Gilt in Sankt Augustin eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Sankt Augustin gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Sankt Augustin | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Baumschutzsatzung der Stadt Sankt Augustin (Ortsrecht 60.6) |
| Fassung | Neufassung Ratsbeschluss 26.06.2024, in Kraft seit 18.07.2024 (Ursprung 2001) |
| Geschützte Bäume in Sankt Augustin | Geschützt sind alle Bäume einschließlich abgestorbener Bäume ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Für mehrstämmige Bäume gilt: Summe der Umfänge maßgebend, mindestens ein Stamm 40 cm. Es gibt keine Ausnahme für Obst- oder Nadelbäume. Außerdem geschützt sind Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Wald; Flächen mit Land-, Forstwirtschafts- oder Grünflächenfestsetzung, soweit ein Landschaftsplan gilt; Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigenen Regeln. Frei sind fach- und sachgerechte Kronenpflege sowie unaufschiebbare Maßnahmen bei unmittelbar drohender Gefahr. Maßnahmen bei Gefahr sind sofort anzuzeigen, und gefällte Bäume und Stümpfe dürfen erst 2 Wochen nach der Anzeige zerschnitten oder abtransportiert werden. |
| Genehmigung in Sankt Augustin | Ausnahmegenehmigung vor Beginn der Maßnahme schriftlich mit Begründung bei der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister der Stadt Sankt Augustin beantragen. Beizufügen ist ein Lageplan mit dem Standort des Baumes und weiterer geschützter Bäume. Ein Antragsformular steht auf der Website der Stadt. Im Einzelfall kann ein Gutachten einer bzw. eines vereidigten Sachverständigen verlangt werden. Bei Bauvorhaben gehört der Antrag zu den Bauvorlagen (Lageplan 1:250 oder 1:500 in doppelter Ausfertigung, Fotos). Ausnahmen gibt es u. a. bei Gefahr, Krankheit, Absterben, erheblicher Verschattung von Aufenthaltsräumen, starker Beeinträchtigung von PV-Anlagen und Sicherungsmaßnahmen nach ZTV-Baumpflege. Zu Gebühren enthält die Satzung keine Angabe. |
| Ersatzpflanzung in Sankt Augustin | Für jeden entfernten Baum bis 150 cm Stammumfang ist ein Baum zu pflanzen, für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher. Der Ersatzbaum muss dreimal verpflanzt sein, mindestens 18 cm Stammumfang in 1 m Höhe haben und aus der städtischen Baumauswahlliste stammen. Gepflanzt wird auf demselben Grundstück, spätestens in der folgenden Pflanzperiode. Erfüllt ist die Pflicht erst, wenn der Baum nach 2 Jahren angewachsen ist. Die Stadt kann 5 Jahre lang kontrollieren und eine Sicherheitsleistung verlangen. Ist keine Ersatzpflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig (Durchschnittswert von sechs klimaangepassten Baumarten plus 30 % Pflanz- und Pflegepauschale). |
| Besonderheiten | Kronenkappungen sind ausdrücklich verboten. Fachgerechte Kronenpflege ist frei, weitergehende Schnittmaßnahmen sind genehmigungspflichtig (Ausnahme nach § 5 Abs. 3 d, Umfang nach ZTV-Baumpflege beschreiben). Fällungen und wesentliche Veränderungen geschützter Bäume sind vom 1. März bis 30. September untersagt, außer der Artenschutz ist nachgewiesen. Der Schutz gilt auch für Wurzeln und Äste von Nachbarbäumen, die auf das eigene Grundstück reichen (Wurzelbereich = Kronentraufe plus 1,5 m). Bußgeld bis 50.000 €. Eine Adresse der Fachstelle nennt die Stadt online nicht. |
| Postleitzahlen in Sankt Augustin | 53757 |
| Quelle | sankt-augustin.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Sankt Augustin
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Sankt Augustin außerdem gilt
Auch in Sankt Augustin gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Sankt Augustin jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Sankt Augustin eine Baumschutzsatzung: In Sankt Augustin sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, auch abgestorbene, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Sankt Augustin
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Sankt Augustin gehen an die Stadt Sankt Augustin, Büro für Natur- und Umweltschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Sankt Augustin, Büro für Natur- und Umweltschutz
Telefon: 02241 243-229
E-Mail: baumschutz@sankt-augustin.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)
Telefon: 02241 13-0
So läuft eine Fällung in Sankt Augustin ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Sankt Augustin geschützt.
- Antrag bei der Stadt Sankt Augustin, Büro für Natur- und Umweltschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Sankt Augustin haben 4 eine Baumschutzsatzung: Siegburg, Troisdorf, Hennef (Sieg), Niederkassel.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Siegburg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Troisdorf | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, … |
| Hennef (Sieg) | Baumschutzsatzung | In Hennef sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Niederkassel | Baumschutzsatzung | In Niederkassel sind langsam wachsende und raumbildende Bäume wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Eibe oder Walnuss ab 60 cm Stammumfang … |
| Lohmar | keine Satzung | – |
| Neunkirchen-Seelscheid | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Sankt Augustin gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Sankt Augustin eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Sankt Augustin fällt. In Sankt Augustin sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, auch abgestorbene, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Sankt Augustin, Büro für Natur- und Umweltschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Sankt Augustin geschützt?
In Sankt Augustin sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, auch abgestorbene, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Sankt Augustin ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Sankt Augustin gilt: Ausgenommen sind Wald; Flächen mit Land-, Forstwirtschafts- oder Grünflächenfestsetzung, soweit ein Landschaftsplan gilt; Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigenen Regeln. Frei sind fach- und sachgerechte Kronenpflege sowie unaufschiebbare Maßnahmen bei unmittelbar drohender Gefahr. Maßnahmen bei Gefahr sind sofort anzuzeigen, und gefällte Bäume und Stümpfe dürfen erst 2 Wochen nach der Anzeige zerschnitten oder abtransportiert werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Sankt Augustin für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Sankt Augustin gehen an die Stadt Sankt Augustin, Büro für Natur- und Umweltschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Muss ich in Sankt Augustin nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Sankt Augustin gilt: Für jeden entfernten Baum bis 150 cm Stammumfang ist ein Baum zu pflanzen, für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher. Der Ersatzbaum muss dreimal verpflanzt sein, mindestens 18 cm Stammumfang in 1 m Höhe haben und aus der städtischen Baumauswahlliste stammen. Gepflanzt wird auf demselben Grundstück, spätestens in der folgenden Pflanzperiode. Erfüllt ist die Pflicht erst, wenn der Baum nach 2 Jahren angewachsen ist. Die Stadt kann 5 Jahre lang kontrollieren und eine Sicherheitsleistung verlangen. Ist keine Ersatzpflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig (Durchschnittswert von sechs klimaangepassten Baumarten plus 30 % Pflanz- und Pflegepauschale).
Welche Strafe droht, wenn ich in Sankt Augustin einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Sankt Augustin einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Sankt Augustin einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Sankt Augustin regelt das so: Maßnahmen bei Gefahr sind sofort anzuzeigen, und gefällte Bäume und Stümpfe dürfen erst 2 Wochen nach der Anzeige zerschnitten oder abtransportiert werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.