Gilt in Velbert eine Baumschutzsatzung?
Nein, Velbert hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Velbert | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt (Stand 2026) enthält keine Baumschutzsatzung. Laut NABU-Kreisverband Mettmann, der sich auf die Technischen Betriebe Velbert beruft, besteht in Velbert keine städtische Baumschutzsatzung mehr. Wann die frühere Satzung aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. Die Grünen beantragten am 18.08.2019 eine neue Satzung; eingeführt wurde keine. Unabhängig davon gelten die Schutzgebiete der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann. Für städtische Bäume sind die Technischen Betriebe Velbert zuständig: Am Lindenkamp 33, Tel. 02051 262626, servicecenter.tbv@velbert.de. |
| Postleitzahlen in Velbert | 42549, 42551, 42553, 42555 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Wülfrath, rund 6 km von Velbert entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | velbert.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Velbert außerdem gilt
Auch in Velbert gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Velbert jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Velbert hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Velbert
Ohne Baumschutzsatzung ist in Velbert für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Velbert.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Velbert, Stadtverwaltung
Thomasstr. 1, 42551 Velbert
Telefon: 02051 26-0
E-Mail: stadt@velbert.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Landschaftsplanung), Kreis Mettmann – Die Landrätin
Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, 40822 Mettmann
Telefon: 02104 99-2811
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Velbert haben 5 eine Baumschutzsatzung: Wülfrath, Hattingen, Sprockhövel, Mettmann, Wuppertal.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Wülfrath | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Hattingen | Baumschutzsatzung | In Hattingen sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Nadelbäume sind nicht ausgenommen. |
| Heiligenhaus | keine Satzung | – |
| Sprockhövel | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Mettmann | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Wuppertal | Baumschutzsatzung | In Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr … |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Velbert gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Velbert eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Velbert hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Velbert Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Velbert, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Velbert ohne Genehmigung fällen?
Weil Velbert keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Velbert in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Velbert für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Velbert bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Velbert, Stadtverwaltung.