in 1 m Höhe) nach dem entfernten Baum: 80–89 cm ergibt mindestens 12 cm, 90–119 cm mindestens 14 cm, ab 120 cm mindestens 16 cm. Die Pflanzung soll auf demselben Grundstück erfolgen, mit standortgerechten heimischen Gehölzen, und zwar innerhalb eines Jahres. Für ökologisch sehr wertvolle Bäume (Laubbaum ab 150 cm, Nadelbaum ab 200 cm) können mehr Ersatzbäume verlangt werden. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: 400 / 600 / 800 € je Baum (Index 2025, steigt jährlich). |
| Besonderheiten | Kronenschnitt: Fachgerechte Pflege nach ZTV-Baumpflege ist ohne Genehmigung erlaubt, solange die Kronenform nicht wesentlich verändert wird. Das Entfernen gesunder Starkäste über 10 cm Durchmesser (31,5 cm Astumfang an der Schnittstelle) sowie Kappungen und Höhenreduzierungen sind genehmigungspflichtig. Notfällungen bei akuter Gefahr müssen spätestens am nächsten Werktag angezeigt werden, z. B. mit Fotos oder einer Bescheinigung der Fachfirma. Bußgeld bis 50.000 €. Bis Oktober 2025 hatte Hattingen keine Satzung; ein älteres städtisches Infoblatt von 2019 ist überholt. |
| Postleitzahlen in Hattingen | 45525, 45527, 45529 |
| Quelle | hattingen.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Hattingen
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Hattingen außerdem gilt
Auch in Hattingen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Hattingen jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Hattingen eine Baumschutzsatzung: In Hattingen sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Hattingen
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Hattingen gehen an die Stadt Hattingen, Fachbereich Tiefbau – Grünflächenbau; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Hattingen, Fachbereich Tiefbau – Grünflächenbau
Engelbertstraße 3-5, 45525 Hattingen (Post: Postfach 80 04 56, 45504 Hattingen)
Telefon: 02324 204-3770
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich VI, Abteilung 61 Umwelt und Abfall)
Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336 93-0
E-Mail: unb@en-kreis.de
So läuft eine Fällung in Hattingen ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Hattingen geschützt.
- Antrag bei der Stadt Hattingen, Fachbereich Tiefbau – Grünflächenbau. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Hattingen haben 4 eine Baumschutzsatzung: Sprockhövel, Wetter (Ruhr), Bochum, Gevelsberg.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Sprockhövel | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Velbert | keine Satzung | – |
| Wetter (Ruhr) | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Bochum | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Schwelm | keine Satzung | – |
| Gevelsberg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe. |
Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis
In der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis haben nach unserer Recherche 7 von 10 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Hattingen gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Hattingen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Hattingen fällt. In Hattingen sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Hattingen, Fachbereich Tiefbau – Grünflächenbau. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hattingen geschützt?
In Hattingen sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Hattingen ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Hattingen gilt: Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss, Esskastanie und Obstbäumen an Straßen und Wegen; Wald; Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen und an öffentlichen Straßen; Erwerbsgärtnereien und Baumschulen; Dauerkleingärten, sofern nicht im Bebauungsplan festgesetzt; Späte Traubenkirsche, Götterbaum, Robinie und Essigbaum. Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Hattingen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Hattingen gehen an die Stadt Hattingen, Fachbereich Tiefbau – Grünflächenbau. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.
Muss ich in Hattingen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Hattingen gilt: Wird eine Fällung wegen Bebauung oder per Befreiung genehmigt, richtet sich die Mindestgröße des Ersatzbaums (Stammumfang in 1 m Höhe) nach dem entfernten Baum: 80–89 cm ergibt mindestens 12 cm, 90–119 cm mindestens 14 cm, ab 120 cm mindestens 16 cm. Die Pflanzung soll auf demselben Grundstück erfolgen, mit standortgerechten heimischen Gehölzen, und zwar innerhalb eines Jahres. Für ökologisch sehr wertvolle Bäume (Laubbaum ab 150 cm, Nadelbaum ab 200 cm) können mehr Ersatzbäume verlangt werden. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: 400 / 600 / 800 € je Baum (Index 2025, steigt jährlich).
Welche Strafe droht, wenn ich in Hattingen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Hattingen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Hattingen einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Droht ein geschützter Baum in Hattingen unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Hattingen.