Gilt in Morsbach eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Morsbach gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Morsbach | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung der Gemeinde Morsbach zum Schutz des Baumbestandes |
| Fassung | Ratsbeschluss vom 10.05.2021 |
| Geschützte Bäume in Morsbach | Die Satzung gilt in den bebauten Ortsteilen, in Bebauungsplangebieten und in Gebieten mit Außenbereichssatzung. Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Setzt die Krone tiefer an, wird direkt unter dem Kronenansatz gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge zusammen 120 cm ergeben und ein Stamm mindestens 60 cm hat. Zusätzlich sind 10 einzeln aufgelistete Bäume unabhängig von ihrer Größe geschützt (Anlage 1, u. a. Linden in Holpe, Morsbach und Lichtenberg, Ginkgo in Holpe). Die Liste wird alle 5 Jahre fortgeschrieben. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Obstbäume (Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt), Pappeln, Birken und Fichten sowie Wald. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien, auf öffentlichen Grünflächen und an Gewässern sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Gefahrenabwehr muss der Gemeinde sofort gemeldet werden. |
| Genehmigung in Morsbach | Ausnahme oder Befreiung schriftlich bei der Gemeinde Morsbach beantragen, mit Begründung und Lageplan (Art, Stammumfang, Kronendurchmesser der geschützten Bäume). Ausnahmen gibt es u. a. bei Gefahr, Krankheit, Bauvorhaben, unzumutbarer Verschattung von Fenstern sowie, als Besonderheit, bei Verschattung von Photovoltaik- oder Solaranlagen. Die Genehmigung gilt 1 Jahr. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Morsbach | Bei Fällung für ein Bauvorhaben oder nach Befreiung: Ein gefällter Baum mit 120–140 cm Umfang wird durch einen Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Stammumfang ersetzt. Je angefangene 30 cm Mehrumfang kommt ein weiterer Baum dazu. Ist keine Pflanzung möglich, ist eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert zuzüglich 40 % Pauschale für Pflanzung und Anwuchspflege. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch, den Aufbau eines geschützten Baums wesentlich zu verändern, also starke Kronen- oder Kappungsschnitte. Fachgerechte Pflege ist erlaubt. Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Morsbach | 51597 |
| Quelle | morsbach.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Morsbach
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Morsbach außerdem gilt
Auch in Morsbach gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Morsbach jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Morsbach eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Morsbach Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Morsbach
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Morsbach gehen an die Gemeinde Morsbach, Rathaus; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Gemeinde Morsbach, Rathaus
Bahnhofstr. 2, 51597 Morsbach
Telefon: 02294 699-0
E-Mail: rathaus@gemeinde-morsbach.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach (Kreisverwaltung)
Telefon: 02261 88-0
E-Mail: mail@obk.de
So läuft eine Fällung in Morsbach ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Morsbach geschützt.
- Antrag bei der Gemeinde Morsbach, Rathaus. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Morsbach hat nur Nümbrecht eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Waldbröl | keine Satzung | – |
| Reichshof | keine Satzung | – |
| Nümbrecht | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Windeck | keine Satzung | – |
| Freudenberg | keine Satzung | – |
| Wenden | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Morsbach gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Morsbach eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Morsbach fällt. Geschützt sind in Morsbach Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde Morsbach, Rathaus. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Morsbach geschützt?
Geschützt sind in Morsbach Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Morsbach ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Morsbach gilt: Ausgenommen sind Obstbäume (Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt), Pappeln, Birken und Fichten sowie Wald. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien, auf öffentlichen Grünflächen und an Gewässern sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Gefahrenabwehr muss der Gemeinde sofort gemeldet werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Morsbach für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Morsbach gehen an die Gemeinde Morsbach, Rathaus. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig.
Muss ich in Morsbach nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Morsbach gilt: Bei Fällung für ein Bauvorhaben oder nach Befreiung: Ein gefällter Baum mit 120–140 cm Umfang wird durch einen Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Stammumfang ersetzt. Je angefangene 30 cm Mehrumfang kommt ein weiterer Baum dazu. Ist keine Pflanzung möglich, ist eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert zuzüglich 40 % Pauschale für Pflanzung und Anwuchspflege.
Welche Strafe droht, wenn ich in Morsbach einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Morsbach einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Morsbach einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Morsbach regelt das so: Gefahrenabwehr muss der Gemeinde sofort gemeldet werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.