Gilt in Iserlohn eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Iserlohn gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Iserlohn | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Iserlohn (Baumschutzsatzung) |
| Fassung | Ratsbeschluss 30.11.2021, ausgefertigt 21.01.2022 (ersetzt die Fassung vom 11.09.2007) |
| Geschützte Bäume in Iserlohn | Geschützt sind Bäume auf Privatgrundstücken ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützt sind Straßenbäume und Bäume im öffentlichen Grün ab 80 cm in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen). Für mehrstämmige Bäume gilt: Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm privat bzw. 80 cm öffentlich, mindestens ein Stamm 30 cm. Walnuss und Esskastanie sind geschützt. Außerdem geschützt sind Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, auch wenn sie kleiner sind. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, die keine Land- oder Forstwirtschaft festsetzen. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Nadelgehölze, Pappeln und Obstgehölze (außer Walnuss und Esskastanie). Nicht verboten sind: Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen durch Fachfirmen der Baumpflege nach aktuellem Stand der Technik (insbesondere ZTV-Baumpflege, DIN 18920, RAS-LP 4), Baumschul- und Gärtnereibetrieb, Pflege öffentlicher Grünflächen und ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung. Unaufschiebbare Maßnahmen bei unmittelbar drohender Gefahr sind erlaubt, müssen aber sofort angezeigt werden. |
| Genehmigung in Iserlohn | Schriftlicher Antrag bei der Stadt Iserlohn, Bereich Forst, mit Begründung, Lageplan 1:500 sowie Art und Stammumfang der Bäume. Vor der Entscheidung gibt es eine Ortsbesichtigung bzw. Begutachtung. Die Entscheidung ergeht schriftlich. Formular „Antrag gem. Baumschutzsatzung auf Fällung / Baumpflege / Beratung“. Gebühr laut Formular (Stand 16.11.2022): Grundgebühr 80 € ohne bzw. 120 € mit Ortsbesichtigung, dazu 12 € je Baum, der gefällt werden darf, und 9 € je Baum, der nicht gefällt werden darf. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigefügt. |
| Ersatzpflanzung in Iserlohn | Bei Genehmigung wegen Bauvorhaben oder bei Befreiung: Stammumfang bis 150 cm ergibt einen Laubbaum (gleiche Art oder aus der Pflanzliste) mit 18/20 cm Stammumfang; für jede weitere angefangene 50 cm ein zusätzlicher Baum. In Ausnahmefällen sind heimische Laubsträucher oder Eiben möglich. Die Pflanzung ist anzuzeigen (Rechnungskopie, Kontrolle vor Ort). Ist sie nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Nettokatalogpreis plus 30 % Pflanzkostenpauschale. Alternativ kann die Stadt Pflegemaßnahmen durch Fachfirmen an vorhandenen Bäumen auferlegen. |
| Besonderheiten | Kappungen und andere Eingriffe, die das Aussehen wesentlich verändern, sind verboten. Fachgerechter Kronenschnitt durch eine Fachfirma nach ZTV-Baumpflege ist dagegen ausdrücklich erlaubt. Bußgeld bis 50.000 €. Besonderheit für Baumpflegebetriebe: Die Stadt bezuschusst Baumpflege an geschützten Bäumen mit 20–30 % (abhängig von der Angebotssumme, 1–3 Angebote nötig), aber nur nach vorheriger Abstimmung vor Ort und nur bei Fachfirmen, die ihre Qualifikation beim Bereich Forst nachgewiesen haben und auf der städtischen Firmenliste stehen. |
| Postleitzahlen in Iserlohn | 58636, 58638, 58640, 58642, 58644 |
| Quelle | iserlohn.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Iserlohn
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Iserlohn außerdem gilt
Auch in Iserlohn gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Iserlohn jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Iserlohn eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Iserlohn Bäume auf Privatgrundstücken ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Iserlohn
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Iserlohn gehen an die Stadt Iserlohn, Bereich Forst (Baumschutz); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Iserlohn, Bereich Forst (Baumschutz)
In der Läger 15, 58644 Iserlohn (Postanschrift: Postfach 2462, 58634 Iserlohn)
Telefon: 02371 217-2896
E-Mail: baumschutz@iserlohn.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
So läuft eine Fällung in Iserlohn ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Iserlohn geschützt.
- Antrag bei der Stadt Iserlohn, Bereich Forst (Baumschutz). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Iserlohn haben 2 eine Baumschutzsatzung: Schwerte, Holzwickede.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Schwerte | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume, Eiben, Walnussbäume und Esskastanien ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Nachrodt-Wiblingwerde | keine Satzung | – |
| Hemer | keine Satzung | – |
| Menden (Sauerland) | keine Satzung | – |
| Holzwickede | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Altena | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Iserlohn gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Iserlohn eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Iserlohn fällt. Geschützt sind in Iserlohn Bäume auf Privatgrundstücken ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Iserlohn, Bereich Forst (Baumschutz). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Iserlohn geschützt?
Geschützt sind in Iserlohn Bäume auf Privatgrundstücken ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Iserlohn ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Iserlohn gilt: Ausgenommen sind Nadelgehölze, Pappeln und Obstgehölze (außer Walnuss und Esskastanie). Nicht verboten sind: Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen durch Fachfirmen der Baumpflege nach aktuellem Stand der Technik (insbesondere ZTV-Baumpflege, DIN 18920, RAS-LP 4), Baumschul- und Gärtnereibetrieb, Pflege öffentlicher Grünflächen und ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung. Unaufschiebbare Maßnahmen bei unmittelbar drohender Gefahr sind erlaubt, müssen aber sofort angezeigt werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Iserlohn?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Iserlohn gilt: 80 Euro, mit Ortsbesichtigung 120 Euro, dazu 9 bis 12 Euro je Baum. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Iserlohn für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Iserlohn gehen an die Stadt Iserlohn, Bereich Forst (Baumschutz). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig.
Muss ich in Iserlohn nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Iserlohn gilt: Bei Genehmigung wegen Bauvorhaben oder bei Befreiung: Stammumfang bis 150 cm ergibt einen Laubbaum (gleiche Art oder aus der Pflanzliste) mit 18/20 cm Stammumfang; für jede weitere angefangene 50 cm ein zusätzlicher Baum. In Ausnahmefällen sind heimische Laubsträucher oder Eiben möglich. Die Pflanzung ist anzuzeigen (Rechnungskopie, Kontrolle vor Ort). Ist sie nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Nettokatalogpreis plus 30 % Pflanzkostenpauschale. Alternativ kann die Stadt Pflegemaßnahmen durch Fachfirmen an vorhandenen Bäumen auferlegen.
Welche Strafe droht, wenn ich in Iserlohn einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Iserlohn einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Iserlohn einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Iserlohn regelt das so: Unaufschiebbare Maßnahmen bei unmittelbar drohender Gefahr sind erlaubt, müssen aber sofort angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.