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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Neukirchen-Vluyn: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Wesel · Niederrhein · rund 65 km westlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Neukirchen-Vluyn hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Neukirchen-Vluyn deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel.

Gilt in Neukirchen-Vluyn eine Baumschutzsatzung?

Nein, Neukirchen-Vluyn hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Neukirchen-Vluyn – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in Neukirchen-VluynNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Stadt schreibt: „In Neukirchen-Vluyn gibt es keine Baumschutzsatzung.“ Einzelne Bäume können trotzdem geschützt oder erhaltenswert sein, zum Beispiel durch Festsetzung im Bebauungsplan. Vor einer Fällung empfiehlt die Stadt, das Tiefbau- und Grünflächenamt zu fragen. Außerhalb des bebauten Bereichs ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig. Ein Datum zu einer früheren Satzung ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Neukirchen-Vluyn47506
Nächste Kommune mit SatzungMoers, rund 5 km von Neukirchen-Vluyn entfernt (Luftlinie)
Quelleneukirchen-vluyn.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Neukirchen-Vluyn außerdem gilt

Auch in Neukirchen-Vluyn gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Neukirchen-Vluyn jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Neukirchen-Vluyn hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Neukirchen-Vluyn

Ohne Baumschutzsatzung ist in Neukirchen-Vluyn für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Neukirchen-Vluyn, Tiefbau- und Grünflächenamt

Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn

Telefon: 02845 391-127

E-Mail: michael.harig@neukirchen-vluyn.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Neukirchen-Vluyn haben 4 eine Baumschutzsatzung: Moers, Krefeld, Rheinberg, Meerbusch.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
MoersBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
Kamp-Lintfortkeine Satzung–
KrefeldBaumschutzsatzungIn Krefeld sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe.
Duisburgkeine Satzung–
RheinbergBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
MeerbuschBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume und Eiben ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen).

Bäume in der Region Niederrhein

In der Region Niederrhein haben nach unserer Recherche 4 von 9 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Neukirchen-Vluyn gehört nicht dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Neukirchen-Vluyn eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Neukirchen-Vluyn hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Neukirchen-Vluyn, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Neukirchen-Vluyn ohne Genehmigung fällen?

Weil Neukirchen-Vluyn keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Neukirchen-Vluyn in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Neukirchen-Vluyn für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Neukirchen-Vluyn bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Neukirchen-Vluyn, Tiefbau- und Grünflächenamt.