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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Hagen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreisfreie Stadt · Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis · Sitz des Herausgebers · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Hagen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung)“). In Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie Walnuss, Esskastanie und Eibe nicht darunter. Die Satzung von Hagen gilt nicht für Bäume auf privaten Hausgrundstücken unter 350 m² und nicht für Bäume auf privaten Flächen, deren Stamm näher als 10 m an der Außenwand eines Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht. Geschützte Bäume dürfen in Hagen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Hagen, Umweltamt (FB 69). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Hagen eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Hagen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Hagen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in HagenJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung)
FassungVom 24.04.2019 (Ratsbeschluss 27.09.2018), in Kraft seit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 18.05.2019
Geschützte Bäume in HagenGeschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen mindestens 100 cm messen und einer mindestens 50 cm. Geschützt sind außerdem Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplangebieten. Die Satzung gilt nicht für Bäume auf privaten Hausgrundstücken unter 350 m² und nicht für Bäume auf privaten Flächen, deren Stamm näher als 10 m an der Außenwand eines Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht.
AusgenommenNicht unter die Satzung fallen Nadelbäume und Obstbäume, mit Ausnahme von Zier- und Wildformen, Walnuss, Esskastanie, Eibe, Sumpfzypresse und Sequoia. Ausgenommen sind außerdem Wald, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile. Genehmigungsfrei ist fachgerechte Pflege, etwa das Entfernen abgestorbener Äste oder das Behandeln von Wunden.
Genehmigung in HagenDie Ausnahmegenehmigung oder Befreiung wird beim Umweltamt Hagen schriftlich oder über das Online-Formular beantragt, mit Begründung, Lageskizze oder Fotos sowie Standort, Art, Stammumfang, Höhe und Kronendurchmesser der geschützten Bäume. Die Entscheidung ergeht schriftlich und ist gebührenpflichtig. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wird im Baugenehmigungsverfahren im Benehmen mit dem Umweltamt entschieden. Über Bäume auf Flächen der Stadt Hagen entscheidet der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH).
Ersatzpflanzung in HagenFür jeden gefällten geschützten Baum ist ein Baum derselben oder gleichwertigen Art mit 18 bis 20 cm Stammumfang zu pflanzen; hatte der gefällte Baum 150 cm Stammumfang oder mehr, kommt für je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher Baum hinzu. Die Ersatzpflanzung ist in der ersten Pflanzperiode vorzunehmen und der Stadt anzuzeigen. Ist sie nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: der Katalogpreis des Ersatzbaums zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenUnaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung oder Gefahrenabwehr sind dem Umweltamt Hagen möglichst vor Beginn, sonst unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten anzuzeigen und zu begründen; der gefällte Stamm ist eine Woche lang aufzubewahren. Verboten sind unter anderem das Kappen und Abgrabungen im Wurzelbereich (Traufbereich zuzüglich 1,5 m).
Postleitzahlen in Hagen58081, 58089, 58091, 58093, 58095, 58097, 58099, 58119, 58135
Quellehagen.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Hagen

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Hagen außerdem gilt

Auch in Hagen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Hagen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Hagen eine Baumschutzsatzung: In Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie Walnuss, Esskastanie und Eibe nicht darunter. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Hagen

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Hagen gehen an die Stadt Hagen, Umweltamt (FB 69); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hagen zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Hagen, Umweltamt (FB 69)

Telefon: 02331 207-0

E-Mail: umweltamt@stadt-hagen.de

Untere Naturschutzbehörde

Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde

Rathausstraße 11, 58095 Hagen

Telefon: 02331 207-2904

E-Mail: umweltamt@stadt-hagen.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Hagen ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Hagen geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Hagen, Umweltamt (FB 69). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Hagen haben 3 eine Baumschutzsatzung: Herdecke, Gevelsberg, Wetter (Ruhr).

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Breckerfeldkeine Satzung–
HerdeckeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
GevelsbergBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe.
Nachrodt-Wiblingwerdekeine Satzung–
Wetter (Ruhr)BaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
Ennepetalkeine Satzung–

Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

In der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis haben nach unserer Recherche 7 von 10 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Hagen gehört dazu.

Mehr zur Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Hagen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Hagen fällt. In Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie Walnuss, Esskastanie und Eibe nicht darunter. Die Satzung von Hagen gilt nicht für Bäume auf privaten Hausgrundstücken unter 350 m² und nicht für Bäume auf privaten Flächen, deren Stamm näher als 10 m an der Außenwand eines Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Hagen, Umweltamt (FB 69). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hagen geschützt?

In Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie Walnuss, Esskastanie und Eibe nicht darunter. Die Satzung von Hagen gilt nicht für Bäume auf privaten Hausgrundstücken unter 350 m² und nicht für Bäume auf privaten Flächen, deren Stamm näher als 10 m an der Außenwand eines Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Hagen ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Hagen gilt: Nicht unter die Satzung fallen Nadelbäume und Obstbäume, mit Ausnahme von Zier- und Wildformen, Walnuss, Esskastanie, Eibe, Sumpfzypresse und Sequoia. Ausgenommen sind außerdem Wald, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile. Genehmigungsfrei ist fachgerechte Pflege, etwa das Entfernen abgestorbener Äste oder das Behandeln von Wunden. Die Satzung von Hagen gilt nicht für Bäume auf privaten Hausgrundstücken unter 350 m² und nicht für Bäume auf privaten Flächen, deren Stamm näher als 10 m an der Außenwand eines Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Hagen?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Hagen gilt: 66 bis 126 Euro ohne Ortstermin, 178 bis 238 Euro mit Ortstermin, je nach Baumzahl (laut Broschüre der Stadt, Stand 2024; bei Ablehnung 25 % weniger). Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Hagen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Hagen gehen an die Stadt Hagen, Umweltamt (FB 69). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hagen zuständig.

Muss ich in Hagen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Hagen gilt: Für jeden gefällten geschützten Baum ist ein Baum derselben oder gleichwertigen Art mit 18 bis 20 cm Stammumfang zu pflanzen; hatte der gefällte Baum 150 cm Stammumfang oder mehr, kommt für je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher Baum hinzu. Die Ersatzpflanzung ist in der ersten Pflanzperiode vorzunehmen und der Stadt anzuzeigen. Ist sie nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: der Katalogpreis des Ersatzbaums zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Hagen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Hagen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Hagen einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Hagen regelt das so: Unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung oder Gefahrenabwehr sind dem Umweltamt Hagen möglichst vor Beginn, sonst unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten anzuzeigen und zu begründen; der gefällte Stamm ist eine Woche lang aufzubewahren. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.