Gilt in Ratingen eine Baumschutzsatzung?
Nein, Ratingen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Ratingen | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt (Abschnitt 6 Bauen und Stadtgestaltung) enthält keine Baumschutzsatzung. Laut den Ratinger Grünen hat der Rat die Satzung 2012 ersatzlos abgeschafft und 2017 eine Wiedereinführung mehrheitlich abgelehnt. Der NABU-Kreisverband Mettmann bestätigt wiederholte Ablehnungen. Unabhängig davon gelten Schutzgebiete und Landschaftsplan der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann. |
| Postleitzahlen in Ratingen | 40472, 40878, 40880, 40882, 40883, 40885 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Mettmann, rund 9 km von Ratingen entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | stadt-ratingen.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Ratingen außerdem gilt
Auch in Ratingen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Ratingen jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Ratingen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Ratingen
Ohne Baumschutzsatzung ist in Ratingen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Ratingen.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Ratingen
Minoritenstraße 2–6, 40878 Ratingen
Telefon: 02102 550-0
E-Mail: stadt@ratingen.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Landschaftsplanung), Kreis Mettmann – Die Landrätin
Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, 40822 Mettmann
Telefon: 02104 99-2811
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Ratingen haben 5 eine Baumschutzsatzung: Mettmann, Mülheim an der Ruhr, Düsseldorf, Wülfrath, Erkrath.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Heiligenhaus | keine Satzung | – |
| Mettmann | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Mülheim an der Ruhr | Baumschutzsatzung | In Mülheim an der Ruhr sind Bäume ab 60 cm Stammumfang geschützt, Obstbäume und Nadelgehölze ab 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Düsseldorf | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Wülfrath | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Erkrath | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Ratingen gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Ratingen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Ratingen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Ratingen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Ratingen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Ratingen ohne Genehmigung fällen?
Weil Ratingen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Ratingen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Ratingen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Ratingen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Ratingen.