Gilt in Heiligenhaus eine Baumschutzsatzung?
Nein, Heiligenhaus hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Heiligenhaus | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Aufhebungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Heiligenhaus (Ortsrecht 60.05) |
| Fassung | Aufhebungssatzung vom 23.06.2006 (Ratsbeschluss 14.06.2006), veröffentlicht am 29.06.2006 |
| Besonderheiten | Die Satzung vom 10.07.1990 (geändert 1992 und 2000) wurde 2006 aufgehoben. Die Aufhebung trat am Tag nach der Bekanntmachung vom 29.06.2006 in Kraft. Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt führt unter 60.05 nur noch die Aufhebungssatzung. Unabhängig davon gelten die Schutzgebiete der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann. |
| Postleitzahlen in Heiligenhaus | 42579 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Wülfrath, rund 7 km von Heiligenhaus entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | heiligenhaus.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Heiligenhaus außerdem gilt
Auch in Heiligenhaus gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Heiligenhaus jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Heiligenhaus hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Heiligenhaus
Ohne Baumschutzsatzung ist in Heiligenhaus für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Heiligenhaus.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadtverwaltung Heiligenhaus
Hauptstr. 157, 42579 Heiligenhaus
Telefon: 02056 13-0
E-Mail: info@heiligenhaus.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Landschaftsplanung), Kreis Mettmann – Die Landrätin
Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, 40822 Mettmann
Telefon: 02104 99-2811
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Heiligenhaus haben 4 eine Baumschutzsatzung: Wülfrath, Mettmann, Mülheim an der Ruhr, Erkrath.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Ratingen | keine Satzung | – |
| Wülfrath | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Mettmann | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Velbert | keine Satzung | – |
| Mülheim an der Ruhr | Baumschutzsatzung | In Mülheim an der Ruhr sind Bäume ab 60 cm Stammumfang geschützt, Obstbäume und Nadelgehölze ab 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Erkrath | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Heiligenhaus gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Heiligenhaus eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Heiligenhaus hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Heiligenhaus Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Heiligenhaus, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Heiligenhaus ohne Genehmigung fällen?
Weil Heiligenhaus keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Heiligenhaus in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Heiligenhaus für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Heiligenhaus bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadtverwaltung Heiligenhaus.