Gilt in Kamp-Lintfort eine Baumschutzsatzung?
Nein, Kamp-Lintfort hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Kamp-Lintfort | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Stadt schreibt ausdrücklich: „In Kamp-Lintfort gibt es keine Baumschutzsatzung.“ Rat und Verwaltung setzen stattdessen auf Pflege und Neupflanzung. Ein Datum, seit wann es keine Satzung gibt, nennt die Stadt nicht. Geschützt sein können trotzdem Naturdenkmale und Bäume mit Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan; diese dürfen nur mit Einverständnis der Stadt entfernt werden. Bei Unsicherheit beim Tiefbau- und Grünflächenamt nachfragen. Im Außenbereich und bei ortsbildprägenden Bäumen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig. |
| Postleitzahlen in Kamp-Lintfort | 47475 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Rheinberg, rund 8 km von Kamp-Lintfort entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | kamp-lintfort.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Kamp-Lintfort außerdem gilt
Auch in Kamp-Lintfort gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Kamp-Lintfort jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Kamp-Lintfort hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht. Einzelne Bäume können in Kamp-Lintfort aber auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sein (siehe Kurzantwort oben).
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Kamp-Lintfort
Ohne Baumschutzsatzung ist in Kamp-Lintfort für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Kamp-Lintfort.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Kamp-Lintfort, Tiefbau- und Grünflächenamt, Abteilung Grünflächen
Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 02842 912-322; Zentrale 02842 912-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Kamp-Lintfort haben 3 eine Baumschutzsatzung: Rheinberg, Moers, Dinslaken.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Rheinberg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Neukirchen-Vluyn | keine Satzung | – |
| Moers | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Voerde (Niederrhein) | keine Satzung | – |
| Duisburg | keine Satzung | – |
| Dinslaken | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
Bäume in der Region Niederrhein
In der Region Niederrhein haben nach unserer Recherche 4 von 9 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Kamp-Lintfort gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Kamp-Lintfort eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Kamp-Lintfort hat keine Baumschutzsatzung. In Kamp-Lintfort ist für ortsbildprägende Bäume die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Kamp-Lintfort Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Kamp-Lintfort, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Kamp-Lintfort ohne Genehmigung fällen?
Weil Kamp-Lintfort keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Kamp-Lintfort in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler und Bäume, die auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt sind. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Kamp-Lintfort für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Kamp-Lintfort bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Kamp-Lintfort, Tiefbau- und Grünflächenamt, Abteilung Grünflächen.