Gilt in Bottrop eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Bottrop gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Bottrop | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bottrop (Baumschutzsatzung) |
| Fassung | Ratsbeschluss 13.10.1987, bekannt gemacht 11.11.1987; im Ortsrecht der Stadt geführt, keine späteren Änderungen angegeben |
| Geschützte Bäume in Bottrop | Geschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 60 cm haben und ein Stamm mindestens 30 cm. Im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und Ersatzpflanzungen sind unabhängig von der Größe geschützt. Die Satzung gilt im bebauten Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss, Esskastanie und Vogelkirsche. Ausgenommen sind auch Wald, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile. Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Eine Abstandsregel zum Haus oder eine Mindestgröße des Grundstücks ist nicht genannt. |
| Genehmigung in Bottrop | Der Antrag wird schriftlich bei der Stadt Bottrop gestellt, mit Lageplan (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Die Entscheidung ergeht schriftlich. Gebühr und Frist regelt die Satzung nicht. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigefügt. |
| Ersatzpflanzung in Bottrop | Ersatzbäume müssen mindestens 16 cm Stammumfang haben. Die Zahl der Ersatzbäume hängt von der Wuchsgruppe und vom Umfang des gefällten Baums ab: 1 bis 3 Bäume. Bei rasch wachsenden Arten (Birke, Pappel, Weide, Kirsche) ist es 1 Baum bis 1,40 m Stammumfang, 2 Bäume bis 2,00 m, darüber 3. Bei mittelstark wachsenden Arten (Ahorn, Linde, Esche, Kastanie) ist es 1 Baum bis 1,30 m, 2 bis 1,80 m. Bei langsam wachsenden Arten (Buche, Eiche, Platane, Hainbuche) ist es 1 Baum bis 1,20 m, 2 bis 1,60 m. Ist die Pflanzung unmöglich, entspricht die Ausgleichszahlung dem Wert der Ersatzbäume samt Pflanzung. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch eine wesentliche Veränderung des Aufbaus. Ein starker Kronenschnitt kann darunter fallen, wird aber nicht ausdrücklich genannt. Ordnungsgemäße Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr sind erlaubt, die Gefahrenabwehr ist anzuzeigen. Das Bußgeld steht noch in D-Mark in der Satzung (bis 100.000 DM). Einen zuständigen Fachbereich für Fällanträge nennt die Stadt auf der Satzungsseite nicht; Anträge gehen an die Stadtverwaltung. Die Untere Naturschutzbehörde ist der Fachbereich Umwelt und Grün (68). |
| Postleitzahlen in Bottrop | 46236, 46238, 46240, 46242, 46244 |
| Quelle | bottrop.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Bottrop
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Bottrop außerdem gilt
Auch in Bottrop gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Bottrop jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Bottrop eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Bottrop Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Bottrop
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Bottrop gehen an die Stadt Bottrop; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bottrop zuständig.
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich Umwelt und Grün (68) – Untere Naturschutzbehörde
Verwaltungsgebäude Brakerstraße 74, 46238 Bottrop
Telefon: 02041 70-4329
E-Mail: naturschutzbehoerde@bottrop.de
So läuft eine Fällung in Bottrop ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Bottrop geschützt.
- Antrag bei der Stadt Bottrop. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Bottrop haben 4 eine Baumschutzsatzung: Gladbeck, Oberhausen, Dinslaken, Gelsenkirchen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Gladbeck | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt … |
| Oberhausen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Dinslaken | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Gelsenkirchen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Hünxe | keine Satzung | – |
| Herten | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Ruhrgebiet
In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Bottrop gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Bottrop eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Bottrop fällt. Geschützt sind in Bottrop Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Bottrop. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bottrop geschützt?
Geschützt sind in Bottrop Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Bottrop ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Bottrop gilt: Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss, Esskastanie und Vogelkirsche. Ausgenommen sind auch Wald, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile. Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Eine Abstandsregel zum Haus oder eine Mindestgröße des Grundstücks ist nicht genannt. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Bottrop für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Bottrop gehen an die Stadt Bottrop. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bottrop zuständig.
Muss ich in Bottrop nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Bottrop gilt: Ersatzbäume müssen mindestens 16 cm Stammumfang haben. Die Zahl der Ersatzbäume hängt von der Wuchsgruppe und vom Umfang des gefällten Baums ab: 1 bis 3 Bäume. Bei rasch wachsenden Arten (Birke, Pappel, Weide, Kirsche) ist es 1 Baum bis 1,40 m Stammumfang, 2 Bäume bis 2,00 m, darüber 3. Bei mittelstark wachsenden Arten (Ahorn, Linde, Esche, Kastanie) ist es 1 Baum bis 1,30 m, 2 bis 1,80 m. Bei langsam wachsenden Arten (Buche, Eiche, Platane, Hainbuche) ist es 1 Baum bis 1,20 m, 2 bis 1,60 m. Ist die Pflanzung unmöglich, entspricht die Ausgleichszahlung dem Wert der Ersatzbäume samt Pflanzung.
Welche Strafe droht, wenn ich in Bottrop einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Bottrop einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro (§ 78 LNatSchG NRW; die Satzung nennt noch 100.000 DM). Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Bottrop einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Droht ein geschützter Baum in Bottrop unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Bottrop.