Gilt in Mülheim an der Ruhr eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Mülheim an der Ruhr gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Mülheim an der Ruhr | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 04.11.1986 |
| Fassung | Änderungen 1992 und 2002; 4. Änderungssatzung vom 07.08.2025 (Amtsblatt Nr. 25 vom 15.08.2025) |
| Geschützte Bäume in Mülheim an der Ruhr | Geschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang, Obstbäume und Nadelgehölze erst ab 100 cm. Gemessen wird in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen mindestens 60 cm haben und ein Stamm mindestens 30 cm. Diese Regel für mehrstämmige Bäume gilt nicht für Obst und Nadelgehölze. Die Satzung gilt im bebauten Innenbereich. |
| Ausgenommen | Obst- und Nadelbäume sind nicht ausgenommen, sie gelten aber erst ab 100 cm Stammumfang. Eine Abstandsregel zum Haus oder eine Mindestgröße des Grundstücks ist nicht genannt. Eine Genehmigung ist unter anderem zu erteilen bei einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Entfernung und bei einer Gefahr, die sich nicht anders beseitigen lässt. Eine Genehmigung ist auch zu erteilen bei einem kranken Baum, dessen Erhalt unzumutbar ist, oder wenn Wohnräume tagsüber nur mit Kunstlicht nutzbar sind. |
| Genehmigung in Mülheim an der Ruhr | Der Antrag wird schriftlich mit Lageplan bei der Stadt gestellt, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde (Baumschutz). Formular: Fällantrag 2026. Es fällt eine Verwaltungsgebühr nach Tarifstelle 27 der Verwaltungsgebührensatzung an. Die Höhe nennt die Seite nicht, eine Bearbeitungsdauer ebenfalls nicht. |
| Ersatzpflanzung in Mülheim an der Ruhr | Für einen Baum bis 150 cm Stammumfang wird ein Ersatzbaum mit mindestens 20 cm Umfang gepflanzt. Je weiteren angefangenen Meter Umfang kommt ein Baum dazu. Geht ein Ersatzbaum ein, wird nachgepflanzt. Ist die Pflanzung unmöglich, beträgt die Ausgleichszahlung pauschal 1.100 € pro Baum. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch eine wesentliche Veränderung des Aufbaus. Ein starker Kronenrückschnitt oder eine Kappung kann deshalb genehmigungspflichtig sein, ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Im Zweifel bei der Stadt nachfragen. Unaufschiebbare Fällungen sind unverzüglich anzuzeigen. Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Mülheim an der Ruhr | 45468, 45470, 45472, 45473, 45475, 45476, 45478, 45479, 45481 |
| Quelle | cms.muelheim-ruhr.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Mülheim an der Ruhr
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Mülheim an der Ruhr außerdem gilt
Auch in Mülheim an der Ruhr gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Mülheim an der Ruhr jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Mülheim an der Ruhr eine Baumschutzsatzung: In Mülheim an der Ruhr sind Bäume ab 60 cm Stammumfang geschützt, Obstbäume und Nadelgehölze ab 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Mülheim an der Ruhr
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Mülheim an der Ruhr gehen an die Stadt Mülheim an der Ruhr, 70-2 Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Mülheim an der Ruhr, 70-2 Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 455-7039
Untere Naturschutzbehörde
Amt für Umweltschutz (70), Abteilung 70-2 Untere Naturschutzbehörde
Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 455-7000
E-Mail: unb@muelheim-ruhr.de
So läuft eine Fällung in Mülheim an der Ruhr ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Mülheim an der Ruhr geschützt.
- Antrag bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, 70-2 Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Mülheim an der Ruhr haben 2 eine Baumschutzsatzung: Essen, Oberhausen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Essen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Ratingen | keine Satzung | – |
| Heiligenhaus | keine Satzung | – |
| Duisburg | keine Satzung | – |
| Oberhausen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Velbert | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Ruhrgebiet
In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Mülheim an der Ruhr gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Mülheim an der Ruhr eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Mülheim an der Ruhr fällt. In Mülheim an der Ruhr sind Bäume ab 60 cm Stammumfang geschützt, Obstbäume und Nadelgehölze ab 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, 70-2 Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Mülheim an der Ruhr geschützt?
In Mülheim an der Ruhr sind Bäume ab 60 cm Stammumfang geschützt, Obstbäume und Nadelgehölze ab 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Mülheim an der Ruhr ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Mülheim an der Ruhr gilt: Obst- und Nadelbäume sind nicht ausgenommen, sie gelten aber erst ab 100 cm Stammumfang. Eine Abstandsregel zum Haus oder eine Mindestgröße des Grundstücks ist nicht genannt. Eine Genehmigung ist unter anderem zu erteilen bei einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Entfernung und bei einer Gefahr, die sich nicht anders beseitigen lässt. Eine Genehmigung ist auch zu erteilen bei einem kranken Baum, dessen Erhalt unzumutbar ist, oder wenn Wohnräume tagsüber nur mit Kunstlicht nutzbar sind. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Mülheim an der Ruhr?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Mülheim an der Ruhr gilt: Gebührenpflichtig nach Tarifstelle 27 der Verwaltungsgebührensatzung. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Mülheim an der Ruhr für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Mülheim an der Ruhr gehen an die Stadt Mülheim an der Ruhr, 70-2 Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr zuständig.
Muss ich in Mülheim an der Ruhr nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Mülheim an der Ruhr gilt: Für einen Baum bis 150 cm Stammumfang wird ein Ersatzbaum mit mindestens 20 cm Umfang gepflanzt. Je weiteren angefangenen Meter Umfang kommt ein Baum dazu. Geht ein Ersatzbaum ein, wird nachgepflanzt. Ist die Pflanzung unmöglich, beträgt die Ausgleichszahlung pauschal 1.100 € pro Baum.
Welche Strafe droht, wenn ich in Mülheim an der Ruhr einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Mülheim an der Ruhr einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Mülheim an der Ruhr einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Droht ein geschützter Baum in Mülheim an der Ruhr unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Mülheim an der Ruhr.