Was ist die Rußrindenkrankheit?
Die Rußrindenkrankheit ist eine Pilzerkrankung des Ahorns, ausgelöst durch den Schlauchpilz Cryptostroma corticale, die geschwächte Bäume in ein bis wenigen Jahren absterben lässt. Der Pilz stammt ursprünglich aus Nordamerika. In Deutschland wurde er laut SVLFG und Landwirtschaftskammer NRW erstmals 2005 in Baden-Württemberg nachgewiesen und hat sich seitdem über ganz Deutschland ausgebreitet.
Das Besondere an diesem Pilz: Er lebt oft unauffällig im Ahorn, ohne Schaden anzurichten. Fachleute sprechen von einem endophytischen Stadium. Erst wenn der Baum unter Hitze und Trockenheit leidet, wird der Pilz aggressiv. Der Pflanzenschutzdienst NRW nennt Temperaturen über 30 °C als Schwelle, ab der Wachstum und Sporenbildung gefördert werden. Bei wochenlanger Hitze können auch vitale Bäume erkranken.
Am häufigsten betroffen ist der Bergahorn. Er braucht viel Wasser und Nährstoffe und gerät in heißen Sommern stark unter Stress. Seltener erkranken Spitzahorn, Feldahorn und Silberahorn.
Woran erkennt man die Rußrindenkrankheit?
Das sicherste Zeichen ist eine abplatzende Rinde, unter der eine dicke, schwarze, rußartige Schicht aus Pilzsporen liegt. Vorher zeigt der Baum weniger eindeutige Warnzeichen. Die folgende Übersicht fasst die Angaben des Pflanzenschutzamts Berlin, der Landwirtschaftskammer NRW und der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA) zusammen.
| Merkmal | Wo am Baum | Wann im Jahr |
|---|---|---|
| Welkende Triebe, vorzeitiger Blattfall, absterbende Kronenteile | Krone | Sommer, vor allem in Hitzeperioden |
| Schleimflussflecken (dunkle, feuchte Flecken) | Stamm | Sommer bis Herbst, bei anhaltendem Trockenstress |
| Wasserreiser (Stresstriebe) | unterer bis mittlerer Stamm | Vegetationszeit |
| Bläschen- oder polsterartig aufgewölbte Rinde | Stamm, Starkäste | im Verlauf der Erkrankung |
| Rinde platzt schuppen- oder streifenförmig ab | Stamm, oft am Stammfuß beginnend, und Starkäste | Spätstadium, oft nach dem Absterben |
| Schwarzer, stäubender Sporenbelag | unter der abgelösten Rinde | Spätstadium, ganzjährig sichtbar |
| Grünlich-bräunliche Verfärbung des Splintholzes | im Holz, sichtbar an Schnittflächen | bei Fällung |
Nach Angaben der Landwirtschaftskammer NRW sitzen im schwarzen Belag rund 100 Millionen Sporen je Quadratzentimeter, das IPA-Journal nennt bis zu 170 Millionen. Die Sporen sind nur 3 bis 5 Mikrometer groß. Wind trägt sie davon, Regen spült sie am Stamm herunter.
Womit kann man sie verwechseln?
Abplatzende Rinde und Welke am Ahorn haben nicht immer mit der Rußrindenkrankheit zu tun. Die NW-FVA beschreibt am Bergahorn weitere Pilzkrankheiten, die ähnliche Bilder erzeugen: Fusarium-Arten verursachen Rindennekrosen, Risse und ebenfalls grünliche bis bräunliche Holzverfärbungen. Daneben kommen Rotpustelkrankheit, Verticillium-Welke und Phytophthora vor.
Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal ist der flächige, schwarze, abwischbare Sporenstaub direkt auf dem Holz unter der Rinde. Ohne diesen Belag ist eine Rußrindenkrankheit möglich, aber nicht gesichert. Im Zweifel klärt eine Laboruntersuchung die Ursache; der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW betreibt dafür eigene Diagnoselabore.
Welche Folgen hat sie für Stand- und Bruchsicherheit?
Ein Ahorn mit Rußrindenkrankheit wird schnell bruchgefährlich, weil nach dem Pilz Weißfäuleerreger das Holz zersetzen. Die Landwirtschaftskammer NRW schreibt, dass Bäume und Kronen dadurch innerhalb weniger Wochen brüchig werden können. Die NW-FVA empfiehlt deshalb, befallene Bäume in Bereichen mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht zu fällen, also an Straßen, Wegen, Spielplätzen und in Gärten.
Wer einen Ahorn auf dem Grundstück hat, ist für dessen Verkehrssicherheit verantwortlich. Mehr dazu im Ratgeber Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht.
Wie gefährlich sind die Sporen für Menschen?
Die Sporen des Rußrindenpilzes Cryptostroma corticale können bei intensivem und wiederholtem Einatmen eine exogen-allergische Alveolitis auslösen, eine Entzündung der Lungenbläschen, die auch als Farmerlunge bekannt ist. Das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) beschreibt die Erkrankung als selten; sie kann als Berufskrankheit (BK-Nr. 4201) anerkannt werden. In den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 460) steht der Pilz seit 2020 in Risikogruppe 1, mit dem Zusatz „A“ für eine mögliche allergene Wirkung.
Typische Beschwerden sind Reizhusten, Fieber, Atemnot und Schüttelfrost. Laut SVLFG treten sie charakteristisch sechs bis acht Stunden nach dem Kontakt auf. Besonders gefährdet sind Menschen, die den Sporen beruflich und lange ausgesetzt sind: Baumpfleger, Forstwirte, Beschäftigte beim Hacken und Transportieren des Holzes. Menschen mit Lungenvorerkrankungen sollten befallene Bäume meiden.
Für Spaziergänger gilt das Risiko als gering: Das Julius Kühn-Institut schätzt es nach einer Waldschutzinfo der NW-FVA als gering ein, sofern die Schutzmaßnahmen der SVLFG eingehalten werden, und hält eine größere Absperrung zum Schutz von Passanten, als sie bei Fällarbeiten ohnehin nötig ist, für nicht erforderlich. Die SVLFG meldet bislang keine angezeigten Alveolitis-Fälle durch die Rußrindenkrankheit.
Was sollten Eigentümer tun?
Eigentümer sollten einen Verdacht ernst nehmen, Abstand halten und den Baum von einem Fachbetrieb prüfen und gegebenenfalls fällen lassen. Selbst Hand anzulegen ist keine gute Idee: Schon das Absägen von Ästen setzt große Sporenmengen frei.
- Nicht berühren, nicht absägen, keine Rinde abbrechen. Kinder und Haustiere fernhalten.
- Fotos machen aus sicherer Entfernung: Krone, Stamm, Rindenschäden, schwarzer Belag.
- Fachbetrieb beauftragen, der die Arbeitsschutzvorgaben der SVLFG kennt und einhält.
- Kommune informieren, wenn der Baum an einer öffentlichen Fläche steht. Die Landwirtschaftskammer NRW bittet ausdrücklich darum, Verdachtsfälle zu melden.
- Genehmigung klären: Viele Städte haben eine Baumschutzsatzung. Auch ein kranker Baum kann darunterfallen; die Regeln unterscheiden sich je Stadt, siehe Ortsübersicht und Baum fällen: Genehmigung.
Zur Meldepflicht: Die Rußrindenkrankheit ist kein Quarantäneschadorganismus. Das Julius Kühn-Institut hält amtliche Tilgungs- oder Eindämmungsmaßnahmen nicht für sinnvoll, weil der Pilz bereits weit verbreitet ist. Eine gesetzliche Meldepflicht für Privateigentümer besteht nach den ausgewerteten Quellen nicht.
Was tut ein Fachbetrieb?
Ein Fachbetrieb fällt den Baum so, dass möglichst wenige Sporen in die Luft gelangen, und schützt dabei Mitarbeiter und Nachbarn. Grundlage ist das Merkblatt B.01.18 der SVLFG (Ausgabe September 2026). Die wichtigsten Punkte:
| Maßnahme | Inhalt |
|---|---|
| Witterung | feuchtes Wetter bevorzugen; bei Trockenheit das Holz vor jedem Arbeitsschritt mit Wasser besprühen |
| Verfahren | möglichst maschinell; beim Hacken geschlossene Systeme, Hackgut auf abgedeckte Anhänger |
| Atemschutz | bei motormanueller Arbeit mindestens FFP2 mit Ausatemventil; je nach Gefährdung gebläseunterstützter Atemschutz |
| Kleidung | Arbeitskleidung nass reinigen, nicht ausschütteln; Sporen nicht in Fahrzeugkabinen tragen |
| Absperrung | in öffentlichen Anlagen weiträumig absperren und Sicherheitsposten stellen |
| Personal | Personal rotieren, um die Belastung des Einzelnen zu senken |
| Werkzeug und Fahrzeuge | nach dem Transport mit Wasser reinigen |
Die SVLFG sieht für Beschäftigte eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge vor. In Basel-Stadt sind für Fällungen sogar FFP3-Masken, Ganzkörperschutzanzug und Handschuhe vorgeschrieben. Kommunen im Rheinland haben 2018 teilweise unter Beregnung gefällt, berichtet die Landwirtschaftskammer NRW.
Die Fällung kann in die Zeit vom 1. März bis 30. September fallen. Für Bäume im Hausgarten gilt das Schnittverbot nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG nicht; es betrifft Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen sowie Hecken und Gebüsche. Auch dort gilt es nicht für Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen und im öffentlichen Interesse nicht zu anderer Zeit erfolgen können. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt in jedem Fall. Details im Ratgeber Fällzeiten und Vogelschutz.
Wie wird das Holz entsorgt?
Holz eines an der Rußrindenkrankheit erkrankten Ahorns wird abgedeckt abtransportiert und verbrannt, nicht als Kaminholz genutzt. Die SVLFG nennt als Beispiel große Biomasseheizwerke mit geschlossener Beschickung. Bis dahin soll es in geschlossenen Containern lagern oder feucht gehalten werden. Abgestorbene Bäume gehören nicht als Brennholz in händisch beschickte Kamin- oder Kachelöfen, weil beim Lagern, Spalten und Nachlegen Sporen frei werden.
Am Boden verbliebenes Holz stellt laut SVLFG in der Regel eine geringe Gefährdung dar; zeigt sich eine Weißfäule, bildet der Pilz meist keine neuen Sporen mehr. Ins Erdreich gespülte Sporen gelten als unbedenklich.
Wie verbreitet ist die Krankheit in NRW?
In Nordrhein-Westfalen war der Befall in den heißen Trockenjahren 2018 und 2019 nach Angaben der Landwirtschaftskammer NRW außerordentlich stark. In vielen Städten des Rheinlands mussten großflächig Bäume gefällt werden, nicht selten weit über 100 an einem Ort. Von 2020 bis 2022 betraf der Befall vor allem Waldbestände, 2023 war wieder ein stärkeres Jahr. In den eher nassen Jahren 2024 und 2025 hielt sich der Befall in Grenzen.
Für den Raum Hagen, das Ruhrgebiet und das Sauerland liegen keine gesonderten öffentlichen Fallzahlen vor. Da der Ausbruch eng an Hitze und Trockenheit gekoppelt ist, lohnt sich vor allem nach heißen Sommern ein genauer Blick auf den Stamm jedes Bergahorns.
Wie kann man vorbeugen?
Gegen den Pilz selbst gibt es kein Mittel; vorbeugen lässt sich nur, indem man den Ahorn vital hält. Das Pflanzenschutzamt Berlin empfiehlt einen passenden Standort und ausreichende Wassergaben in längeren Trockenphasen. Die FVA rät, bei Neupflanzungen die Standortansprüche des Bergahorns zu beachten und Verletzungen zu vermeiden.
Praktisch heißt das: Bergahorn nicht auf trockene, versiegelte oder stark besonnte Standorte pflanzen, junge und frisch gepflanzte Bäume in Hitzeperioden durchdringend wässern und Wurzelschäden bei Bauarbeiten vermeiden. Mehr zur Pflege geschwächter Bäume steht im Ratgeber Baum erhalten statt fällen.
Häufige Fragen
Ist die Rußrindenkrankheit für Menschen gefährlich?
Für Menschen, die befallene Bäume fällen oder das Holz verarbeiten, ja: Wiederholtes, intensives Einatmen der Sporen kann eine Entzündung der Lungenbläschen auslösen, deshalb ist Atemschutz nötig. Für Passanten schätzt das Julius Kühn-Institut das Risiko als gering ein, wenn die Schutzregeln eingehalten werden; eine größere Absperrung als bei Fällarbeiten ohnehin üblich hält es nicht für nötig. Gefährlicher ist der Baum selbst: Durch die rasch einsetzende Weißfäule kann er brechen. Abstand halten und den Baum der Stadt oder dem Eigentümer melden.
Muss ich die Rußrindenkrankheit melden?
Eine gesetzliche Meldepflicht wie bei Quarantäneschädlingen besteht nicht; amtliche Bekämpfungsmaßnahmen hält das Julius Kühn-Institut für nicht sinnvoll. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW bittet aber ausdrücklich, Verdachtsfälle der Kommune zu melden.
Kann ich das Holz als Brennholz verwenden?
Davon wird abgeraten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät davon ab, abgestorbene befallene Bäume als Brennholz für händisch beschickte Öfen zu nutzen. Das Holz soll abgedeckt abtransportiert und verbrannt werden, etwa in einem großen Biomasseheizwerk mit geschlossener Beschickung.
Welche Ahornarten sind betroffen?
Vor allem der Bergahorn. Seltener erkranken Spitz-, Feld- und Silberahorn.
Kann ich einen befallenen Ahorn retten?
In der Regel nicht. Sobald der schwarze Sporenbelag sichtbar ist, ist der Baum meist abgestorben oder stirbt ab, und die Weißfäule macht ihn bruchgefährlich. Vorbeugen lässt sich nur durch einen passenden Standort und Wässern in langen Trockenphasen.
Welcher Atemschutz ist beim Fällen nötig?
Die SVLFG empfiehlt bei motormanueller Arbeit eine partikelfiltrierende Maske FFP2 mit Ausatemventil; je nach Gefährdung kommt gebläseunterstützter Atemschutz in Frage. Der Kanton Basel-Stadt schreibt für Fällungen FFP3, Ganzkörperschutzanzug und Handschuhe vor.
Quellen
- Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst: Ahorn-Rußrindenkrankheit profitiert vom Klimawandel (10.11.2025)
- SVLFG B.01.18: Erreger der Rußrindenkrankheit an Ahorn – Gefährdungen, Schutzmaßnahmen (Ausgabe September 2026)
- Kespohl, Grüner, Enderle, Riebesehl, Raulf: Exogen allergische Alveolitis durch den Erreger der Rußrindenkrankheit. IPA-Journal 01/2022
- NW-FVA, Waldschutzinfo Nr. 10/2018: Rußrindenkrankheit an Ahorn
- Pflanzenschutzamt Berlin: Rußrindenkrankheit am Ahorn (Januar 2026)
- § 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
- Landwirtschaftskammer NRW: Pflanzenschutzdienst Jahresbericht 2018
Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft, ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall sind die zuständige Behörde, eine Rechtsanwältin oder ein Steuerberater zuständig.
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