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Baum fällen in Kamp-Lintfort: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Wesel · Niederrhein · rund 69 km westlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Kamp-Lintfort hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Kamp-Lintfort ist für ortsbildprägende Bäume die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Kamp-Lintfort sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel.

Gilt in Kamp-Lintfort eine Baumschutzsatzung?

Nein, Kamp-Lintfort hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Kamp-Lintfort – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in Kamp-LintfortNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Stadt schreibt ausdrücklich: „In Kamp-Lintfort gibt es keine Baumschutzsatzung.“ Rat und Verwaltung setzen stattdessen auf Pflege und Neupflanzung. Ein Datum, seit wann es keine Satzung gibt, nennt die Stadt nicht. Geschützt sein können trotzdem Naturdenkmale und Bäume mit Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan; diese dürfen nur mit Einverständnis der Stadt entfernt werden. Bei Unsicherheit beim Tiefbau- und Grünflächenamt nachfragen. Im Außenbereich und bei ortsbildprägenden Bäumen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig.
Postleitzahlen in Kamp-Lintfort47475
Nächste Kommune mit SatzungRheinberg, rund 8 km von Kamp-Lintfort entfernt (Luftlinie)
Quellekamp-lintfort.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Kamp-Lintfort außerdem gilt

Auch in Kamp-Lintfort gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Kamp-Lintfort jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Kamp-Lintfort hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht. Einzelne Bäume können in Kamp-Lintfort aber auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sein (siehe Kurzantwort oben).

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Kamp-Lintfort

Ohne Baumschutzsatzung ist in Kamp-Lintfort für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Kamp-Lintfort.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Kamp-Lintfort, Tiefbau- und Grünflächenamt, Abteilung Grünflächen

Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort

Telefon: 02842 912-322; Zentrale 02842 912-0

E-Mail: gruenflaechenamt@kamp-lintfort.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Kamp-Lintfort haben 3 eine Baumschutzsatzung: Rheinberg, Moers, Dinslaken.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
RheinbergBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
Neukirchen-Vluynkeine Satzung–
MoersBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
Voerde (Niederrhein)keine Satzung–
Duisburgkeine Satzung–
DinslakenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).

Bäume in der Region Niederrhein

In der Region Niederrhein haben nach unserer Recherche 4 von 9 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Kamp-Lintfort gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Niederrhein

Häufige Fragen

Brauche ich in Kamp-Lintfort eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Kamp-Lintfort hat keine Baumschutzsatzung. In Kamp-Lintfort ist für ortsbildprägende Bäume die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Kamp-Lintfort Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Kamp-Lintfort, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Kamp-Lintfort ohne Genehmigung fällen?

Weil Kamp-Lintfort keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Kamp-Lintfort in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler und Bäume, die auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt sind. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Kamp-Lintfort für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Kamp-Lintfort bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Kamp-Lintfort, Tiefbau- und Grünflächenamt, Abteilung Grünflächen.