Gilt in Lohmar eine Baumschutzsatzung?
Nein, Lohmar hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Lohmar | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | In keinem der sieben Abschnitte des Ortsrechts der Stadt Lohmar (I–VII) steht eine Baumschutzsatzung. Ob es früher eine Baumschutzsatzung gab und wann sie aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Lohmar | 53797 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Rösrath, rund 6 km von Lohmar entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | lohmar.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Lohmar außerdem gilt
Auch in Lohmar gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Lohmar jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Lohmar hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Lohmar
Ohne Baumschutzsatzung ist in Lohmar für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Lohmar.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Lohmar, Der Bürgermeister
Rathausstraße 4, 53797 Lohmar
Telefon: 02246 15-0
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)
Telefon: 02241 13-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Lohmar haben 5 eine Baumschutzsatzung: Rösrath, Siegburg, Overath, Troisdorf, Much.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Rösrath | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Neunkirchen-Seelscheid | keine Satzung | – |
| Siegburg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Overath | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Troisdorf | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, … |
| Much | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Lohmar gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Lohmar eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Lohmar hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Lohmar Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Lohmar, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Lohmar ohne Genehmigung fällen?
Weil Lohmar keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Lohmar in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Lohmar für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Lohmar bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Lohmar, Der Bürgermeister.