Gilt in Troisdorf eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Troisdorf gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Troisdorf | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Troisdorf (Baumschutzsatzung), Ortsrecht 6.8 |
| Fassung | Satzung vom 27.02.1997, zuletzt geändert durch die 5. Änderung vom 04.10.2021 (in Kraft seit 06.10.2021). |
| Geschützte Bäume in Troisdorf | Geschützt sind Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen. Für mehrstämmige Bäume gilt: Summe der Stämme zählt, ein Stamm muss mindestens 40 cm haben. Ersatzpflanzungen sind ab ihrer Anzeige geschützt. Die Satzung gilt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Pappeln (außer Schwarzpappel), Birken, Korkenzieherweiden und alle Nadelbäume außer Eiben und Kiefern. Ausgenommen sind außerdem Wald, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigener Regelung sowie Bebauungsplanflächen mit Land-, Forst- oder Grünflächenfestsetzung, soweit ein Landschaftsplan gilt. Hausabstand: Starkwüchsige Bäume näher als 4 m an Wohn-, Geschäfts- oder Bürogebäuden (nicht Garagen) sind nicht frei, haben aber Anspruch auf eine Fällgenehmigung (Abstand Stammachse in 1 m Höhe bis Fassade). |
| Genehmigung in Troisdorf | Schriftlicher Antrag auf Befreiung bei der Stadt Troisdorf, auch per E-Mail, mit Lageplan 1:500; ersatzweise Lageskizze oder Fotos mit Standort, Art, Höhe, Kronendurchmesser und Stammumfang. Das Antragsformular steht im Serviceportal. Zuständig ist laut Serviceportal das Sachgebiet Grünplanung und -neubau; die Satzung nennt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz. Ausnahmegründe sind u. a. Gefahr, Krankheit, Wohnräume nur mit Kunstlicht nutzbar und der 4-m-Abstand zum Gebäude. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigefügt. Zu Gebühren enthält die Satzung keine Angabe. |
| Ersatzpflanzung in Troisdorf | Je gefälltem Laubbaum bis 130 cm Umfang ist ein Laubbaum mit 14–16 cm Umfang zu pflanzen, je weitere 50 cm ein weiterer. Alternativ sind je Ersatzbaum 7,5 m Laubhecke (mindestens 1,50 m hoch) oder 15 m² Dachbegrünung möglich. Für Eiben und Kiefern ist gleichwertiger Ersatz möglich. Als Ersatz zählt auch ein Laubbaum, der in den letzten 5 Jahren auf demselben Grundstück gepflanzt wurde. Die Pflanzung wird nach 2 Jahren abgenommen. Kein Ersatz ist nötig, wenn das Grundstück ausreichend begrünt ist (je angefangene 100 m² unbebaute Fläche ein Baum ab 60 cm Umfang oder ein gleichwertiges Landschaftselement). Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig (Baumwert plus 50 % des Nettopreises). |
| Besonderheiten | Verboten ist auch, den Aufbau wesentlich zu verändern. Ein starker Rückschnitt ist daher genehmigungspflichtig; fachgerechte Pflege ist frei. Genehmigte Fällungen sind vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt, außer bei akuter Unfallgefahr, drohenden Schäden an Gebäuden oder Leitungen oder unmittelbar bevorstehendem Bauvorhaben. Gefahrfällungen sind sofort anzuzeigen. Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Troisdorf | 53840, 53842, 53844 |
| Quelle | onlinedienste.troisdorf.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Troisdorf
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Troisdorf außerdem gilt
Auch in Troisdorf gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Troisdorf jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Troisdorf eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Troisdorf Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Troisdorf
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Troisdorf gehen an die Stadt Troisdorf, Sachgebiet Grünplanung und -neubau; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Troisdorf, Sachgebiet Grünplanung und -neubau
Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf
Telefon: 02241 900-712
E-Mail: amt-fuer-strassenbau-erschliessungsbeitraege-und-verkehr@troisdorf.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)
Telefon: 02241 13-0
So läuft eine Fällung in Troisdorf ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Troisdorf geschützt.
- Antrag bei der Stadt Troisdorf, Sachgebiet Grünplanung und -neubau. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Troisdorf haben 5 eine Baumschutzsatzung: Sankt Augustin, Siegburg, Niederkassel, Rösrath, Wesseling.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Sankt Augustin | Baumschutzsatzung | In Sankt Augustin sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, auch abgestorbene, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Siegburg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Niederkassel | Baumschutzsatzung | In Niederkassel sind langsam wachsende und raumbildende Bäume wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Eibe oder Walnuss ab 60 cm Stammumfang … |
| Lohmar | keine Satzung | – |
| Rösrath | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Wesseling | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm und Hochstamm-Obstbäume ab 40 cm Stammumfang, jeweils in 1 m Höhe (bei tieferem … |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Troisdorf gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Troisdorf eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Troisdorf fällt. Geschützt sind in Troisdorf Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Troisdorf, Sachgebiet Grünplanung und -neubau. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Troisdorf geschützt?
Geschützt sind in Troisdorf Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Troisdorf ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Troisdorf gilt: Ausgenommen sind Pappeln (außer Schwarzpappel), Birken, Korkenzieherweiden und alle Nadelbäume außer Eiben und Kiefern. Ausgenommen sind außerdem Wald, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigener Regelung sowie Bebauungsplanflächen mit Land-, Forst- oder Grünflächenfestsetzung, soweit ein Landschaftsplan gilt. Hausabstand: Starkwüchsige Bäume näher als 4 m an Wohn-, Geschäfts- oder Bürogebäuden (nicht Garagen) sind nicht frei, haben aber Anspruch auf eine Fällgenehmigung (Abstand Stammachse in 1 m Höhe bis Fassade). Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Troisdorf für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Troisdorf gehen an die Stadt Troisdorf, Sachgebiet Grünplanung und -neubau. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Muss ich in Troisdorf nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Troisdorf gilt: Je gefälltem Laubbaum bis 130 cm Umfang ist ein Laubbaum mit 14–16 cm Umfang zu pflanzen, je weitere 50 cm ein weiterer. Alternativ sind je Ersatzbaum 7,5 m Laubhecke (mindestens 1,50 m hoch) oder 15 m² Dachbegrünung möglich. Für Eiben und Kiefern ist gleichwertiger Ersatz möglich. Als Ersatz zählt auch ein Laubbaum, der in den letzten 5 Jahren auf demselben Grundstück gepflanzt wurde. Die Pflanzung wird nach 2 Jahren abgenommen. Kein Ersatz ist nötig, wenn das Grundstück ausreichend begrünt ist (je angefangene 100 m² unbebaute Fläche ein Baum ab 60 cm Umfang oder ein gleichwertiges Landschaftselement). Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig (Baumwert plus 50 % des Nettopreises).
Welche Strafe droht, wenn ich in Troisdorf einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Troisdorf einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Troisdorf einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Troisdorf regelt das so: Gefahrfällungen sind sofort anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.