Gilt in Eitorf eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Eitorf gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Eitorf | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz von Bäumen in der Gemeinde Eitorf (Ortsrecht Nr. 3-11) |
| Fassung | Satzung vom 08.07.1998, zuletzt geändert am 05.12.2022 (Änderungssatzung bekannt gemacht am 11.01.2023). |
| Geschützte Bäume in Eitorf | Geschützt sind Laubbäume und Eiben mit mehr als 100 cm Stammumfang (ca. 32 cm Durchmesser) in 1 m Höhe, samt Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Stämme in 1 m Höhe je 50 cm oder mehr Umfang haben. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Nadelbäume außer Eiben, da nur Laubbäume und Eiben geschützt sind. Ausgenommen sind Obstbäume in gärtnerisch genutzten Bereichen; land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigener Regelung. Es gibt keine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand. |
| Genehmigung in Eitorf | Ausnahme oder Befreiung beim Bürgermeister der Gemeinde Eitorf beantragen, schriftlich oder zur Niederschrift, mit Begründung. Die Entscheidung ergeht schriftlich. Ausnahmegründe sind u. a. Krankheit, erhebliche Beeinträchtigung der Belichtung von Aufenthaltsräumen und eine sonst nicht mögliche Bebauung. Bei Bauanträgen sind geschützte Bäume im Lageplan anzugeben. Zu Gebühren enthält die Satzung keine Angabe. |
| Ersatzpflanzung in Eitorf | Für jeden gefällten geschützten Baum soll ein standortgerechter, möglichst einheimischer Baum auf demselben Grundstück gepflanzt werden: mindestens 12 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Herkunft aus der Region. Die Pflanzung muss innerhalb von 1 Jahr nach der Fällung bzw. dem Ende der Baumaßnahme erfolgen. Bei ungenehmigter Fällung richtet sich der Ersatz nach dem Baumwert (Sachwertverfahren Koch); ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung in Höhe des Werts fällig. |
| Besonderheiten | Verboten sind alle Eingriffe, die das charakteristische Aussehen oder das Wachstum beeinträchtigen, auch im Wurzelbereich (DIN 18920 beachten). Ein starker Kronenrückschnitt ist daher genehmigungspflichtig; fachgerechte Pflege ist frei. Unaufschiebbare Maßnahmen bei Gefahr sind sofort anzuzeigen. Bußgeld bis 50.000 €. Eine eigene Fachstelle nennt die Website nicht; Anfragen gehen an die Gemeindeverwaltung. |
| Postleitzahlen in Eitorf | 53783 |
| Quelle | eitorf.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Eitorf
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Eitorf außerdem gilt
Auch in Eitorf gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Eitorf jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Eitorf eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Eitorf Laubbäume und Eiben mit mehr als 100 cm Stammumfang (ca. 32 cm Durchmesser) in 1 m Höhe, samt Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Eitorf
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Eitorf gehen an die Gemeinde Eitorf, Der Bürgermeister; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Gemeinde Eitorf, Der Bürgermeister
Markt 1, 53783 Eitorf
Telefon: 02243 89-0
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)
Telefon: 02241 13-0
So läuft eine Fällung in Eitorf ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Eitorf geschützt.
- Antrag bei der Gemeinde Eitorf, Der Bürgermeister. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Eitorf haben 2 eine Baumschutzsatzung: Hennef (Sieg), Much.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Ruppichteroth | keine Satzung | – |
| Windeck | keine Satzung | – |
| Hennef (Sieg) | Baumschutzsatzung | In Hennef sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Neunkirchen-Seelscheid | keine Satzung | – |
| Much | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Waldbröl | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Eitorf gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Eitorf eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Eitorf fällt. Geschützt sind in Eitorf Laubbäume und Eiben mit mehr als 100 cm Stammumfang (ca. 32 cm Durchmesser) in 1 m Höhe, samt Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde Eitorf, Der Bürgermeister. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Eitorf geschützt?
Geschützt sind in Eitorf Laubbäume und Eiben mit mehr als 100 cm Stammumfang (ca. 32 cm Durchmesser) in 1 m Höhe, samt Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Eitorf ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Eitorf gilt: Nadelbäume außer Eiben, da nur Laubbäume und Eiben geschützt sind. Ausgenommen sind Obstbäume in gärtnerisch genutzten Bereichen; land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigener Regelung. Es gibt keine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Eitorf für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Eitorf gehen an die Gemeinde Eitorf, Der Bürgermeister. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Muss ich in Eitorf nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Eitorf gilt: Für jeden gefällten geschützten Baum soll ein standortgerechter, möglichst einheimischer Baum auf demselben Grundstück gepflanzt werden: mindestens 12 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Herkunft aus der Region. Die Pflanzung muss innerhalb von 1 Jahr nach der Fällung bzw. dem Ende der Baumaßnahme erfolgen. Bei ungenehmigter Fällung richtet sich der Ersatz nach dem Baumwert (Sachwertverfahren Koch); ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung in Höhe des Werts fällig.
Welche Strafe droht, wenn ich in Eitorf einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Eitorf einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Eitorf einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Eitorf regelt das so: Unaufschiebbare Maßnahmen bei Gefahr sind sofort anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.