Gilt in Rheinberg eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Rheinberg gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Rheinberg | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Rheinberg vom 22.06.2022 |
| Fassung | Ratsbeschluss 21.06.2022, ausgefertigt und bekannt gemacht am 22.06.2022, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung. Die Satzung ersetzt die Satzung vom 10.05.1994. Die Stadt verlinkt sie als „aktuelle Satzung“ (Stand Oktober 2026). |
| Geschützte Bäume in Rheinberg | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Für mehrstämmige Bäume gilt: alle Stämme zusammen mindestens 80 cm und ein Stamm mindestens 30 cm. Schon ab 40 cm geschützt sind Magnolie, Stechpalme sowie Weiß- und Rotdorn. Walnuss, Esskastanie, Eibe (Taxus baccata) und Ginkgo sind geschützt. Geschützt sind auch Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Hybridpappeln, Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie) und Nadelbäume (außer Eibe und Ginkgo). Ausgenommen sind auch Wald, Bebauungsplanflächen mit Land- oder Forstwirtschaft oder Grünflächen im Landschaftsplan sowie Schutzgebiete mit eigener Baumregelung. Eine Grenze für die Grundstücksgröße oder einen Abstand zum Haus nennt die Satzung nicht. Ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Bei gegenwärtiger Gefahr darf sofort gehandelt werden, die Stadt ist aber unverzüglich zu informieren. |
| Genehmigung in Rheinberg | Ausnahme oder Befreiung schriftlich bei der Stadt Rheinberg beantragen. Beizufügen ist ein Lageplan mit den geschützten Bäumen (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Die Entscheidung ergeht schriftlich. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigefügt und im Baugenehmigungsverfahren entschieden. Weitere Ausnahmegründe: Gefahr, Krankheit, öffentliches Recht oder Interesse, stark verschattete Fenster, Förderung wertvollerer Nachbarbäume. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Rheinberg | Ersatz ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bauvorhaben und bei Befreiungen. Bis 150 cm Stammumfang des gefällten Baums sind zwei Bäume derselben oder einer gleichwertigen Art mit mindestens 18–20 cm Stammumfang zu pflanzen. Darüber kommt je weitere angefangene 50 cm ein Baum hinzu. Wächst ein Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert der Ersatzbäume plus 30 % Pflanzkostenpauschale. |
| Besonderheiten | Kronenschnitt: Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus ist ohne Genehmigung verboten, also alles, was das Aussehen erheblich verändert oder das Wachstum beeinträchtigt. Geschützt ist auch der Wurzel- und Kronenbereich. Bußgeld bis 50.000 €. Die Satzung liegt nur als gescanntes PDF vor. Im Außenbereich ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig. |
| Postleitzahlen in Rheinberg | 47495 |
| Quelle | rheinberg.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Rheinberg
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Rheinberg außerdem gilt
Auch in Rheinberg gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Rheinberg jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Rheinberg eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Rheinberg Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Rheinberg
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Rheinberg gehen an die Stadt Rheinberg, Grünflächen – Schutz des Baumbestandes; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Rheinberg, Grünflächen – Schutz des Baumbestandes
Stadthaus Rheinberg, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg (Raum 214)
Telefon: 02843 171-414
E-Mail: markus.kern@rheinberg.de
So läuft eine Fällung in Rheinberg ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Rheinberg geschützt.
- Antrag bei der Stadt Rheinberg, Grünflächen – Schutz des Baumbestandes. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Rheinberg haben 2 eine Baumschutzsatzung: Dinslaken, Moers.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Voerde (Niederrhein) | keine Satzung | – |
| Kamp-Lintfort | keine Satzung | – |
| Dinslaken | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Moers | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Hünxe | keine Satzung | – |
| Neukirchen-Vluyn | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Niederrhein
In der Region Niederrhein haben nach unserer Recherche 4 von 9 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Rheinberg gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Rheinberg eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Rheinberg fällt. Geschützt sind in Rheinberg Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Rheinberg, Grünflächen – Schutz des Baumbestandes. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Rheinberg geschützt?
Geschützt sind in Rheinberg Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Rheinberg ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Rheinberg gilt: Ausgenommen sind Hybridpappeln, Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie) und Nadelbäume (außer Eibe und Ginkgo). Ausgenommen sind auch Wald, Bebauungsplanflächen mit Land- oder Forstwirtschaft oder Grünflächen im Landschaftsplan sowie Schutzgebiete mit eigener Baumregelung. Eine Grenze für die Grundstücksgröße oder einen Abstand zum Haus nennt die Satzung nicht. Ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Bei gegenwärtiger Gefahr darf sofort gehandelt werden, die Stadt ist aber unverzüglich zu informieren. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Rheinberg für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Rheinberg gehen an die Stadt Rheinberg, Grünflächen – Schutz des Baumbestandes. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig.
Muss ich in Rheinberg nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Rheinberg gilt: Ersatz ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bauvorhaben und bei Befreiungen. Bis 150 cm Stammumfang des gefällten Baums sind zwei Bäume derselben oder einer gleichwertigen Art mit mindestens 18–20 cm Stammumfang zu pflanzen. Darüber kommt je weitere angefangene 50 cm ein Baum hinzu. Wächst ein Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert der Ersatzbäume plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
Welche Strafe droht, wenn ich in Rheinberg einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Rheinberg einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Rheinberg einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Rheinberg regelt das so: Bei gegenwärtiger Gefahr darf sofort gehandelt werden, die Stadt ist aber unverzüglich zu informieren. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.