Gilt in Oberhausen eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Oberhausen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Oberhausen | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen vom 07.12.2021 |
| Fassung | Amtsblatt Nr. 22/2021 vom 15.12.2021; 1. Änderungssatzung vom 01.04.2022 (Amtsblatt Nr. 7/2022 vom 19.04.2022) |
| Geschützte Bäume in Oberhausen | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm haben und mindestens ein Stamm 30 cm. Unabhängig von der Größe geschützt sind Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, städtische Bäume und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im bebauten Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Nicht geschützt sind Birken, Pappeln, Nadelbäume (Eiben und Ginkgos aber schon) und Obstbäume (Walnuss und Esskastanie aber schon). Nicht geschützt sind auch abgestorbene Bäume, wenn das auf Verlangen mit Fotos belegt wird. Auf Privatgrundstücken sind auch Bäume ausgenommen, deren Stamm in 1 m Höhe näher als 3 m an der Außenwand eines Wohn- oder Gewerbegebäudes steht. Garagen, Carports, Schuppen, Lauben und Gewächshäuser zählen bei diesem Abstand nicht als Gebäude. Die Ausnahmen für diese Arten, abgestorbene und hausnahe Bäume gelten nicht für Alleebäume, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume, Ersatzpflanzungen und städtische Bäume. Die Satzung gilt nicht für Wald, Kleingärten, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile. |
| Genehmigung in Oberhausen | Den Antrag stellen Eigentümer, Nutzungsberechtigte oder Bevollmächtigte mit Vollmacht. Der Antrag geht schriftlich und mit Begründung an die Stadt Oberhausen, auf dem städtischen Formular. Auf Verlangen gehört ein Lageplan mit Art, Stammumfang und Kronendurchmesser dazu. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt. Gebühren nach § 11: 60 € für den ersten Baum und 15 € für jeden weiteren. Bei einem Bauvorhaben 80 € und 20 €. Für eine wesentliche Veränderung, etwa einen starken Rückschnitt, 25 € und 8 €. Eine Ablehnung kostet 50 % davon. Eine Bearbeitungsdauer nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Oberhausen | Für einen genehmigt gefällten Baum bis 150 cm Stammumfang wird ein Ersatzbaum mit mindestens 16 cm Stammumfang gepflanzt. Je weitere angefangene 75 cm Umfang kommt ein Baum dazu, je nach Restwert auch weniger. Ist die Pflanzung unmöglich oder unzumutbar, beträgt die Ausgleichszahlung 450 € je Ersatzbaum. |
| Besonderheiten | Ein starker Rückschnitt gilt als wesentliche Veränderung und ist genehmigungspflichtig. Fachgerechte Pflege ist erlaubt. Bei Gefahr im Verzug ist die Maßnahme der Stadt anzuzeigen und zu begründen. Bußgeld bis 50.000 €. Wird ein Antrag zu städtischen Bäumen mit gleichem Grund wiederholt, kostet das 100 €. Eine eigene Telefonnummer und ein Antragsformular für den Baumschutz nennt die Stadt online nicht; Kontakt über die Untere Naturschutzbehörde. |
| Postleitzahlen in Oberhausen | 46045, 46047, 46049, 46117, 46119, 46145, 46147, 46149 |
| Quelle | oberhausen.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Oberhausen
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Oberhausen außerdem gilt
Auch in Oberhausen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Oberhausen jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Oberhausen eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Oberhausen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Oberhausen
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Oberhausen gehen an die Stadt Oberhausen, Bereich Umwelt – Untere Naturschutzbehörde; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Oberhausen, Bereich Umwelt – Untere Naturschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, 46042 Oberhausen
Untere Naturschutzbehörde
Bereich Umweltschutz, Natur und Landschaft – Untere Naturschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, 46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-3573
So läuft eine Fällung in Oberhausen ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Oberhausen geschützt.
- Antrag bei der Stadt Oberhausen, Bereich Umwelt – Untere Naturschutzbehörde. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Oberhausen haben 5 eine Baumschutzsatzung: Bottrop, Dinslaken, Gladbeck, Mülheim an der Ruhr, Essen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Bottrop | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. |
| Dinslaken | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Gladbeck | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt … |
| Duisburg | keine Satzung | – |
| Mülheim an der Ruhr | Baumschutzsatzung | In Mülheim an der Ruhr sind Bäume ab 60 cm Stammumfang geschützt, Obstbäume und Nadelgehölze ab 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Essen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
Bäume in der Region Ruhrgebiet
In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Oberhausen gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Oberhausen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Oberhausen fällt. Geschützt sind in Oberhausen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Oberhausen, Bereich Umwelt – Untere Naturschutzbehörde. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Oberhausen geschützt?
Geschützt sind in Oberhausen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Oberhausen ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Oberhausen gilt: Nicht geschützt sind Birken, Pappeln, Nadelbäume (Eiben und Ginkgos aber schon) und Obstbäume (Walnuss und Esskastanie aber schon). Nicht geschützt sind auch abgestorbene Bäume, wenn das auf Verlangen mit Fotos belegt wird. Auf Privatgrundstücken sind auch Bäume ausgenommen, deren Stamm in 1 m Höhe näher als 3 m an der Außenwand eines Wohn- oder Gewerbegebäudes steht. Garagen, Carports, Schuppen, Lauben und Gewächshäuser zählen bei diesem Abstand nicht als Gebäude. Die Ausnahmen für diese Arten, abgestorbene und hausnahe Bäume gelten nicht für Alleebäume, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume, Ersatzpflanzungen und städtische Bäume. Die Satzung gilt nicht für Wald, Kleingärten, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Oberhausen?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Oberhausen gilt: 60 Euro für den ersten Baum, je weiteren 15 Euro (bei Bauvorhaben 80 und 20 Euro). Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Oberhausen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Oberhausen gehen an die Stadt Oberhausen, Bereich Umwelt – Untere Naturschutzbehörde. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen zuständig.
Muss ich in Oberhausen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Oberhausen gilt: Für einen genehmigt gefällten Baum bis 150 cm Stammumfang wird ein Ersatzbaum mit mindestens 16 cm Stammumfang gepflanzt. Je weitere angefangene 75 cm Umfang kommt ein Baum dazu, je nach Restwert auch weniger. Ist die Pflanzung unmöglich oder unzumutbar, beträgt die Ausgleichszahlung 450 € je Ersatzbaum.
Welche Strafe droht, wenn ich in Oberhausen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Oberhausen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Oberhausen einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Oberhausen regelt das so: Bei Gefahr im Verzug ist die Maßnahme der Stadt anzuzeigen und zu begründen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.