Zum Inhalt springen
Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Wurzelstock entfernen: Stubbenfräsen und die Alternativen

Angebot & Ablauf · Aktualisiert am · 9 Min. Lesezeit · 13 Quellen · Verantwortlich: Jan Doberstein, European Tree Worker

Kurz gesagt

Ein Wurzelstock (Stubben) wird meist mit einer Stubbenfräse entfernt: Eine rotierende Frässcheibe zerspant das Holz bis unter die Geländeoberkante; Profigeräte erreichen laut Herstellerangaben je nach Modell etwa 40 bis 66 cm Tiefe. Kleine Fräsen passen durch Durchgänge ab knapp 70 cm Breite. Als Orientierung (Stand 2026) nennen Kostenportale 100 bis 400 Euro je Stubben oder 2 bis 4 Euro je Zentimeter Durchmesser, verbindlich erst nach Besichtigung. Alte Stubben können dem Hallimasch als Ausgangspunkt dienen; vor einer Neupflanzung am selben Ort sollten Frässpan und Wurzelreste entfernt werden.

Die Optionen im Überblick

Einen Wurzelstock, auch Stubben genannt, können Sie nach einer Fällung auf vier Wegen loswerden: fräsen, ausgraben, verrotten lassen oder chemisch behandeln. Welcher Weg passt, hängt davon ab, was danach auf der Fläche entstehen soll, wie gut die Stelle erreichbar ist und ob Leitungen, Mauern oder andere Bäume in der Nähe sind.

Für Rasen, Beete und Pflasterflächen ist das Fräsen in Hausgärten der häufigste Weg, weil es wenig Fläche zerstört. Ausgraben lohnt sich, wenn die Wurzeln möglichst vollständig heraus müssen, etwa für ein Fundament. Verrotten lassen ist die billigste Lösung, wenn die Stelle nicht gebraucht wird. Chemische Mittel sind rechtlich eng begrenzt und in den meisten Fällen keine gute Wahl.

So funktioniert Stubbenfräsen

Eine Stubbenfräse zerspant den Wurzelstock mit einer schnell rotierenden Frässcheibe, auf der gehärtete Zähne sitzen. Die Scheibe wird seitlich über den Stubben geschwenkt und dabei schrittweise abgesenkt. So trägt sie das Holz Schicht für Schicht ab, bis der Stubben unter der Geländeoberkante verschwunden ist. Übrig bleibt ein Gemisch aus Holzspänen und Erde, der Frässpan.

Es gibt kompakte, handgeführte Geräte für Hausgärten, selbstfahrende Profigeräte mit Funksteuerung sowie Anbaufräsen für Bagger oder Traktoren. Die handgeführte Fräse FSI B21 etwa hat laut Datenblatt eine 390 mm große Frässcheibe, 14 PS und wiegt 130 kg. Die vier Profigeräte im Test der Fachzeitschrift Forst & Technik (Nr. 7/2025) haben 50 bis 63 kW Motorleistung und Frässcheiben bis 720 mm Durchmesser.

Frästiefe

Wie tief gefräst wird, hängt von der Maschine und vom Auftrag ab. Die vier Testgeräte in Forst & Technik erreichen laut Datenblatt eine maximale Frästiefe unter Flur von 410 bis 660 mm. Kleinere Geräte erreichen weniger; Herstellerangaben für handgeführte Fräsen schwanken stark und sind im Einzelfall im Datenblatt nachzulesen.

In der Praxis wird nicht immer bis zur Maximaltiefe gefräst. Für eine Rasenfläche genügt eine geringere Tiefe als für eine Neupflanzung, eine Pflasterfläche oder ein Fundament. Vereinbaren Sie die Tiefe deshalb vorab und lassen Sie sie im Angebot festhalten. Seitenwurzeln, die über den Stubben hinausreichen, werden beim Fräsen meist nur im Nahbereich erfasst; größere Wurzeln weiter außen bleiben im Boden, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Platzbedarf und Zugang

Die Breite der Fräse entscheidet, ob sie überhaupt zum Stubben kommt. Die FSI B21 ist laut Datenblatt 680 mm breit und damit für schmale Durchgänge gebaut. Die großen Profigeräte im Test lassen sich auf etwa 85 bis 91 cm schmal stellen; der Testbericht weist darauf hin, dass nicht wenige Geräte breiter als 90 cm sind und dass Raupenfahrwerke Rasenflächen bei Lenkmanövern erheblich beschädigen können.

Messen Sie vor der Anfrage die engste Stelle des Weges zum Stubben, also Gartentor, Durchgang zwischen Haus und Garage oder Treppen. Auch Gefälle, Stufen und weicher Boden spielen eine Rolle. Ist kein Zugang möglich, bleiben Handarbeit, ein Kran oder das Verrotten.

Leitungen und Hindernisse

Vor dem Fräsen muss klar sein, wo Leitungen liegen. Wasser-, Gas-, Strom- und Telekommunikationsanschlüsse können auch in Gärten nahe an Bäumen verlaufen. Netzbetreiber geben Auskunft über ihre Leitungen; eigene Leitungen auf dem Grundstück, etwa zur Gartenbeleuchtung, zum Gartenhaus oder für die Bewässerung, kennt nur der Eigentümer. Weisen Sie den Betrieb vorher darauf hin. Auch Steine, Metallteile oder eingewachsene Zaunpfosten im Stubben beschädigen die Fräszähne und können herausgeschleudert werden; deshalb wird der Arbeitsbereich abgesichert.

Was mit dem Frässpan passiert

Der Frässpan bleibt entweder im Fräsloch oder wird abgefahren. Er besteht aus zerkleinertem Holz und Erde und nimmt meist mehr Raum ein als vorher der Stubben. Für eine Rasenfläche wird er oft eingeebnet und mit Mutterboden abgedeckt; für eine Neupflanzung oder Pflasterung sollte er entfernt und durch Erde oder Unterbau ersetzt werden, weil sich Holz im Boden über Jahre zersetzt und dabei nachsackt.

Ob das Material als Mulch weiterverwendet werden kann, hängt vom Zustand des Baums ab. Bei Pilzbefall ist Vorsicht geboten: Die Gartenakademie Sachsen empfiehlt, Gehölze, die durch Hallimasch abgestorben sind, möglichst mit dem Stubben zu roden, nicht zu kompostieren und aus dem Garten zu entfernen. Klären Sie im Angebot, ob die Abfuhr enthalten ist, denn sie ist ein eigener Kostenpunkt.

Hallimasch: Warum alte Stubben ein Risiko sein können

Ein alter Stubben ist nicht nur ein Stolperstein, sondern kann auch Krankheiten weitergeben. Der Hallimasch ist ein holzzerstörender Pilz, der nach Angaben der Gartenakademie Sachsen nahezu alle Holzarten befällt. Er kann tote Stämme und Baumstubben besiedeln und von dort als Schwächeparasit lebende Bäume über weite Entfernungen angreifen. Dazu bildet er im Boden schwarzbraune, etwa 2 mm dicke Stränge, die Rhizomorphen, mit denen er in Wurzeln eindringt. Auch Wurzelkontakte zwischen benachbarten Bäumen übertragen den Pilz.

Eine direkte Bekämpfung im Garten ist laut derselben Quelle nicht möglich. Vorbeugend helfen eine gute Wasser- und Nährstoffversorgung der übrigen Gehölze und das Entfernen befallenen Materials. Wer im Herbst büschelweise honiggelbe Pilze am Stubben oder an Wurzelanläufen sieht, sollte das bei der Planung berücksichtigen. Mehr zum Pilz steht auf der Seite Hallimasch; einen Überblick gibt Pilzbefall am Baum.

Die Alternativen zum Fräsen

Ausgraben von Hand

Kleine Stubben lassen sich mit Spaten, Axt und Wurzelsäge freilegen und heraushebeln. Das ist mühsam, aber ohne Maschine möglich und schont die Umgebung. Ab mittleren Stammdurchmessern wird Handarbeit schnell unverhältnismäßig. Ein Fachbetrieb rechnet für Handarbeit nach der Zeit; das Portal blauarbeit nennt 150 bis 350 Euro bei 3 bis 6 Stunden (Stand Juli 2026).

Ausgraben mit dem Bagger

Ein Minibagger reißt den Stubben samt größerer Wurzeln heraus. Das ist die gründlichste Methode und sinnvoll, wenn die Fläche bebaut oder tief bearbeitet werden soll. Sie hinterlässt aber ein großes Loch, verdichtet den Boden und braucht einen breiten Zugang. Wurzeln benachbarter Bäume, Leitungen und Fundamente können beschädigt werden. Laut blauarbeit kostet das Ausgraben mit Minibagger etwa 200 bis 800 Euro, plus Entsorgung des Wurzelstocks.

Verrotten lassen

Wer den Platz nicht braucht, kann den Stubben stehen lassen. Holz zersetzt sich je nach Art, Größe und Feuchte über viele Jahre; Kostencheck nennt bis zu zehn Jahre. Einschnitte mit der Motorsäge, eine Abdeckung mit Erde oder Kompost und Feuchtigkeit können den Abbau beschleunigen. Ökologisch ist ein verrottender Stubben eine Lebensstätte für Insekten und Pilze. Der Nachteil: Er kann, wie oben beschrieben, Hallimasch beherbergen, und manche Baumarten treiben aus dem Stock wieder aus.

Chemische Mittel

Chemische Verfahren sind rechtlich eng begrenzt. Ein Mittel, das einen lebenden Stubben abtöten oder Austriebe verhindern soll, ist ein Pflanzenschutzmittel. Nach § 12 Abs. 1 PflSchG darf es nur angewendet werden, wenn es zugelassen ist, und nur in dem Anwendungsgebiet und nach den Anwendungsbestimmungen, die in der Zulassung festgelegt sind. Im Haus- und Kleingarten dürfen nach § 12 Abs. 3 nur Mittel angewendet werden, die für nichtberufliche Anwender zugelassen oder für diesen Bereich ausdrücklich als geeignet festgestellt sind. Auf befestigten Flächen wie Pflaster, Wegen und Einfahrten ist die Anwendung nach § 12 Abs. 2 grundsätzlich verboten, ebenso in oder unmittelbar an Gewässern. Verstöße sind nach § 68 PflSchG ordnungswidrig.

Ob ein als „Wurzelentferner“ verkauftes Produkt ein Pflanzenschutzmittel ist und wofür es zugelassen ist, zeigt das Etikett: Ein zugelassenes Mittel trägt eine Zulassungsnummer und nennt das Anwendungsgebiet. Weil jedes Mittel in Boden und Wasser gelangen kann, sind chemische Verfahren nur dann eine Überlegung, wenn keine mechanische Lösung möglich ist.

Was rechtlich beim Stubbenfräsen gilt

Das Fräsen eines Stubbens ist im Bundesnaturschutzgesetz nicht ausdrücklich geregelt. § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG verbietet vom 1. März bis 30. September, Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Grundflächen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ob der Reststubben eines rechtmäßig gefällten Baumes darunter fällt, sagt das Gesetz nicht, und eine amtliche Auslegung dazu haben wir nicht gefunden. Im Hausgarten stellt sich die Frage nicht, weil gärtnerisch genutzte Flächen ohnehin ausgenommen sind. Treibt ein Stubben außerhalb des Gartens wieder aus, ist er ein lebendes Gehölz; vor einem Fräsen in der Schutzzeit sollten Sie dann bei der Unteren Naturschutzbehörde nachfragen.

Unabhängig von der Jahreszeit gilt der Artenschutz: Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG dürfen Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten nicht beschädigt oder zerstört werden. Sehen Sie sich einen alten, morschen Stubben deshalb vor dem Fräsen auf Nester und Höhlen an.

Wurzelbereich geschützter Nachbarbäume

Steht in der Nähe ein Baum, der unter eine Baumschutzsatzung fällt, kann das Fräsen oder Ausgraben in seinem Wurzelbereich verboten sein, auch wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück steht. Die Kölner Baumschutzsatzung zum Beispiel schützt Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang (§ 3) und zählt in § 4 Abs. 3 unter anderem Abgrabungen, Ausschachtungen und Aufschüttungen im Kronentraufbereich zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten zu den verbotenen Eingriffen. Die Hagener Baumpflegesatzung verbietet in § 4 Abs. 2 Nr. 3 ebenso Abgrabungen und Ausschachtungen im Wurzelbereich geschützter Bäume (in der Regel Traufbereich zuzüglich 1,5 m) und erlaubt der Stadt in § 6 Abs. 2 ausdrücklich, auch Eigentümer anderer Grundstücke zu verpflichten, wenn die Gefährdung eines geschützten Baums von dort ausgeht. Andere Städte regeln das in ihren Satzungen eigenständig; die Regeln Ihres Ortes finden Sie über die Ortsseiten. Im Zweifel klären Sie die Arbeit vorher mit der Stadt.

Was das Entfernen kostet

Stubbenfräsen durch einen Fachbetrieb kostet nach öffentlichen Kostenportalen etwa 100 bis 400 € je Stubben; der Preis hängt vor allem vom Stubbendurchmesser, vom Zugang und von der Abfuhr des Frässpans ab. Die folgenden Spannen stammen aus öffentlich zugänglichen Kostenportalen und einer Baumarkt-Mietpreisliste. Sie sind eine Orientierung, Stand 2026, kein Festpreis. Verbindlich ist erst ein Angebot nach Besichtigung.

LeistungOrientierungQuelle
Stubbenfräsen durch Fachbetrieb, je Stubben100–400 €blauarbeit (Stand 07/2026)
Abrechnung nach Durchmesser2–4 € je cm, gemessen knapp über dem Bodenblauarbeit
Jeder weitere Stubben im selben Auftrag50–150 €blauarbeit
Kleinerer Stubben, etwa 1 Stunde Fräsen100–150 €Kostencheck
Beispielrechnung zwei Stubben (Anfahrt 65 €, 2,5 Stunden)337,50 €Kostencheck
Ausgraben mit Minibagger200–800 €blauarbeit
Ausgraben von Hand durch Fachbetrieb150–350 €blauarbeit
Entsorgung des Wurzelstocks bzw. Abfuhr30–100 €blauarbeit
Stubbenfräse selbst mieten109 € je Tag, 87,20 € für 4 Stunden, 210 € Kautiontoom (Mietpreisliste)

Preistreiber sind ein großer Durchmesser, harte Holzarten, starke Seitenwurzeln, ein schmaler oder steiler Zugang, Steine im Wurzelstock, eine große Frästiefe und die Abfuhr des Materials. Günstiger wird es, wenn mehrere Stubben in einem Termin gefräst werden oder das Fräsen gleich mit der Fällung beauftragt wird, weil dann keine eigene Anfahrt anfällt. Wer selbst mietet, braucht Schutzausrüstung, Erfahrung mit der Maschine und ein Transportfahrzeug; bei großen Stubben ist das Mietgerät oft zu schwach. Allgemeine Hinweise zu Preisen gibt der Ratgeber Was Baumpflege und Fällung kosten; ob der Lohnanteil steuerlich begünstigt ist, erklärt der Ratgeber zum Handwerkerbonus nach § 35a EStG.

Neupflanzung am gleichen Ort

Ein neuer Baum kann nach dem Stubbenfräsen am Standort des alten wachsen, wenn der Boden vorbereitet wird. Fräsen Sie dafür tief genug, entfernen Sie Frässpan und grobe Wurzelreste aus dem Pflanzbereich und füllen Sie das Loch mit Pflanzerde auf. Weil sich restliches Holz im Boden weiter zersetzt, kann die Fläche in den Folgejahren etwas nachsacken.

Zwei Risiken sprechen in manchen Fällen für eine andere Art oder einen versetzten Standort. Erstens der Hallimasch: Ist der alte Baum an ihm eingegangen, sollte der Stubben mit den Wurzeln möglichst vollständig heraus, und empfindliche Gehölze sollten nicht in das alte Wurzelwerk gesetzt werden. Zweitens die Nachbaukrankheit, auch Bodenmüdigkeit genannt: Beim wiederholten Nachbau derselben Pflanzenart verliert der Boden nach Angaben des Forschungsverbunds ORDIAmur seine Eignung für diese Art; beim Apfel ist das gut bekannt, und ohne Bodenbehandlung bleibt die Belastung über Jahrzehnte bestehen. Wer einen alten Apfelbaum ersetzt, wählt deshalb besser eine andere Baumart oder einen anderen Platz.

Ist die Neupflanzung eine Auflage aus der Fällgenehmigung, gelten die Vorgaben des Bescheids zu Art, Größe und Frist (siehe Genehmigung beantragen). Achten Sie bei der Standortwahl auch auf die Grenzabstände nach dem Nachbarrecht NRW.

Checkliste für die Anfrage

Mit diesen Angaben kann ein Betrieb ein belastbares Angebot erstellen: Anzahl der Stubben, Durchmesser knapp über dem Boden, Baumart, engste Breite des Zugangs, Gefälle oder Stufen, bekannte Leitungen, gewünschte Frästiefe, gewünschter Umgang mit dem Frässpan und geplante Nutzung der Fläche. Fotos vom Stubben und vom Weg dorthin helfen. Woran Sie ein vollständiges Angebot erkennen, beschreibt der Ratgeber Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen.

Häufige Fragen

Wie tief wird beim Stubbenfräsen gefräst?

Das hängt von Maschine und Auftrag ab. Die vier Profigeräte im Test der Zeitschrift Forst & Technik (Nr. 7/2025) erreichen laut Datenblatt 41 bis 66 cm unter Flur. Vereinbaren Sie die gewünschte Tiefe vorher, denn für Rasen genügt meist weniger als für eine Neupflanzung oder eine Pflasterfläche.

Wie breit muss der Zugang für eine Stubbenfräse sein?

Eine kompakte, handgeführte Fräse wie die FSI B21 ist laut Datenblatt 68 cm breit, große Profigeräte lassen sich auf rund 85 bis 91 cm schmal stellen. Ein Gartentor oder Durchgang von gut 70 cm reicht also für kleine Geräte, für große Stubben braucht es mehr Platz.

Was passiert mit dem Frässpan?

Der Frässpan, eine Mischung aus Holzspänen und Erde, bleibt meist im Fräsloch oder wird abgefahren. Stammt der Stubben von einem Baum mit Hallimaschbefall, sollte das Material nach Empfehlung der Gartenakademie Sachsen nicht kompostiert, sondern aus dem Garten entfernt werden.

Kann ich einen Baumstumpf einfach verrotten lassen?

Ja, das ist die günstigste Lösung und bietet Insekten und Pilzen Lebensraum, dauert aber Jahre. Bei Laub- und Obstgehölzen in der Nähe sollten Sie bedenken, dass Stubben dem Hallimasch als Ausgangspunkt für Angriffe auf lebende Bäume dienen können.

Darf ich Chemie zum Auflösen des Stumpfes verwenden?

Pflanzenschutzmittel dürfen nach § 12 PflSchG nur angewendet werden, wenn sie für genau diesen Zweck zugelassen sind, und im Haus- und Kleingarten nur, wenn sie für nichtberufliche Anwender oder für diesen Bereich zugelassen sind. Auf befestigten Flächen wie Pflaster ist ihre Anwendung grundsätzlich verboten.

Darf ich einen Baumstumpf im Sommer fräsen?

Im Hausgarten greift die Schutzzeit des § 39 Abs. 5 BNatSchG nicht, weil gärtnerisch genutzte Flächen ausgenommen sind. Für Stubben außerhalb von Gärten regelt das Gesetz das Fräsen nicht ausdrücklich; treibt der Stubben wieder aus, fragen Sie vor einem Fräsen zwischen März und September besser bei der Unteren Naturschutzbehörde nach. Nester und andere Lebensstätten geschützter Tiere dürfen nach § 44 BNatSchG zu keiner Jahreszeit zerstört werden.

Was gilt, wenn ein geschützter Nachbarbaum in der Nähe steht?

Dann kann das Fräsen oder Ausgraben in dessen Wurzelbereich nach der örtlichen Baumschutzsatzung verboten sein. Die Kölner Satzung zum Beispiel verbietet Abgrabungen und Ausschachtungen im Kronentraufbereich geschützter Bäume zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten. Klären Sie das vorher mit der Stadt.

Kann ich an derselben Stelle wieder einen Baum pflanzen?

Grundsätzlich ja, wenn Frässpan und grobe Wurzelreste entfernt und durch Pflanzerde ersetzt werden. Bei Apfelbäumen ist die Nachbaukrankheit bekannt, die den Boden für dieselbe Art über Jahrzehnte belasten kann; dort ist eine andere Baumart oder ein anderer Standort sinnvoll.

Quellen

  1. Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung) vom 24.04.2019
  2. Oliver Gabriel: Leistung am Stock (Stubbenfräsentest), Forst & Technik Nr. 7/2025, Nachdruck Vogt GmbH
  3. Vogt GmbH – Datenblatt FSI B21
  4. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Gartenakademie – Hallimasch, Weißfäule an Gehölzen
  5. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein – ORDIAmur: Überwindung der Nachbaukrankheit (Projektflyer)
  6. § 12 PflSchG – Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  7. blauarbeit Ratgeber – Baumstumpf entfernen: Kosten (Stand 22.07.2026)
  8. Kostencheck – Baumwurzel entfernen: Kosten
  9. toom Mietgeräteservice – Baumstumpffräse
  10. § 68 PflSchG – Bußgeldvorschriften
  11. § 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
  12. § 44 BNatSchG – Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
  13. Stadt Köln – Baumschutzsatzung (BSchS) vom 18. Juli 2023, §§ 3 und 4

Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft, ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall sind die zuständige Behörde, eine Rechtsanwältin oder ein Steuerberater zuständig.

Passend dazu