Gilt in Sprockhövel eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Sprockhövel gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Sprockhövel | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Baumschutzsatzung der Stadt Sprockhövel |
| Fassung | Vom 25.03.1993, 1. Änderung 28.09.2000, 2. Änderung 22.09.2016 (laut städtischem Merkblatt zuletzt geändert am 27.10.2016) |
| Geschützte Bäume in Sprockhövel | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Beginnt die Krone tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm messen und mindestens einer 30 cm hat. Ebenfalls geschützt sind Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt nur im bebauten Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss, Esskastanie und Wildkirsche; Wald; Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grünflächen, soweit ein Landschaftsplan gilt. Zulässig ohne Genehmigung sind ordnungsgemäße Pflege, Baumschul- und Gärtnereibetrieb, öffentliche Grünflächen und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (muss sofort angezeigt werden). Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus. |
| Genehmigung in Sprockhövel | Schriftlicher, formloser Antrag an die Stadt Sprockhövel, Sachgebiet Planen und Umwelt. Anzugeben sind Grund der Fällung, Baumart und Stammumfang, dazu ein Lageplan mit dem Standort; laut Satzung im Maßstab 1:500 mit Art, Stammumfang und Kronendurchmesser. Gründe für eine Genehmigung sind u. a. Krankheit, Gefahr, eine zulässige Bebauung oder unzumutbare Verschattung von Wohnräumen. Der Bescheid kostet laut Merkblatt in der Regel 28 €. Die Genehmigung muss innerhalb von zwei Jahren genutzt werden. |
| Ersatzpflanzung in Sprockhövel | Wird eine Fällung wegen Bebauung oder per Befreiung genehmigt, gilt: Für einen Baum bis 150 cm Stammumfang ist ein Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen. Für jeden weiteren angefangenen Meter kommt ein Baum hinzu. Wächst der Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 40 % Pflanz- und Pflegekostenpauschale. Die Pflanzung ist der Stadt schriftlich anzuzeigen. |
| Besonderheiten | Kronenschnitt: Laut Merkblatt ist eine fachgerechte Auslichtung der Krone erlaubt. Genehmigungspflichtig sind Eingriffe, die das Aussehen des Baums erheblich verändern und sein Wachstum beeinträchtigen. Verboten sind auch Schäden im Wurzel- und Kronenbereich, z. B. Ausschachtungen, Versiegeln, Feuer unter der Krone. Bußgeld bis 50.000 €. Der Satzungstext zitiert noch das alte Landschaftsgesetz (LG NRW). |
| Postleitzahlen in Sprockhövel | 45549 |
| Quelle | sprockhoevel.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Sprockhövel
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Sprockhövel außerdem gilt
Auch in Sprockhövel gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Sprockhövel jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Sprockhövel eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Sprockhövel Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Sprockhövel
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Sprockhövel gehen an die Stadt Sprockhövel, Sachgebiet Planen und Umwelt; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Sprockhövel, Sachgebiet Planen und Umwelt
Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel
Telefon: 02339 917-329
E-Mail: d.hoelzel@sprockhoevel.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich VI, Abteilung 61 Umwelt und Abfall)
Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336 93-0
E-Mail: unb@en-kreis.de
So läuft eine Fällung in Sprockhövel ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Sprockhövel geschützt.
- Antrag bei der Stadt Sprockhövel, Sachgebiet Planen und Umwelt. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Sprockhövel haben 3 eine Baumschutzsatzung: Hattingen, Gevelsberg, Wetter (Ruhr).
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Hattingen | Baumschutzsatzung | In Hattingen sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Nadelbäume sind nicht ausgenommen. |
| Schwelm | keine Satzung | – |
| Gevelsberg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe. |
| Wetter (Ruhr) | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Ennepetal | keine Satzung | – |
| Velbert | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis
In der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis haben nach unserer Recherche 7 von 10 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Sprockhövel gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Sprockhövel eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Sprockhövel fällt. Geschützt sind in Sprockhövel Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Sprockhövel, Sachgebiet Planen und Umwelt. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Sprockhövel geschützt?
Geschützt sind in Sprockhövel Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Sprockhövel ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Sprockhövel gilt: Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss, Esskastanie und Wildkirsche; Wald; Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grünflächen, soweit ein Landschaftsplan gilt. Zulässig ohne Genehmigung sind ordnungsgemäße Pflege, Baumschul- und Gärtnereibetrieb, öffentliche Grünflächen und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (muss sofort angezeigt werden). Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Sprockhövel?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Sprockhövel gilt: In der Regel 28 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Sprockhövel für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Sprockhövel gehen an die Stadt Sprockhövel, Sachgebiet Planen und Umwelt. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.
Muss ich in Sprockhövel nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Sprockhövel gilt: Wird eine Fällung wegen Bebauung oder per Befreiung genehmigt, gilt: Für einen Baum bis 150 cm Stammumfang ist ein Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen. Für jeden weiteren angefangenen Meter kommt ein Baum hinzu. Wächst der Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 40 % Pflanz- und Pflegekostenpauschale. Die Pflanzung ist der Stadt schriftlich anzuzeigen.
Welche Strafe droht, wenn ich in Sprockhövel einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Sprockhövel einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Sprockhövel einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Sprockhövel regelt das so: Zulässig ohne Genehmigung sind ordnungsgemäße Pflege, Baumschul- und Gärtnereibetrieb, öffentliche Grünflächen und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (muss sofort angezeigt werden). Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.