Gilt in Gevelsberg eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Gevelsberg gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Gevelsberg | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Gevelsberg (Ortsrecht 6.23) |
| Fassung | Vom 31.03.2006, §§ 2 und 12 geändert durch Nachtrag vom 02.04.2020 (Ergänzungslieferung 2021) |
| Geschützte Bäume in Gevelsberg | Geschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe. Beginnt die Krone tiefer, wird direkt unter dem Kronenansatz gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 120 cm messen und mindestens einer 50 cm hat. Ebenfalls geschützt sind Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt nur im bebauten Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss und Esskastanie; Wald; Außenbereich, Landschafts- und Naturschutzgebiete; Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grünflächen, soweit ein Landschaftsplan gilt. Zulässig ohne Genehmigung sind fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen und Gärtnereien sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr; diese muss der Stadt sofort angezeigt werden. Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus. |
| Genehmigung in Gevelsberg | Formloser schriftlicher Antrag an die Technischen Betriebe der Stadt Gevelsberg, mit Lageplan (geschützte Bäume mit Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Gründe für eine Genehmigung sind z. B. Krankheit, nicht anders abwendbare Gefahr, eine zulässige Bebauung oder unzumutbare Verschattung von Wohnräumen. Bei Bauvorhaben gehört der Antrag zum Bauantrag. Über Bäume auf städtischen Flächen und über Befreiungen entscheidet der Betriebsausschuss. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Gevelsberg | Wird eine Fällung wegen Bebauung oder per Befreiung genehmigt, gilt: Für einen Baum bis 200 cm Stammumfang ist ein Laubbaum mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen. Für jeden weiteren angefangenen Meter kommt ein Baum hinzu. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale. |
| Besonderheiten | Laut Stadt Gevelsberg betrifft der Schutz nicht nur das Fällen, sondern auch den Rückschnitt. Eingriffe, die das Aussehen des Baums erheblich verändern oder sein Wachstum beeinträchtigen, sind also genehmigungspflichtig. Normale fachgerechte Pflege ist frei. Verboten sind auch Eingriffe in Wurzel- und Kronenbereich, z. B. Versiegeln, Abgraben, Feuer unter der Krone. Bußgeld bis 25.000 €. |
| Postleitzahlen in Gevelsberg | 58285 |
| Quelle | gevelsberg.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Gevelsberg
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Gevelsberg außerdem gilt
Auch in Gevelsberg gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Gevelsberg jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Gevelsberg eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Gevelsberg Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Gevelsberg
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Gevelsberg gehen an die Technischen Betriebe der Stadt Gevelsberg; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Technische Betriebe der Stadt Gevelsberg
Mühlenhämmerstraße 4, 58285 Gevelsberg
Telefon: 02332 771-537
E-Mail: tbgev@stadtgevelsberg.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich VI, Abteilung 61 Umwelt und Abfall)
Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336 93-0
E-Mail: unb@en-kreis.de
So läuft eine Fällung in Gevelsberg ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Gevelsberg geschützt.
- Antrag bei den Technischen Betrieben der Stadt Gevelsberg. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Gevelsberg haben 4 eine Baumschutzsatzung: Wetter (Ruhr), Sprockhövel, Herdecke, Hagen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Wetter (Ruhr) | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Ennepetal | keine Satzung | – |
| Schwelm | keine Satzung | – |
| Sprockhövel | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Herdecke | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Hagen | Baumschutzsatzung | In Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie … |
Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis
In der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis haben nach unserer Recherche 7 von 10 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Gevelsberg gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Gevelsberg eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Gevelsberg fällt. Geschützt sind in Gevelsberg Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe. Den Antrag stellen Sie bei den Technischen Betrieben der Stadt Gevelsberg. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Gevelsberg geschützt?
Geschützt sind in Gevelsberg Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Gevelsberg ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Gevelsberg gilt: Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss und Esskastanie; Wald; Außenbereich, Landschafts- und Naturschutzgebiete; Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grünflächen, soweit ein Landschaftsplan gilt. Zulässig ohne Genehmigung sind fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen und Gärtnereien sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr; diese muss der Stadt sofort angezeigt werden. Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Gevelsberg für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Gevelsberg gehen an die Technischen Betriebe der Stadt Gevelsberg. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.
Muss ich in Gevelsberg nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Gevelsberg gilt: Wird eine Fällung wegen Bebauung oder per Befreiung genehmigt, gilt: Für einen Baum bis 200 cm Stammumfang ist ein Laubbaum mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen. Für jeden weiteren angefangenen Meter kommt ein Baum hinzu. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
Welche Strafe droht, wenn ich in Gevelsberg einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Gevelsberg einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 25.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Gevelsberg einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Gevelsberg regelt das so: Zulässig ohne Genehmigung sind fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen und Gärtnereien sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr; diese muss der Stadt sofort angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.