Gilt in Moers eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Moers gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Moers | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Moers (Baumschutzsatzung), Ortsrecht 67/03 |
| Fassung | Satzung vom 17.04.2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.09.2008 (Ratsbeschluss 10.09.2008). Die Satzung steht im aktuellen Ortsrecht der Stadt unter 67/03 (Stand Oktober 2026). |
| Geschützte Bäume in Moers | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn alle Stämme zusammen mindestens 80 cm haben und ein Stamm mindestens 35 cm. Schon ab 40 cm geschützt sind Buchsbaum, Magnolie, Stechpalme (Ilex) sowie Weiß- und Rotdorn. Ebenfalls geschützt sind Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Baumweide, Birke, Erle, Hybridpappel, alle Nadelbäume und Obstbäume; Walnuss und Esskastanie sind aber geschützt. Grundstücksklausel: Auf bebauten, zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken bis 250 qm dürfen alle Bäume ohne Antrag gefällt werden. Die Grundstücksklausel gilt nicht für Buchsbaum, Magnolie, Stechpalme, Weiß- und Rotdorn. Ebenfalls ausgenommen ist Wald nach Bundes- und Landesforstgesetz, außerdem B-Plan-Flächen mit Land-/Forstwirtschaft oder Grün im Landschaftsplan und Schutzgebiete mit eigener Baumregelung. Einen Mindestabstand zum Haus nennt die Satzung nicht. |
| Genehmigung in Moers | Ausnahme oder Befreiung werden schriftlich bei der Stadt Moers beantragt, Fachdienst 06.2 Freiraum- und Umweltplanung. Ein Antragsformular steht auf der Dienstleistungsseite „Baumschutz“. Beizufügen ist ein Lageplan mit allen Bäumen auf dem Grundstück: Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser. Die Stadt kann den Maßstab oder weitere Unterlagen verlangen. Die Entscheidung ergeht schriftlich, auch mit Auflagen zu Ersatz und Pflege. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigelegt und dort mitentschieden; das gilt auch für genehmigungsfreie Vorhaben. Gebühr und Bearbeitungsdauer nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Moers | Ersatz ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bauvorhaben oder wegen Beschattung, die normale Gartennutzung unmöglich macht (§ 6 Abs. 1 b und g). Bei Gefahr oder Krankheit des Baums ist laut Satzung kein Ersatz vorgeschrieben. Der Ersatz hat 25 % des Werts der entfernten Bäume (Sachwertverfahren nach Koch) und wird auf einem Grundstück im Satzungsgebiet gepflanzt. Ausgeschlossene Arten (Weide, Birke, Erle, Hybridpappel) zählen nicht als Ersatz. Ist die Pflanzung unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung in gleicher Höhe fällig. Nach unerlaubter Fällung sind 50 % des Baumwerts zu leisten. |
| Besonderheiten | Kronenschnitt: Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus ist verboten, also Eingriffe, die das Aussehen erheblich verändern oder das Wachstum beeinträchtigen. Ordnungsgemäße Pflege bleibt erlaubt. Geschützt ist auch der Wurzel- und Kronenbereich (Versiegeln, Abgraben, Aufschütten, Herbizide, Streusalz). Weitere Ausnahmegründe: Gefahr, Krankheit, rechtliche Pflicht, öffentliches Interesse, Fenster so verschattet, dass Wohnräume tagsüber Kunstlicht brauchen. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten; einen Höchstbetrag nennt die Satzung nicht, sie verweist auf das damalige Landschaftsgesetz. Städtische Bäume betreut die ENNI Stadt & Service (Hotline 0800 2221040). |
| Postleitzahlen in Moers | 47441, 47443, 47445, 47447 |
| Quelle | moers.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Moers
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Moers außerdem gilt
Auch in Moers gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Moers jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Moers eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Moers Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Moers
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Moers gehen an die Stadt Moers, Fachdienst 06.2 Freiraum- und Umweltplanung (Baumschutz); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Moers, Fachdienst 06.2 Freiraum- und Umweltplanung (Baumschutz)
Rathausplatz 1, 47441 Moers
Telefon: 02841 201-590
E-Mail: planung.gruen@moers.de
So läuft eine Fällung in Moers ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Moers geschützt.
- Antrag bei der Stadt Moers, Fachdienst 06.2 Freiraum- und Umweltplanung (Baumschutz). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Moers haben 2 eine Baumschutzsatzung: Rheinberg, Krefeld.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Neukirchen-Vluyn | keine Satzung | – |
| Duisburg | keine Satzung | – |
| Kamp-Lintfort | keine Satzung | – |
| Rheinberg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Krefeld | Baumschutzsatzung | In Krefeld sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Voerde (Niederrhein) | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Niederrhein
In der Region Niederrhein haben nach unserer Recherche 4 von 9 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Moers gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Moers eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Moers fällt. Geschützt sind in Moers Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Moers, Fachdienst 06.2 Freiraum- und Umweltplanung (Baumschutz). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Moers geschützt?
Geschützt sind in Moers Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Moers ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Moers gilt: Ausgenommen sind Baumweide, Birke, Erle, Hybridpappel, alle Nadelbäume und Obstbäume; Walnuss und Esskastanie sind aber geschützt. Grundstücksklausel: Auf bebauten, zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken bis 250 qm dürfen alle Bäume ohne Antrag gefällt werden. Die Grundstücksklausel gilt nicht für Buchsbaum, Magnolie, Stechpalme, Weiß- und Rotdorn. Ebenfalls ausgenommen ist Wald nach Bundes- und Landesforstgesetz, außerdem B-Plan-Flächen mit Land-/Forstwirtschaft oder Grün im Landschaftsplan und Schutzgebiete mit eigener Baumregelung. Einen Mindestabstand zum Haus nennt die Satzung nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Moers für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Moers gehen an die Stadt Moers, Fachdienst 06.2 Freiraum- und Umweltplanung (Baumschutz). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig.
Muss ich in Moers nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Moers gilt: Ersatz ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bauvorhaben oder wegen Beschattung, die normale Gartennutzung unmöglich macht (§ 6 Abs. 1 b und g). Bei Gefahr oder Krankheit des Baums ist laut Satzung kein Ersatz vorgeschrieben. Der Ersatz hat 25 % des Werts der entfernten Bäume (Sachwertverfahren nach Koch) und wird auf einem Grundstück im Satzungsgebiet gepflanzt. Ausgeschlossene Arten (Weide, Birke, Erle, Hybridpappel) zählen nicht als Ersatz. Ist die Pflanzung unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung in gleicher Höhe fällig. Nach unerlaubter Fällung sind 50 % des Baumwerts zu leisten.
Darf ich in Moers einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Droht ein geschützter Baum in Moers unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Moers.