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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Velbert: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Mettmann · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 27 km westlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Velbert hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Velbert deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann.

Gilt in Velbert eine Baumschutzsatzung?

Nein, Velbert hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Velbert – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in VelbertNein, keine Satzung
BesonderheitenDas Ortsrechtsverzeichnis der Stadt (Stand 2026) enthält keine Baumschutzsatzung. Laut NABU-Kreisverband Mettmann, der sich auf die Technischen Betriebe Velbert beruft, besteht in Velbert keine städtische Baumschutzsatzung mehr. Wann die frühere Satzung aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. Die Grünen beantragten am 18.08.2019 eine neue Satzung; eingeführt wurde keine. Unabhängig davon gelten die Schutzgebiete der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann. Für städtische Bäume sind die Technischen Betriebe Velbert zuständig: Am Lindenkamp 33, Tel. 02051 262626, servicecenter.tbv@velbert.de.
Postleitzahlen in Velbert42549, 42551, 42553, 42555
Nächste Kommune mit SatzungWülfrath, rund 6 km von Velbert entfernt (Luftlinie)
Quellevelbert.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Velbert außerdem gilt

Auch in Velbert gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Velbert jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Velbert hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Velbert

Ohne Baumschutzsatzung ist in Velbert für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Velbert.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Velbert, Stadtverwaltung

Thomasstr. 1, 42551 Velbert

Telefon: 02051 26-0

E-Mail: stadt@velbert.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde (Landschaftsplanung), Kreis Mettmann – Die Landrätin

Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, 40822 Mettmann

Telefon: 02104 99-2811

E-Mail: landschaftsplanung@kreis-mettmann.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Velbert haben 5 eine Baumschutzsatzung: Wülfrath, Hattingen, Sprockhövel, Mettmann, Wuppertal.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
WülfrathBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
HattingenBaumschutzsatzungIn Hattingen sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Nadelbäume sind nicht ausgenommen.
Heiligenhauskeine Satzung–
SprockhövelBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
MettmannBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
WuppertalBaumschutzsatzungIn Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr …

Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Velbert gehört nicht dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Velbert eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Velbert hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Velbert Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Velbert, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Velbert ohne Genehmigung fällen?

Weil Velbert keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Velbert in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Velbert für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Velbert bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Velbert, Stadtverwaltung.