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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Rösrath: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rheinisch-Bergischer Kreis · Bergisches Land · rund 54 km südlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Rösrath gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz städtebaulich besonders wertvoller Bäume in der Stadt Rösrath“). In Rösrath sind nur die 53 im Verzeichnis der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (16 auf städtischem Grund, 37 auf Privatgrundstücken); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume dürfen in Rösrath nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Rösrath (Fachbereich 4). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Rösrath eine Baumschutzsatzung?

Ja, aber ohne allgemeinen Schutz nach Stammumfang: In Rösrath sind nur die 53 im Verzeichnis der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (16 auf städtischem Grund, 37 auf Privatgrundstücken); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Rösrath – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in RösrathJa, aber nur für einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
BezeichnungSatzung zum Schutz städtebaulich besonders wertvoller Bäume in der Stadt Rösrath (Ortsrecht 3.32.2)
FassungVom 12.10.2010, in Kraft seit 30.10.2010. Der 1. Nachtrag (Verzeichnis B06/B10) ist seit 20.09.2019 in Kraft. Die Satzung steht im aktuellen Ortsrecht (Stand Oktober 2026).
Geschützte Bäume in RösrathGeschützt sind nur die im Verzeichnis einzeln aufgeführten Bäume. Laut Stadt sind das 53 Bäume: 16 auf städtischem Grund (z. B. Rathaus-Grünanlage Hoffnungsthal, Sülztalplatz, Ehrenmal Forsbach) und 37 auf Privateigentum. Zu den geschützten Bäumen gehören z. B. 22 Kopflinden an der Bahnhofszufahrt Hoffnungsthal, Kirche Zur Heiligen Familie (5 Stieleichen), Lehmbacher Weg 14 (Bergahorn), Bensberger Straße 236/238 (2 Ahorne), Hauptstraße 70 (Platane), Überhöfer Feld 1, Hasbacher Straße 9a und Else-Ury-Weg 10 (je 1 Eiche). Alle anderen Bäume sind durch die Satzung nicht geschützt; eine Umfangsschwelle gibt es nicht. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenAusgenommen sind alle Bäume, die nicht im Verzeichnis stehen. Laut Stadt gelten für Fällungen und Rückschnitte sonst die Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes.
Genehmigung in RösrathAusnahme oder Befreiung schriftlich mit Begründung bei der Stadt Rösrath beantragen. Beizufügen ist ein Lageplan 1:500 mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser; im Einzelfall genügen Skizze oder Foto. Ausnahmen sind zu genehmigen bei Gefahr, Krankheit, öffentlich-rechtlicher Pflicht, sonst unmöglicher Bebauung oder unzumutbarer Verschattung von Fenstern. Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt, ggf. mit Auflagen. Übersichtspläne liegen beim Fachbereich 4 aus. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in RösrathBei Genehmigung wegen Bebauung bzw. bei Befreiung ist für einen entfernten Baum bis 150 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Umfang zu pflanzen, darüber je weiterem angefangenem Meter ein weiterer. Ist die Pflanzung unmöglich oder unterbleibt sie, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenVerboten ist auch die wesentliche Veränderung des Aufbaus. Fachgerechte Pflege bleibt erlaubt. Gefahrenmaßnahmen sind unverzüglich anzuzeigen, abgestorbene Bäume vor der Fällung. Bußgeld bis 50.000 Euro. Bei Artenschutzfragen verweist die Stadt an den Rheinisch-Bergischen Kreis (Abteilung Artenschutz). Ein zuständiges Fachamt mit Kontaktdaten nennt die Stadt online nicht; Anträge gehen an die Stadtverwaltung (laut Satzung Fachbereich 4).
Postleitzahlen in Rösrath51503
Quelleroesrath.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Rösrath außerdem gilt

Auch in Rösrath gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Rösrath jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Rösrath eine Baumschutzsatzung: In Rösrath sind nur die 53 im Verzeichnis der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (16 auf städtischem Grund, 37 auf Privatgrundstücken); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Rösrath

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Rösrath gehen an die Stadt Rösrath (Fachbereich 4); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Rösrath (Fachbereich 4)

Hauptstraße 229, 51503 Rösrath

Telefon: 02205 802-0

E-Mail: infostadt@roesrath.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Amt für Planung und Landschaftsschutz, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz – Untere Naturschutzbehörde

Kreisverwaltung, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach

Telefon: 02202 13-2525

E-Mail: landschaft@rbk-online.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Rösrath ab

  1. Im Baumkataster nachsehen und Baum ansehen lassen. Geschützt ist in Rösrath nur, was im Baumkataster der Satzung steht.
  2. Antrag bei der Stadt Rösrath (Fachbereich 4). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Rösrath haben 4 eine Baumschutzsatzung: Bergisch Gladbach, Overath, Troisdorf, Siegburg.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Lohmarkeine Satzung–
Bergisch GladbachBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
OverathBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
TroisdorfBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, …
SiegburgBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
Neunkirchen-Seelscheidkeine Satzung–

Bäume in der Region Bergisches Land

In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Rösrath gehört dazu.

Mehr zur Region Bergisches Land

Häufige Fragen

Brauche ich in Rösrath eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Rösrath fällt. In Rösrath sind nur die 53 im Verzeichnis der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (16 auf städtischem Grund, 37 auf Privatgrundstücken); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Rösrath (Fachbereich 4). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Welche Bäume darf ich in Rösrath ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Rösrath gilt: Ausgenommen sind alle Bäume, die nicht im Verzeichnis stehen. Laut Stadt gelten für Fällungen und Rückschnitte sonst die Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Rösrath für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Rösrath gehen an die Stadt Rösrath (Fachbereich 4). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.

Muss ich in Rösrath nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Rösrath gilt: Bei Genehmigung wegen Bebauung bzw. bei Befreiung ist für einen entfernten Baum bis 150 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Umfang zu pflanzen, darüber je weiterem angefangenem Meter ein weiterer. Ist die Pflanzung unmöglich oder unterbleibt sie, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert plus 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Rösrath einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Rösrath einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Rösrath einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Rösrath regelt das so: Gefahrenmaßnahmen sind unverzüglich anzuzeigen, abgestorbene Bäume vor der Fällung. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.