Gilt in Hennef (Sieg) eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Hennef (Sieg) gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Hennef (Sieg) | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Hennef (Sieg) |
| Fassung | Satzung vom 02.12.2019 (Ratsbeschluss 02.12.2019), in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung. Die Satzung ersetzt die Baumschutzsatzung vom 13.12.1978. |
| Geschützte Bäume in Hennef (Sieg) | Geschützt sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge. Im Bebauungsplan festgesetzte Bäume sind unabhängig von der Größe geschützt. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, außer bei land- oder forstwirtschaftlicher Festsetzung. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss und Esskastanie. Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Ausgenommen sind Flächen mit land- oder forstwirtschaftlicher Festsetzung im Bebauungsplan sowie nach LNatSchG unter Naturschutz gestellte Bäume (eigene Regeln). Es gibt keine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand. |
| Genehmigung in Hennef (Sieg) | Schriftlicher Antrag beim Umweltamt der Stadt Hennef mit Begründung und Lageplan 1:500 in doppelter Ausfertigung. Ersatzweise genügen Lageskizze und Fotos mit Standort, Art, Höhe und Stammumfang. Die Erlaubnis ergeht schriftlich und kann befristet oder widerruflich sein. Bei Bauanträgen sind geschützte Bäume im Lageplan einzutragen. Zu Gebühren enthält die Satzung keine Angabe. |
| Ersatzpflanzung in Hennef (Sieg) | Kann als Nebenbestimmung auferlegt werden: Bäume bestimmter Art und Größe auf eigene Kosten pflanzen und erhalten. Feste Staffeln nennt die Satzung nicht. Ist keine Pflanzung möglich, kann die Stadt eine Ausgleichszahlung verlangen, höchstens einen angemessenen Anteil am Wert der gefällten Bäume. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch, den Aufbau wesentlich zu verändern, also das charakteristische Aussehen zu ändern oder das Wachstum zu beeinträchtigen. Ein starker Rückschnitt ist daher genehmigungspflichtig; übliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sind frei. Der Wurzelbereich unter der Krone ist mitgeschützt. Bei unmittelbarer Gefahr darf gehandelt werden, dann sofort anzeigen. Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Hennef (Sieg) | 53773 |
| Quelle | hennef.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Hennef (Sieg)
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Hennef (Sieg) außerdem gilt
Auch in Hennef (Sieg) gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Hennef (Sieg) jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Hennef (Sieg) eine Baumschutzsatzung: In Hennef sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Hennef (Sieg)
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Hennef (Sieg) gehen an die Stadt Hennef (Sieg), Umweltamt (Umwelt- und Naturschutz, Baumschutzsatzung); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Hennef (Sieg), Umweltamt (Umwelt- und Naturschutz, Baumschutzsatzung)
Rathaus, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef
Telefon: 02242 888-304
E-Mail: maximilian.loerch@hennef.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)
Telefon: 02241 13-0
So läuft eine Fällung in Hennef (Sieg) ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Hennef (Sieg) geschützt.
- Antrag bei der Stadt Hennef (Sieg), Umweltamt (Umwelt- und Naturschutz, Baumschutzsatzung). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Hennef (Sieg) haben 3 eine Baumschutzsatzung: Siegburg, Eitorf, Sankt Augustin.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Siegburg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Eitorf | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume und Eiben mit mehr als 100 cm Stammumfang (ca. 32 cm Durchmesser) in 1 m Höhe, samt Kronen-, Stamm- und … |
| Sankt Augustin | Baumschutzsatzung | In Sankt Augustin sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, auch abgestorbene, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Ruppichteroth | keine Satzung | – |
| Neunkirchen-Seelscheid | keine Satzung | – |
| Lohmar | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Hennef (Sieg) gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Hennef (Sieg) eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Hennef (Sieg) fällt. In Hennef sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Hennef (Sieg), Umweltamt (Umwelt- und Naturschutz, Baumschutzsatzung). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hennef (Sieg) geschützt?
In Hennef sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Hennef (Sieg) ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Hennef (Sieg) gilt: Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss und Esskastanie. Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Ausgenommen sind Flächen mit land- oder forstwirtschaftlicher Festsetzung im Bebauungsplan sowie nach LNatSchG unter Naturschutz gestellte Bäume (eigene Regeln). Es gibt keine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Hennef (Sieg) für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Hennef (Sieg) gehen an die Stadt Hennef (Sieg), Umweltamt (Umwelt- und Naturschutz, Baumschutzsatzung). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Muss ich in Hennef (Sieg) nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Hennef (Sieg) gilt: Kann als Nebenbestimmung auferlegt werden: Bäume bestimmter Art und Größe auf eigene Kosten pflanzen und erhalten. Feste Staffeln nennt die Satzung nicht. Ist keine Pflanzung möglich, kann die Stadt eine Ausgleichszahlung verlangen, höchstens einen angemessenen Anteil am Wert der gefällten Bäume.
Welche Strafe droht, wenn ich in Hennef (Sieg) einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Hennef (Sieg) einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Hennef (Sieg) einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Hennef (Sieg) regelt das so: Bei unmittelbarer Gefahr darf gehandelt werden, dann sofort anzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.