# Baumpflege-Ratgeber > Fachwissen zu Baumpflege, Baumfällung und Baumschutz rund um Hagen. Belegte Fachartikel zu Baumpflege, Baumfällung, Genehmigungen, Baumkrankheiten, Kosten und fairen Verträgen sowie die Baumschutzsatzungen von 175 Städten und Gemeinden in NRW im Umkreis von rund 70 km um Hagen. Herausgeber: DV Baumpflege UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 21, 58089 Hagen (Baumpflege-Fachbetrieb, European Tree Worker, Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B). Alle Rechtsangaben beziehen sich auf deutsches Bundesrecht und das Landesrecht Nordrhein-Westfalen. Jede Seite nennt ihre Quellen und ihr Aktualisierungsdatum. ## Ratgeber - [Ablauf eines Baumpflege-Auftrags: von der Anfrage bis zur Abnahme](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/ablauf-baumpflege-auftrag/): Ein Auftrag für Baumpflege oder Fällung läuft in festen Schritten: Anfrage mit Fotos, Besichtigung vor Ort, schriftliches Angebot, Bedenkzeit beziehungsweise 14 Tage Widerrufsrecht bei Vertragsschluss zu Hause, falls nötig Genehmigung der Stadt, Terminplanung unter Beachtung der Fällzeiten vom 1. März bis 30. September für Bäume außerhalb von Gärten und Wald (§ 39 Abs. 5 BNatSchG), Arbeitstag mit Absperrung, Aufräumen, Abnahme mit Protokoll (§ 640 BGB) und Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil für § 35a EStG. - [Baum erhalten statt fällen: Wann Pflege reicht und wann nicht](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/baum-erhalten-statt-faellen/): Viele Bäume, die gefällt werden sollen, lassen sich mit Totholzentfernung, Kronenpflege, fachgerechter Kroneneinkürzung oder einer verletzungsfrei eingebauten Kronensicherung erhalten. Notwendig ist eine Fällung meist erst, wenn der Baum abgestorben ist oder seine Bruch- bzw. Standsicherheit auch mit Pflege nicht wiederherzustellen ist. Ob das zutrifft, klärt eine Baumkontrolle oder ein Gutachten – nicht der Augenschein allein. - [Baum fällen in NRW: Wann Sie eine Genehmigung brauchen](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/baum-faellen-genehmigung/): In NRW gibt es keine landesweite Baumschutzverordnung. Ob eine Fällung genehmigt werden muss, regelt zuerst die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde (§ 49 LNatSchG NRW), die oft Bäume ab 80 oder 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe schützt. Unabhängig davon gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Gebüsche sowie für Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) und ganzjährig der Schutz von Nestern, Baumhöhlen und Fledermausquartieren (§ 44 BNatSchG). Für Wald gilt das Forstrecht; Naturdenkmale, Gartendenkmale und Bäume mit Erhaltungsbindung im Bebauungsplan brauchen eine eigene Erlaubnis. - [Baumgutachten: Wann Sie eines brauchen, welche Verfahren es gibt und was es kostet](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/baumgutachten/): Ein Baumgutachten ist sinnvoll, wenn eine Fällung beantragt wird, wenn über Schäden oder Haftung gestritten wird, wenn gebaut werden soll oder wenn bei einer Baumkontrolle Schäden auffallen, die sich mit bloßem Auge nicht sicher bewerten lassen. Grundlage ist immer eine gründliche Sichtprüfung; Messverfahren wie Schalltomographie, Bohrwiderstandsmessung oder Zugversuch kommen nur bei Bedarf dazu. Öffentlich zugängliche Anbieterangaben nennen für ein schriftliches Einzelbaumgutachten meist 300–1.000 €, mit Messtechnik 700–1.800 € (Orientierung, Stand 2026). - [Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht: Was Baumeigentümer tun müssen](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/baumkontrolle-verkehrssicherungspflicht/): Wer einen Baum auf seinem Grundstück hat, muss nach § 823 Abs. 1 BGB dafür sorgen, dass von ihm keine vermeidbare Gefahr für andere ausgeht. Dafür genügt in der Regel eine Sichtkontrolle vom Boden in regelmäßigen Abständen – die Stadt Köln empfiehlt Privateigentümern je nach Zustand alle ein bis zwei Jahre – und eine eingehende Untersuchung erst bei Schadzeichen. Wer erkennbare Schäden übersieht oder nicht beseitigt, kann haften; für einen gesunden Baum, den ein außergewöhnlicher Sturm umwirft, in der Regel nicht. - [Baumpflege und Fällung von der Steuer absetzen: § 35a EStG (2026 und Entwurf 2027)](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/handwerkerbonus-35a/): Für Baumpflege und Fällung auf dem Grundstück Ihres selbst genutzten Hauses ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG höchstens um 1.200 Euro im Jahr (Stand Oktober 2026). Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten einschließlich Umsatzsteuer sowie die Grünschnittabfuhr als Nebenleistung, nicht aber Material. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Betriebs; Barzahlung ist ausgeschlossen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht ab 2027 nur noch 15 %, höchstens 900 Euro vor. - [Fachgerechter Baumschnitt: Schnittarten, Zeitpunkt und warum Kappung schadet](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/fachgerechter-baumschnitt/): Fachgerecht ist ein Baumschnitt, wenn er so wenig wie möglich und so viel wie nötig eingreift: am Astring, mit möglichst kleinen Wunden (je nach Baumart bis etwa 5 bzw. 10 cm Astdurchmesser) und ohne Kappung. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ganzjährig erlaubt; stärkere Eingriffe sollten nicht im Winter erfolgen, weil Bäume dann am schwächsten auf Wunden reagieren. - [Fällgenehmigung beantragen: Schritt für Schritt in NRW](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/genehmigung-beantragen/): Den Antrag stellt der Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel ein Fachbetrieb, bei der Stadt (Baumschutzsatzung) bzw. bei der Unteren Naturschutzbehörde (Artenschutz, Befreiungen nach § 67 BNatSchG). Nötig sind Lageplan, Baumart, Stammumfang, Fotos und eine nachvollziehbare Begründung. Die Gebühren für einen Baum liegen in Essen, Dortmund und Bochum derzeit zwischen 50 und 107,50 Euro; Bochum nennt rund acht Wochen Bearbeitungszeit, Dortmund derzeit mehrere Monate. Gegen eine Ablehnung ist in NRW in der Regel direkt die Klage beim Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats möglich. - [Fällzeiten und Vogelschutz: Was vom 1. März bis 30. September gilt](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/faellzeiten-vogelschutz/): Im Oktober dürfen Sie nach dem Bundesnaturschutzgesetz Bäume fällen: Die Sperrzeit gilt nur vom 1. März bis 30. September, und Bäume im Hausgarten sind von ihr ganz ausgenommen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ist es in dieser Zeit verboten, Bäume außerhalb von Wald, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Grundflächen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Unabhängig von der Jahreszeit verbietet § 44 BNatSchG, Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere zu zerstören; deshalb muss jeder Baum vor der Fällung kontrolliert werden. Verstöße können bis zu 10.000 Euro, beim Artenschutz bis zu 50.000 Euro kosten. - [Nachbarrecht NRW: Grenzabstände, Überhang und Laub bei Bäumen](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/nachbarrecht-nrw-baeume/): In NRW müssen stark wachsende Bäume wie Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Eiche und Pappel mindestens 4 m, alle übrigen Bäume mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen (§ 41 NachbG NRW), gemessen ab Stammmitte am Boden (§ 46). Den Anspruch auf Beseitigung eines zu nah gepflanzten Baums verliert der Nachbar, wenn er nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage erhebt (§ 47). Überhängende Zweige darf der Nachbar nach § 910 BGB nach erfolgloser Fristsetzung selbst abschneiden, eingedrungene Wurzeln sofort. Vor einer Klage wegen solcher Ansprüche ist in NRW meist ein Schlichtungsversuch, etwa beim Schiedsamt, Pflicht (§ 53 JustG NRW). - [Qualifikationen in der Baumpflege: ETW, Fachagrarwirt, FLL, SKT-A und SKT-B](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/fachbetrieb-qualifikationen/): Baumpflege ist kein zulassungspflichtiges Handwerk, eine Meisterpflicht gibt es nicht. Aussagekräftige Nachweise sind der European Tree Worker (ETW) des European Arboricultural Council, alle drei Jahre zu erneuern, der staatlich geregelte Fortbildungsabschluss Fachagrarwirt Baumpflege, der FLL-zertifizierte Baumkontrolleur für die Baumkontrolle sowie für das Klettern die Fachkunde Seilklettertechnik: SKT-A für Arbeiten ohne, SKT-B für Arbeiten mit Motorsäge oder Steigeisen. Lassen Sie sich Zertifikate und den Versicherungsnachweis zeigen. - [Sturmschaden am Baum: Was Sie sofort tun sollten und wer zahlt](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/sturmschaden-baum/): Nach einem Sturm gilt zuerst: Abstand halten, den Gefahrenbereich absperren, bei Gefahr für Menschen, Straßen oder Häuser die 112 wählen und herabhängende Leitungen als spannungsführend behandeln. Fotografieren Sie den Schaden, bevor aufgeräumt wird, und melden Sie ihn sofort dem Versicherer. Schäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn Sturm mitversichert ist und mindestens Windstärke 8 herrschte; das bloße Wegräumen eines umgestürzten Baums ist meist nur mit einer Zusatzklausel versichert. - [Unseriöse Baumdienste erkennen: Warnsignale und typische Maschen](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/unserioese-baumdienste-erkennen/): Unseriöse Baumdienste erkennt man an unaufgeforderten Angeboten an der Haustür, Zeitdruck („der Baum fällt sonst um“), Forderungen nach Vorkasse oder Barzahlung, fehlender Anschrift und Rechnung sowie an Preisen, die während der Arbeit steigen. Die Polizei rät, Haustürangebote abzulehnen und erst nach erledigter Arbeit gegen Rechnung zu zahlen. Bei einem Vertrag an der Haustür haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht (§ 312g BGB); eine Fällung ohne nötige Genehmigung kann auch für den Eigentümer ein Bußgeld nach sich ziehen. - [Vertrag mit dem Baumpfleger: Widerruf, Abnahme, Gewährleistung](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/vertrag-und-rechte/): Ein Auftrag für Baumpflege oder Fällung ist ein Werkvertrag nach § 631 BGB: Der Betrieb schuldet das vereinbarte Ergebnis, Sie die Vergütung bei Abnahme. Wird der Vertrag bei Ihnen zu Hause geschlossen, haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht (§§ 312b, 312g, 355 BGB). Verlangen Sie ausdrücklich und auf einem dauerhaften Datenträger (Papier, E-Mail) einen früheren Beginn und bestätigen Sie, dass Sie um das Erlöschen wissen, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Ausführung; widerrufen Sie vorher, schulden Sie bei ordnungsgemäßer Belehrung Wertersatz (§ 356 Abs. 5, § 357a Abs. 2 BGB). Mängelansprüche verjähren in der Regel zwei Jahre nach der Abnahme (§ 634a BGB). - [Was kosten Baumpflege und Baumfällung? Preisspannen und Preistreiber 2026](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/kosten-baumpflege-baumfaellung/): Nach öffentlich zugänglichen Preisangaben kostet die Fällung eines Baums bis 10 m Höhe meist etwa 200–900 €, von 10 bis 20 m etwa 500–2.200 € und über 20 m ab etwa 1.500 €, bei Altbäumen über 30 m etwa 3.000–6.000 € und mehr, jeweils ohne Entsorgung und Stubben (Orientierung, Stand 2026). Den Preis bestimmen vor allem Höhe, Stammdurchmesser, Zugang, Nähe zu Gebäuden und Leitungen und die nötige Technik. Verbindlich ist ein Preis erst nach Besichtigung. - [Woran Sie ein seriöses Angebot für Baumpflege und Baumfällung erkennen](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/serioeses-angebot-baumpflege/): Ein seriöses Angebot für Baumarbeiten entsteht erst nach einer Besichtigung vor Ort, liegt schriftlich vor und listet jede Leistung einzeln auf: Arbeit je Baum, Schnittart, Entsorgung, Stubben, Technik, Absperrung und Genehmigung. Es nennt den Gesamtpreis einschließlich 19 % Umsatzsteuer, weist den Lohnanteil für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG aus und verlangt keine Vorkasse und keine Barzahlung an der Haustür. Wird es bei Ihnen zu Hause unterschrieben, gehört eine Widerrufsbelehrung dazu (§ 312g BGB). - [Wurzelstock entfernen: Stubbenfräsen und die Alternativen](https://baumpflege-ratgeber.de/ratgeber/wurzelstock-entfernen/): Ein Wurzelstock (Stubben) wird meist mit einer Stubbenfräse entfernt: Eine rotierende Frässcheibe zerspant das Holz bis unter die Geländeoberkante; Profigeräte erreichen laut Herstellerangaben je nach Modell etwa 40 bis 66 cm Tiefe. Kleine Fräsen passen durch Durchgänge ab knapp 70 cm Breite. Als Orientierung (Stand 2026) nennen Kostenportale 100 bis 400 Euro je Stubben oder 2 bis 4 Euro je Zentimeter Durchmesser, verbindlich erst nach Besichtigung. Alte Stubben können dem Hallimasch als Ausgangspunkt dienen; vor einer Neupflanzung am selben Ort sollten Frässpan und Wurzelreste entfernt werden. ## Baumkrankheiten und Schädlinge - [Borkenkäfer an der Fichte: Befall erkennen, richtig handeln und Gefahren abwenden](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/borkenkaefer-fichte/): Buchdrucker (Ips typographus) und Kupferstecher (Pityogenes chalcographus) sind Borkenkäfer, die unter der Rinde von Fichten brüten und den Baum bei Massenbefall zum Absterben bringen. In NRW entstand durch Sturm, Dürre und Käfer seit 2018 eine Nadelholz-Schadfläche von rund 139.700 Hektar (Stand August 2025); die Massenvermehrung gilt inzwischen als beendet. Sicherstes frühes Befallszeichen ist braunes Bohrmehl am Stamm. Befallene Fichten sollten gefällt werden, bevor die Jungkäfer ausfliegen. - [Brandkrustenpilz: unscheinbar am Stammfuß, gefährlich für die Bruchsicherheit](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/brandkrustenpilz/): Der Brandkrustenpilz (Kretzschmaria deusta) ist ein Schlauchpilz, der über die Wurzeln in Laubbäume wie Linde, Buche, Rosskastanie und Ahorn eindringt und im Stammfuß eine intensive Moderfäule verursacht. Seine schwarzen, krustigen Fruchtkörper sitzen versteckt zwischen den Wurzelanläufen und werden leicht übersehen. Weil die Krone oft lange gesund aussieht, können befallene Bäume nahezu voll belaubt und ohne lange Vorankündigung spröde abbrechen. Ein Fund am Stammfuß gehört deshalb immer in die Hände einer Fachkraft, die die Bruchsicherheit untersucht. - [Eichenprozessionsspinner: Gesundheitsgefahr, Zuständigkeit und richtige Bekämpfung in NRW](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/eichenprozessionsspinner/): Die Raupen des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopoea processionea) bilden ab dem dritten Larvenstadium Brennhaare mit dem Nesselgift Thaumetopoein, die bei Mensch und Tier Hautausschlag, Augenreizungen und Atembeschwerden auslösen. Gefährdet ist man vor allem von Mai bis September, alte Nester können aber lange, nach einigen Quellen über Jahre, gefährlich bleiben. Nester sollten nur Fachleute mit Schutzausrüstung entfernen. In NRW ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig; Befall im öffentlichen Grün meldet man dem Ordnungs- oder Grünflächenamt. - [Eschentriebsterben: Symptome, Bruchgefahr und was Eigentümer tun sollten](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/eschentriebsterben/): Das Eschentriebsterben wird vom eingeschleppten Pilz Hymenoscyphus fraxineus verursacht und betrifft in Deutschland seit Anfang der 2000er-Jahre die Gemeine Esche an allen Standorten und in allen Regionen. Typisch sind welke Blätter, absterbende Triebe und eine von außen nach innen lichter werdende Krone. Gefährlich für die Verkehrssicherheit sind vor allem Stammfußnekrosen, in die häufig Hallimasch einwächst und die die Standsicherheit stark mindern. Die NW-FVA empfiehlt, vitale Eschen zu erhalten und stark geschädigte nur dann zu fällen, wenn sie Arbeits- oder Verkehrssicherheit gefährden. - [Hallimasch am Baum: Wurzelfäule erkennen, Stubben als Quelle](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/hallimasch/): Hallimasch (Armillaria spp.) ist eine Gruppe von Pilzen, die Wurzeln und Stammfuß fast aller Laub- und Nadelgehölze befallen und eine Weißfäule verursachen. Die sichersten Zeichen sind weiße, fächerförmige Myzelmatten unter der Rinde am Stammfuß und schwarze, schnurartige Rhizomorphe; die honiggelben Fruchtkörper erscheinen im Herbst, meist September bis November. Der Pilz überdauert in Stubben und totem Holz im Boden und breitet sich von dort über Rhizomorphe und Wurzelkontakt aus. Befallene Bäume können umstürzen oder absterben; in Gärten sollten sie samt Wurzelstock entfernt werden. - [Kastanienminiermotte: Braune Kastanienblätter im Sommer erkennen und eindämmen](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/kastanienminiermotte/): Die Kastanienminiermotte (Cameraria ohridella) ist ein Kleinschmetterling, dessen Raupen in den Blättern der weißblühenden Rosskastanie fressen und sie ab dem Sommer braun färben. Der Baum wird geschwächt, stirbt daran aber in der Regel nicht ab. Die wirksamste Gegenmaßnahme ist, das Falllaub im Herbst vollständig einzusammeln und über die Biotonne oder den Wertstoffhof zu entsorgen, nicht auf dem eigenen Kompost. - [Lackporling am Baum: Wulstiger und Flacher Lackporling erkennen und richtig einschätzen](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/lackporling/): Wulstiger Lackporling (Ganoderma adspersum) und Flacher Lackporling (Ganoderma applanatum) sind holzzersetzende Pilze, die im Stammfuß und in den Wurzeln eine Weißfäule verursachen. Ein Fruchtkörper zeigt, dass im Holz bereits Fäule arbeitet, aber nicht, wie weit sie reicht. Ob der Baum noch stand- und bruchsicher ist, lässt sich nur durch eine fachliche Untersuchung, etwa mit Schalltomographie und gegebenenfalls Zugversuch, beurteilen. - [Massaria an Platanen: Astbruch von oben erkennen und vorbeugen](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/massaria-platane/): Die Massaria-Krankheit wird vom Pilz Splanchnonema platani verursacht und befällt vor allem Platanen ab etwa 30 bis 40 Jahren nach Trockenphasen. Der Pilz tötet zuerst die Oberseite von Ästen ab und zersetzt das Holz rasch; die Äste können noch belaubt sein und trotzdem brechen, teils schon wenige Monate nach den ersten Symptomen. Weil die Schäden oben auf dem Ast liegen, ist eine sichere Kontrolle nur von oben möglich, etwa per Hubarbeitsbühne. Die Stadt Essen lässt ihre Platanen wegen des erhöhten Befalls alle acht Monate kontrollieren. - [Phytophthora an Erle, Buche und Rosskastanie: Wurzel- und Stammfußfäule erkennen](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/phytophthora/): Phytophthora-Arten sind pilzähnliche Erreger, die über das Bodenwasser Wurzeln und Stammfuß infizieren. Typisch sind dunkle, nässende Teer- oder Schleimflussflecken am unteren Stamm, darunter zungenförmig abgestorbene Rinde, sowie eine schüttere, gelbliche Krone. An der Erle ist vor allem Phytophthora alni gefürchtet, an der Buche P. cambivora und P. plurivora. Eine Heilung gibt es nicht; Staunässe und befallenes Pflanzgut aus Baumschulen sind wichtige Risikofaktoren. - [Pilzbefall am Baum: Fruchtkörper erkennen und richtig einordnen](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/pilzbefall-am-baum/): Ein Pilzfruchtkörper am Baum zeigt, dass ein Pilz bereits im Holz arbeitet; das Abschlagen des Fruchtkörpers ändert daran nichts. Holzzersetzende Pilze verursachen Weißfäule, Braunfäule oder Moderfäule und mindern je nach Art und Sitz die Stand- oder Bruchsicherheit. Als besonders gefährlich gelten Pilze am Stammfuß und an den Wurzeln, vor allem Brandkrustenpilz, Riesenporling und Lackporlinge, weil die Krone dort oft noch lange gesund aussieht. Pilze an Stammfuß oder Starkästen von Bäumen an Wegen, Häusern oder Spielflächen sollten Sie zeitnah von einer Fachkraft beurteilen lassen. - [Pseudomonas an der Rosskastanie: Rindenblutungen erkennen und Bruchgefahr einschätzen](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/pseudomonas-rosskastanie/): Die Rindenkrankheit der Rosskastanie wird vom Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi ausgelöst. Typisch sind dunkle, nässende Flecken am Stamm und an Hauptästen, unter denen die Rinde abstirbt. In NRW wurde der Erreger 2006 erstmals nachgewiesen. Eine Heilung gibt es nicht; gefährlich wird die Krankheit vor allem durch holzzersetzende Folgepilze, die die Bruchsicherheit innerhalb weniger Jahre deutlich verringern können. - [Riesenporling an der Buche: Wurzelfäule und Umsturzgefahr](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/riesenporling/): Der Riesenporling (Meripilus giganteus) ist ein Schwächeparasit, der vor allem ältere Buchen über die Wurzeln befällt und dort eine intensive Weiß- bzw. Moderfäule verursacht. Seine großen, fächerförmigen Fruchtkörper erscheinen von Juli bis Oktober am Stammfuß oder in der Baumscheibe; ihre Unterseite färbt sich bei Druck dunkel. Wenn sie sichtbar sind, ist der Befall meist schon fortgeschritten und ältere Wurzeln sind zerstört. Befallene Bäume können auch bei guter Belaubung plötzlich umstürzen und müssen von einer Fachkraft auf Standsicherheit untersucht werden. - [Rußrindenkrankheit am Ahorn: erkennen, Gesundheitsgefahr, richtig fällen](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/russrindenkrankheit-ahorn/): Für Menschen ist die Rußrindenkrankheit am Ahorn vor allem dann gefährlich, wenn die Sporen intensiv und wiederholt eingeatmet werden: Sie können eine exogen-allergische Alveolitis auslösen, eine Entzündung der Lungenbläschen. Betroffen sind vor allem Menschen, die befallene Bäume fällen oder das Holz verarbeiten; sie brauchen Atemschutz (mindestens FFP2), und das Holz wird abgedeckt abtransportiert und verbrannt, nicht als Kaminholz genutzt. Für Passanten schätzt das Julius Kühn-Institut das Risiko als gering ein, wenn die Schutzregeln eingehalten werden. Ausgelöst wird die Krankheit vom Pilz Cryptostroma corticale, vor allem an Bergahorn nach Hitze- und Trockenjahren; der schwarze Sporenbelag unter abplatzender Rinde enthält rund 100 Millionen Sporen je Quadratzentimeter, und befallene Bäume können durch nachfolgende Weißfäule rasch brüchig werden. - [Schwefelporling: Braunfäule an Eiche, Robinie und Weide](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/schwefelporling/): Der Schwefelporling (Laetiporus sulphureus) bildet von Mai bis September leuchtend gelb-orange, dachziegelartige Fruchtkörper an Stamm oder Ästen von Laubbäumen, vor allem an Eiche, Robinie, Kirsche und Weide. Er verursacht eine aggressive Braunfäule, die das Kernholz zu rotbraunem, würfelig zerfallendem Material abbaut und die Biegefestigkeit drastisch mindert. Vitale Bäume können das oft lange ausgleichen, doch Stamm und Starkäste können brechen, ohne dass die Krone es vorher zeigt. Ein Fund gehört deshalb in die Hände einer Fachkraft, die Restwand und Kronenlast beurteilt. - [Trockenstress bei der Buche: Folgen der Dürrejahre erkennen und Bruchgefahr einschätzen](https://baumpflege-ratgeber.de/baumkrankheiten/trockenstress-buche/): Die Dürrejahre 2018 bis 2020 und 2022 haben viele Rotbuchen in NRW geschwächt: Typisch sind eine lichte Oberkrone, Totäste, Sonnenbrand und abplatzende Rinde, gefolgt von Rindenpilzen, Buchenprachtkäfer und holzzersetzenden Pilzen. Laut Waldzustandsbericht 2025 hat sich der Kronenzustand zuletzt deutlich gebessert, 36 Prozent der Buchen zeigen aber noch deutliche Kronenverlichtung. Geschwächte Buchen können Äste und Kronenteile verlieren; an Wegen und Häusern sollten sie fachlich kontrolliert werden. ## Regionen - [Bäume am Hellweg: Alleen, Börde und Haarstrang zwischen Unna, Hamm und Soest](https://baumpflege-ratgeber.de/regionen/hellweg/): Die Hellwegregion ist waldarm: Hamm hatte Ende 2014 nur 9,4 Prozent Wald, der Kreis Unna 12,6 Prozent, der Kreis Soest 20,2 Prozent (IT.NRW). Bäume stehen hier vor allem als Alleen, Baumreihen, Obstbaumreihen und Feldgehölze; Alleen an Straßen und Wirtschaftswegen sind nach § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW gesetzlich geschützt. Wer einen Baum in einer Allee fällen oder stark schneiden will, braucht deshalb in der Regel die Naturschutzbehörde. - [Bäume am Niederrhein: Kopfweiden, Pappeln und Eichen in Wesel, Krefeld und Viersen](https://baumpflege-ratgeber.de/regionen/niederrhein/): Der Niederrhein ist mit 10 bis 19 Prozent Waldanteil waldarm (IT.NRW, Stand Ende 2014); typisch sind Kopfweiden, Pappeln, Erlen und Eichen in Reihen an Gräben, Wegen und Weiden. Kopfweiden werden regelmäßig in rund zwei Metern Höhe geschnitten, nach Empfehlung der Stadt Neukirchen-Vluyn etwa alle drei bis sechs Jahre; sonst werden sie kopflastig und können auseinanderbrechen. Für Fällungen gilt die Baumschutzsatzung der jeweiligen Gemeinde, sofern es eine gibt; nach unserer Recherche haben 4 von 9 Städten und Gemeinden am Niederrhein eine (Stand Oktober 2026). - [Bäume im Bergischen Land: Hanglagen, Talsperren und das Ende der Fichte](https://baumpflege-ratgeber.de/regionen/bergisches-land/): Im Bergischen Land liegt der Waldanteil zwischen rund 26 Prozent in Solingen und knapp 40 Prozent im Oberbergischen Kreis (IT.NRW, Stand Ende 2014). Bis 2018 bestand der Wald im Oberbergischen etwa zur Hälfte aus Nadelbäumen, davon 90 Prozent Fichte; diese ist seit den Trockenjahren 2018–2020 großflächig abgestorben. Baumbesitzer haben es hier oft mit steilen Grundstücken, Waldrändern und geschwächten Buchen und Fichten zu tun. - [Bäume im Münsterland: Wallhecken, Alleen, Eichen und Eichenprozessionsspinner](https://baumpflege-ratgeber.de/regionen/muensterland/): Das Münsterland ist mit 13 bis 18 Prozent Waldanteil waldarm (IT.NRW, Stand Ende 2014); prägend sind Hecken, Wallhecken, Baumreihen, Alleen und Hofeichen. Wallhecken und Alleen sind in NRW gesetzlich geschützt (§§ 39 und 41 LNatSchG NRW). An Eichen sind der Eichenprozessionsspinner, der 2019 viele Münsterländer Kommunen stark beschäftigte, sowie Eichenprachtkäfer und örtlich Eichenmehltau wichtige Probleme. - [Bäume im Rheinland: Stadtbäume nach Ela, Platanen und Trockenheit](https://baumpflege-ratgeber.de/regionen/rheinland/): Im Rheinland zwischen Düsseldorf und dem Rhein-Sieg-Kreis liegt der Waldanteil meist zwischen 7 und 20 Prozent, nur der Rhein-Sieg-Kreis erreicht rund 30 Prozent (IT.NRW, Stand Ende 2014). Prägend sind große Stadtbaumbestände, etwa rund 81.000 Straßenbäume in Köln. Das Unwetter Ela am 9. Juni 2014 beschädigte allein in Düsseldorf 22.500 von 69.000 Straßenbäumen stark; Sturmvorsorge, Hitze und Stadtbaumkrankheiten sind deshalb die zentralen Themen. - [Bäume im Ruhrgebiet: Stadtbäume, Sturm Ela, Industriewald und Bergsenkungen](https://baumpflege-ratgeber.de/regionen/ruhrgebiet/): Die Großstädte des Ruhrgebiets haben nur 8 bis 23 Prozent Wald (IT.NRW, Stand Ende 2014), dafür prägen Straßen-, Park- und Gartenbäume das Bild. Das Pfingstunwetter Ela am 9. Juni 2014 hat gezeigt, wie verletzlich dieser Bestand bei Sturm ist; seither setzen Städte wie Essen stärker auf bessere Baumstandorte und angepasste Baumarten. Für private Bäume gilt die Baumschutzsatzung der jeweiligen Stadt, sofern es eine gibt; nach unserer Recherche haben 14 von 19 Städten im Ruhrgebiet eine (Stand Oktober 2026). - [Bäume im Sauerland: Kyrill, Fichtensterben und Wiederbewaldung](https://baumpflege-ratgeber.de/regionen/sauerland/): Der Hochsauerlandkreis ist zu rund 56 Prozent, der Märkische Kreis zu rund 50 Prozent bewaldet (IT.NRW, Stand Ende 2014). Orkan Kyrill warf 2007 in NRW 15,7 Millionen Festmeter Holz, vor allem Fichten im Sauer- und Siegerland, und die Borkenkäferkalamität 2018–2023 hat die älteren Fichten in tieferen Lagen fast vollständig beseitigt. Für Grundstücke am Waldrand bedeutet das: abgestorbene Fichten, Kahlflächen und junge Laubholzbestände sorgfältig beobachten. - [Bäume im Siegerland und im Kreis Olpe: Hauberge, Fichtensterben, Waldränder](https://baumpflege-ratgeber.de/regionen/siegerland-olpe/): Der Kreis Siegen-Wittgenstein war Ende 2014 zu 64,5 Prozent bewaldet und hatte damit den höchsten Waldanteil aller Kreise in NRW; der Kreis Olpe lag bei 59,5 Prozent, die Gemeinde Kirchhundem mit 74,9 Prozent an der Spitze aller Gemeinden (IT.NRW). Typisch sind die Hauberge, genossenschaftlich genutzte Eichen-Birken-Niederwälder, sowie große Fichtenschadflächen nach Kyrill 2007 und der Borkenkäferkalamität 2018–2023. Viele Grundstücke grenzen direkt an Wald. - [Bäume in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis: Waldanteil, Hanglagen, Risiken](https://baumpflege-ratgeber.de/regionen/hagen-ennepe-ruhr/): Hagen ist zu rund 42 Prozent bewaldet und hat damit den höchsten Waldanteil aller kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen; der Ennepe-Ruhr-Kreis liegt bei rund 30 Prozent (IT.NRW, Stand Ende 2014). Viele Grundstücke grenzen an Hangwald, sodass Bäume am Waldrand, abgestorbene Fichten seit der Borkenkäferkalamität 2018–2023 und Sturmschäden hier häufige Themen sind. Ob eine Fällung genehmigt werden muss, regelt die Baumschutzsatzung der jeweiligen Stadt, sofern es eine gibt; nach unserer Recherche haben 7 von 10 Städten in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis eine (Stand Oktober 2026). ## Baumschutzsatzungen nach Ort - [Hagen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/hagen/): In Hagen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung)“). In Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie Walnuss, Esskastanie und Eibe nicht darunter. Die Satzung von Hagen gilt nicht für Bäume auf privaten Hausgrundstücken unter 350 m² und nicht für Bäume auf privaten Flächen, deren Stamm näher als 10 m an der Außenwand eines Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen steht. Geschützte Bäume dürfen in Hagen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Hagen, Umweltamt (FB 69). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Herdecke](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/herdecke/): In Herdecke gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes“). Geschützt sind in Herdecke Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Herdecke nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Herdecke, Abteilung Freianlagen und Gewässer. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Wetter (Ruhr)](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/wetter-ruhr/): In Wetter (Ruhr) gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Wetter (Ruhr)“). Geschützt sind in Wetter (Ruhr) Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Wetter (Ruhr) nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) AöR, Servicebüro Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Gevelsberg](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/gevelsberg/): In Gevelsberg gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Gevelsberg“). Geschützt sind in Gevelsberg Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Gevelsberg nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Technische Betriebe der Stadt Gevelsberg. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Breckerfeld](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/breckerfeld/): Breckerfeld hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Breckerfeld deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises. - [Ennepetal](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/ennepetal/): Ennepetal hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Ennepetal sind Bäume auf privaten Grundstücken nicht durch eine Satzung geschützt; für Bäume auf städtischen Grundstücken wendet die Stadt die Bestimmungen der früheren Baumschutzsatzung weiter an. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Ennepetal sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises. - [Witten](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/witten/): In Witten gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten“). Geschützt sind in Witten Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Witten nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Witten, Betriebsamt – Grünflächen. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Schwelm](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/schwelm/): Schwelm hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Schwelm deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises. - [Sprockhövel](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/sprockhoevel/): In Sprockhövel gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Sprockhövel“). Geschützt sind in Sprockhövel Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Sprockhövel nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Sprockhövel, Sachgebiet Planen und Umwelt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Hattingen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/hattingen/): In Hattingen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hattingen“). In Hattingen sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Geschützte Bäume dürfen in Hattingen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Hattingen, Fachbereich Tiefbau – Grünflächenbau. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Dortmund](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/dortmund/): In Dortmund gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund“). Geschützt sind in Dortmund Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Dortmund nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Dortmund, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Bochum](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/bochum/): In Bochum gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum“). Geschützt sind in Bochum Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Die Satzung von Bochum gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, aber nur auf zusammenhängenden Flurstücken ab 350 m². Geschützte Bäume dürfen in Bochum nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt – Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Castrop-Rauxel](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/castrop-rauxel/): Castrop-Rauxel hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Castrop-Rauxel deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. - [Herne](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/herne/): In Herne gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne“). Geschützt sind in Herne Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Herne nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün (Baumschutz). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Waltrop](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/waltrop/): In Waltrop gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Waltrop“). Geschützt sind in Waltrop Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Waltrop nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Waltrop, Stadtentwicklung, Bereich Grünflächen. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Recklinghausen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/recklinghausen/): In Recklinghausen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutze und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Recklinghausen“). Geschützt sind in Recklinghausen Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Recklinghausen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68, FB 68.2.1 Stadtgrün, Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Essen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/essen/): In Essen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutze des Baumbestands in der Stadt Essen“). Geschützt sind in Essen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Essen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Essen, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Herten](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/herten/): Herten hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Herten deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. - [Gelsenkirchen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/gelsenkirchen/): In Gelsenkirchen gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen“). Geschützt sind in Gelsenkirchen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Gelsenkirchen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: GELSENDIENSTE (für die Stadt Gelsenkirchen). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Datteln](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/datteln/): In Datteln gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Datteln“). Geschützt sind in Datteln Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Datteln nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Kommunaler Servicebetrieb Datteln, Stadtgrün und Friedhöfe (Fachdienst Grünanlagen). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Oer-Erkenschwick](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/oer-erkenschwick/): In Oer-Erkenschwick gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Oer-Erkenschwick“). Geschützt sind in Oer-Erkenschwick Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Oer-Erkenschwick nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Oer-Erkenschwick. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Mülheim an der Ruhr](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/muelheim-an-der-ruhr/): In Mülheim an der Ruhr gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Mülheim an der Ruhr“). In Mülheim an der Ruhr sind Bäume ab 60 cm Stammumfang geschützt, Obstbäume und Nadelgehölze ab 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Mülheim an der Ruhr nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Mülheim an der Ruhr, 70-2 Untere Naturschutzbehörde, Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Gladbeck](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/gladbeck/): In Gladbeck gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Gladbeck“). Geschützt sind in Gladbeck Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Gladbeck nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Marl](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/marl/): In Marl gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes in der Stadt Marl“). In Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Marl nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Marl, Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Abteilung Umwelt und Grün. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Bottrop](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/bottrop/): In Bottrop gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bottrop“). Geschützt sind in Bottrop Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Bottrop nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Bottrop. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Oberhausen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/oberhausen/): In Oberhausen gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen“). Geschützt sind in Oberhausen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Oberhausen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Oberhausen, Bereich Umwelt – Untere Naturschutzbehörde. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Haltern am See](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/haltern-am-see/): Haltern am See hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Haltern am See deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. - [Dorsten](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/dorsten/): Dorsten hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Dorsten deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. - [Duisburg](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/duisburg/): Duisburg hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Duisburg hatte bis Ende 2015 eine Baumschutzsatzung (vom 06.08.2001); der Rat hat sie am 23.11.2015 aufgehoben, seit 01.01.2016 gilt sie nicht mehr. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Duisburg deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg. - [Nachrodt-Wiblingwerde](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/nachrodt-wiblingwerde/): Nachrodt-Wiblingwerde hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Nachrodt-Wiblingwerde deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Schalksmühle](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/schalksmuehle/): Schalksmühle hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Schalksmühle deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Iserlohn](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/iserlohn/): In Iserlohn gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Iserlohn“). Geschützt sind in Iserlohn Bäume auf Privatgrundstücken ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Iserlohn nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Iserlohn, Bereich Forst (Baumschutz). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Altena](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/altena/): Altena hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Altena deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Halver](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/halver/): Halver hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Halver deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Lüdenscheid](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/luedenscheid/): Lüdenscheid hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Lüdenscheid deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Hemer](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/hemer/): Hemer hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Hemer deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Werdohl](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/werdohl/): Werdohl hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Werdohl deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Menden (Sauerland)](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/menden-sauerland/): Menden (Sauerland) hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Menden (Sauerland) deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Kierspe](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/kierspe/): In Kierspe gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kierspe“). In Kierspe sind nur die im Baumkataster der Satzung eingetragenen Bäume und Bereiche geschützt – für einige Straßenabschnitte gilt dort pauschal ein Mindest-Stammumfang – sowie Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume dürfen in Kierspe nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Kierspe, Stadtverwaltung. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Neuenrade](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/neuenrade/): In Neuenrade gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Neuenrade“). Geschützt sind in Neuenrade Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter dem Kronenansatz gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Neuenrade nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Neuenrade, Bauamt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Balve](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/balve/): Balve hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Balve deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Herscheid](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/herscheid/): Herscheid hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Herscheid deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Plettenberg](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/plettenberg/): In Plettenberg gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Plettenberg“). In Plettenberg sind nur die im Bestandsverzeichnis der Satzung eingetragenen Bäume geschützt (Stand 2006, rund 90 Standorte) sowie Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume dürfen in Plettenberg nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Plettenberg, Sachgebiet 611 Stadt- und Umweltplanung. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Meinerzhagen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/meinerzhagen/): Meinerzhagen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Meinerzhagen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises. - [Sundern](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/sundern/): Sundern hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Sundern deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises. - [Arnsberg](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/arnsberg/): Arnsberg hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Arnsberg deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises. - [Eslohe](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/eslohe/): Eslohe hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Eslohe deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises. - [Meschede](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/meschede/): Meschede hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Meschede deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises. - [Schmallenberg](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/schmallenberg/): Schmallenberg hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Schmallenberg deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises. - [Bestwig](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/bestwig/): Bestwig hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Bestwig deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises. - [Radevormwald](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/radevormwald/): In Radevormwald gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Radevormwald“). Geschützt sind in Radevormwald Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Radevormwald nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Radevormwald, Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Wuppertal](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/wuppertal/): In Wuppertal gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Wuppertal“). In Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr Kronenansatz mindestens 1,70 m hoch liegt. Geschützte Bäume dürfen in Wuppertal nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Wuppertal, Ressort 106 Umweltschutz – Team Baumschutz (106.16). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Hückeswagen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/hueckeswagen/): In Hückeswagen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hückeswagen“). Geschützt sind in Hückeswagen Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Hückeswagen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Schloss-Stadt Hückeswagen, Rathaus. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Remscheid](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/remscheid/): In Remscheid gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Remscheid“). Geschützt sind in Remscheid Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang in 1 m Höhe, übrige Nadelbäume ab 270 cm; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Remscheid nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Remscheid, Fachdienst Umwelt – Naturschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Wipperfürth](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/wipperfuerth/): Wipperfürth hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Die frühere Baumschutzsatzung von Wipperfürth vom 12.12.2003 wurde mit Ratsbeschluss vom 28.04.2015 durch die Aufhebungssatzung vom 29.04.2015 aufgehoben. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Wipperfürth deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises. - [Marienheide](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/marienheide/): Marienheide hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Marienheide deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises. - [Wermelskirchen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/wermelskirchen/): Wermelskirchen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Wermelskirchen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. - [Solingen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/solingen/): In Solingen gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Solingen“). In Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Solingen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Solingen, Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung (67-4). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Gummersbach](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/gummersbach/): Gummersbach hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Gummersbach deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises. - [Lindlar](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/lindlar/): Lindlar hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Lindlar deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises. - [Kürten](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/kuerten/): Kürten hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Kürten deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. - [Burscheid](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/burscheid/): In Burscheid gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz besonders wertvoller Bäume in der Stadt Burscheid“). In Burscheid sind nur die im Verzeichnis der Satzung einzeln aufgeführten Bäume geschützt (rund 20 Positionen auf städtischen Flächen und 6 auf anderen Grundstücken); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume dürfen in Burscheid nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Burscheid – Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften (Planung). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Bergneustadt](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/bergneustadt/): Bergneustadt hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Bergneustadt deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises. - [Leichlingen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/leichlingen/): In Leichlingen gilt die Baumschutzsatzung nur für Bäume auf Flächen der Stadt, ihrer Tochtergesellschaften und der LBB im Innenbereich, dort schon ab 30 cm Stammumfang; Bäume in Privatgärten fallen nicht darunter. Für Bäume in Privatgärten in Leichlingen ist nach der Satzung keine Genehmigung nötig. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig für die Satzung: Stadtverwaltung Leichlingen. - [Engelskirchen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/engelskirchen/): Engelskirchen hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Engelskirchen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises. - [Odenthal](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/odenthal/): Odenthal hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Odenthal deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. - [Wiehl](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/wiehl/): Wiehl hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Wiehl deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises. - [Reichshof](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/reichshof/): Reichshof hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Reichshof deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises. - [Overath](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/overath/): In Overath gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung der Stadt Overath zum Schutze des im Baumkataster aufgeführten Baumbestandes“). In Overath sind nur die im Baumkataster der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (42 Einträge, teils Baumreihen und -gruppen); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume dürfen in Overath nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadtverwaltung Overath – Der Bürgermeister. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Bergisch Gladbach](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/bergisch-gladbach/): In Bergisch Gladbach gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Bergisch Gladbach“). Geschützt sind in Bergisch Gladbach Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Bergisch Gladbach nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Bergisch Gladbach – StadtGrün. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Nümbrecht](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/nuembrecht/): In Nümbrecht gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Gemeinde Nümbrecht zum Schutz des Baumbestandes“). Geschützt sind in Nümbrecht Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Nümbrecht nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Gemeinde Nümbrecht, Fachbereich III, Fachgebiet III/2 Planung und Entwicklung. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Rösrath](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/roesrath/): In Rösrath gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz städtebaulich besonders wertvoller Bäume in der Stadt Rösrath“). In Rösrath sind nur die 53 im Verzeichnis der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (16 auf städtischem Grund, 37 auf Privatgrundstücken); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume dürfen in Rösrath nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Rösrath (Fachbereich 4). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Waldbröl](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/waldbroel/): Waldbröl hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Waldbröl deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises. - [Morsbach](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/morsbach/): In Morsbach gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung der Gemeinde Morsbach zum Schutz des Baumbestandes“). Geschützt sind in Morsbach Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Morsbach nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Gemeinde Morsbach, Rathaus. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Schwerte](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/schwerte/): In Schwerte gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Schwerte“). Geschützt sind in Schwerte Laubbäume, Eiben, Walnussbäume und Esskastanien ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Schwerte nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Schwerte, Werkstätten und Dienstleistungen (Baubetriebshof). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Holzwickede](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/holzwickede/): In Holzwickede gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Holzwickede“). Geschützt sind in Holzwickede Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Für geschützte Bäume auf Privatgrundstücken genügt in Holzwickede eine vorherige Anzeige bei der Gemeinde Holzwickede (Baumschutz); eine Genehmigung ist dafür nicht nötig. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Fröndenberg/Ruhr](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/froendenberg-ruhr/): Fröndenberg/Ruhr hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Fröndenberg/Ruhr deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna. - [Unna](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/unna/): In Unna gilt die Baumbestandssatzung nur für städtische Bäume und alle Bäume auf Grundstücken der öffentlichen Hand; Bäume in Privatgärten fallen nicht darunter. Für Bäume in Privatgärten in Unna ist nach der Satzung keine Genehmigung nötig. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig für die Satzung: Kreisstadt Unna, Amt für Umwelt und Klima. - [Kamen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/kamen/): In Kamen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Kamen“). Geschützt sind in Kamen Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Kamen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt – 60.2 Planung, Umwelt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Lünen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/luenen/): In Lünen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Lünen“). Geschützt sind in Lünen Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Lünen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Lünen. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Bergkamen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/bergkamen/): In Bergkamen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bergkamen“). Geschützt sind in Bergkamen Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Bergkamen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Bergkamen (Baumschutz, Bereich Straßen und Grünflächen). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Wickede (Ruhr)](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/wickede-ruhr/): Wickede (Ruhr) hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Wickede sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest für den Innenbereich von Warstein, Ense und Wickede vom 15.06.2012, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Wickede (Ruhr) sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Bönen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/boenen/): In Bönen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Bönen“). Geschützt sind in Bönen Laub- und Nadelbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Bönen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Gemeinde Bönen (Baumschutz). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Selm](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/selm/): Selm hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Selm deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna. - [Ense](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/ense/): Ense hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Ense sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest für den Innenbereich von Warstein, Ense und Wickede vom 15.06.2012, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Ense sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Werne](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/werne/): In Werne gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zur Erhaltung von stadtbildprägenden und erhaltenswerten Bäumen und Holzgewächsen in der Stadt Werne“). In Werne sind nur die im Baumkataster der Satzung einzeln aufgeführten stadtbildprägenden Bäume geschützt; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume dürfen in Werne nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Werne. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Werl](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/werl/): Werl hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Werl sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest für den Innenbereich von Soest, Welver und Werl vom 19.05.2014, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Werl sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Hamm](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/hamm/): In Hamm gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz von Bäumen und anderen Holzgewächsen in der Stadt Hamm“). Geschützt sind in Hamm Laubbäume, Waldkiefer und Europäische Lärche ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Hamm nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Hamm, Umweltamt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Welver](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/welver/): Welver hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Welver sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest für den Innenbereich von Soest, Welver und Werl vom 19.05.2014, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Welver sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Möhnesee](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/moehnesee/): Möhnesee hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Möhnesee sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Möhnesee sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Soest](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/soest/): In Soest gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Soest“). In Soest sind nur Laubbäume ab 120 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Soest nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Soest. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Lippetal](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/lippetal/): Lippetal hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Lippetal sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Lippetal sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Bad Sassendorf](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/bad-sassendorf/): Bad Sassendorf hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Bad Sassendorf sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Bad Sassendorf sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Warstein](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/warstein/): Warstein hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Warstein sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest für den Innenbereich von Warstein, Ense und Wickede vom 15.06.2012, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Warstein sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Anröchte](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/anroechte/): Anröchte hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Anröchte sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Anröchte sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Erwitte](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/erwitte/): Erwitte hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Erwitte sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Erwitte sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Lippstadt](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/lippstadt/): Lippstadt hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Lippstadt sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich der Stadt Lippstadt vom 13.12.2007, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Lippstadt sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Rüthen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/ruethen/): Rüthen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Rüthen sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Rüthen sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. - [Olfen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/olfen/): Olfen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Olfen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. - [Nordkirchen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/nordkirchen/): Nordkirchen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Nordkirchen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. - [Lüdinghausen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/luedinghausen/): Lüdinghausen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Lüdinghausen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. - [Ascheberg](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/ascheberg/): Ascheberg hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Ascheberg deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. - [Drensteinfurt](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/drensteinfurt/): In Drensteinfurt gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung der Stadt Drensteinfurt zum Schutze des Baumbestandes“). Geschützt sind in Drensteinfurt alle Baumarten ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Drensteinfurt nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Drensteinfurt, Fachbereich 2 – Sachgebiet 2.3 Tiefbau, Umwelt und Abwasser. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Ahlen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/ahlen/): Ahlen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Ahlen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf. - [Senden](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/senden/): Senden hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Senden deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. - [Dülmen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/duelmen/): Dülmen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Dülmen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. - [Sendenhorst](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/sendenhorst/): Sendenhorst hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Sendenhorst deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf. - [Reken](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/reken/): Reken hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Reken deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken. - [Beckum](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/beckum/): Beckum hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Beckum deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf. - [Heiden](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/heiden/): Heiden hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Heiden deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken. - [Raesfeld](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/raesfeld/): In Raesfeld gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Raesfeld“). Geschützt sind in Raesfeld Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Raesfeld nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Gemeinde Raesfeld, Rathaus (Befreiungen vom Baumschutz). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Nottuln](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/nottuln/): Nottuln hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Nottuln deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. - [Wadersloh](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/wadersloh/): Wadersloh hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Wadersloh deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf. - [Coesfeld](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/coesfeld/): Coesfeld hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Coesfeld deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld. - [Münster](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/muenster/): In Münster gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster“). In Münster sind Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, Eiben schon ab 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Münster nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Baumschutzsatzung). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Ennigerloh](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/ennigerloh/): Ennigerloh hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Ennigerloh deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf. - [Everswinkel](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/everswinkel/): Everswinkel hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Everswinkel deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf. - [Velen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/velen/): Velen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Velen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken. - [Velbert](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/velbert/): Velbert hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Velbert deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann. - [Wülfrath](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/wuelfrath/): In Wülfrath gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Wülfrath“). Geschützt sind in Wülfrath Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Wülfrath nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Wülfrath. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Heiligenhaus](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/heiligenhaus/): Heiligenhaus hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Die frühere Satzung von Heiligenhaus vom 10.07.1990 (geändert 1992 und 2000) wurde 2006 aufgehoben. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Heiligenhaus deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann. - [Mettmann](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/mettmann/): In Mettmann gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes“). Geschützt sind in Mettmann Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Mettmann nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Kreisstadt Mettmann, Amt für Verkehr, Tiefbau und Grünflächen, Abteilung Grünflächen. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Haan](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/haan/): In Haan gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Haan“). In Haan sind Obstbäume einschließlich Walnuss und Esskastanie ab 60 cm Stammumfang geschützt, sonstige Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume einschließlich Ginkgo ab 100 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Haan nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Gartenstadt Haan, Der Bürgermeister, Dezernat III / Betriebshof. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Ratingen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/ratingen/): Ratingen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Ratingen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann. - [Erkrath](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/erkrath/): In Erkrath gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Erkrath“). Geschützt sind in Erkrath Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Erkrath nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Erkrath, Abteilung Grün. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Hilden](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/hilden/): In Hilden gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Hilden“). Geschützt sind in Hilden Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Hilden nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Hilden, Tiefbau- und Grünflächenamt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Langenfeld (Rheinland)](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/langenfeld-rheinland/): Langenfeld (Rheinland) hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Langenfeld (Rheinland) deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann. - [Leverkusen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/leverkusen/): Leverkusen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Leverkusen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen. - [Düsseldorf](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/duesseldorf/): In Düsseldorf gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf“). Geschützt sind in Düsseldorf Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Düsseldorf nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Landeshauptstadt Düsseldorf, Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Monheim am Rhein](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/monheim-am-rhein/): In Monheim am Rhein gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baum- und Heckenbestandes der Stadt Monheim am Rhein (Baum- und Heckenschutzsatzung)“). Geschützt sind in Monheim am Rhein Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Monheim am Rhein nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Monheim am Rhein, Abteilung Grünflächen und Spielplätze. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Much](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/much/): In Much gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz von Bäumen in der Gemeinde Much mit Anlage Baumkataster“). In Much sind nur die im Baumkataster der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (laut Anlage 2025 37 Bäume); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume dürfen in Much nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Gemeinde Much, Fachbereich 4, Klima- / Umweltschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Dormagen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/dormagen/): In Dormagen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Dormagen“). Geschützt sind in Dormagen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Dormagen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Technische Betriebe Dormagen (TBD), Fachbereich Grünflächen – Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Neunkirchen-Seelscheid](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/neunkirchen-seelscheid/): Neunkirchen-Seelscheid hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Neunkirchen-Seelscheid deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. - [Lohmar](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/lohmar/): Lohmar hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Lohmar deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. - [Köln](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/koeln/): In Köln gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln“). In Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Köln nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Meerbusch](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/meerbusch/): In Meerbusch gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung der Stadt Meerbusch über den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet“). Geschützt sind in Meerbusch Laubbäume und Eiben ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen). Für geschützte Bäume auf Privatgrundstücken genügt in Meerbusch eine vorherige Anzeige bei der Stadt Meerbusch, Servicebereich 11 – Baubetriebshof, Friedhöfe, Grünflächen (Baumschutz); eine Genehmigung ist dafür nicht nötig. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Neuss](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/neuss/): In Neuss gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Neuss“). Geschützt sind in Neuss Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Neuss nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadtgrün Neuss (Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Ruppichteroth](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/ruppichteroth/): Ruppichteroth hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Ruppichteroth deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. - [Kaarst](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/kaarst/): In Kaarst gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Kaarst“). Geschützt sind in Kaarst Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Kaarst nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Kaarst, Stadtverwaltung. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Pulheim](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/pulheim/): In Pulheim gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Pulheim (BaumS)“). Geschützt sind in Pulheim Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem Lebensraum. Geschützte Bäume dürfen in Pulheim nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Pulheim, Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Rommerskirchen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/rommerskirchen/): Rommerskirchen hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Rommerskirchen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss. - [Windeck](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/windeck/): Windeck hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Windeck deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. - [Siegburg](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/siegburg/): In Siegburg gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Siegburg“). Geschützt sind in Siegburg Bäume ab 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Siegburg nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Kreisstadt Siegburg, Umweltamt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Troisdorf](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/troisdorf/): In Troisdorf gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Troisdorf“). Geschützt sind in Troisdorf Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Troisdorf nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Troisdorf, Sachgebiet Grünplanung und -neubau. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Eitorf](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/eitorf/): In Eitorf gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz von Bäumen in der Gemeinde Eitorf“). Geschützt sind in Eitorf Laubbäume und Eiben mit mehr als 100 cm Stammumfang (ca. 32 cm Durchmesser) in 1 m Höhe, samt Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Geschützte Bäume dürfen in Eitorf nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Gemeinde Eitorf, Der Bürgermeister. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Korschenbroich](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/korschenbroich/): In Korschenbroich gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung der Stadt Korschenbroich zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Korschenbroich“). Geschützt sind in Korschenbroich Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Korschenbroich nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Korschenbroich, Amt 67: Grünpflege und Baubetrieb. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Grevenbroich](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/grevenbroich/): In Grevenbroich gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Grevenbroich“). Geschützt sind in Grevenbroich Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Grevenbroich nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadtbetriebe Grevenbroich AöR, SBG Bereich 3 – Grün / Umwelt / Klima. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Hennef (Sieg)](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/hennef-sieg/): In Hennef (Sieg) gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Hennef (Sieg)“). In Hennef sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Hennef (Sieg) nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Hennef (Sieg), Umweltamt (Umwelt- und Naturschutz, Baumschutzsatzung). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Niederkassel](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/niederkassel/): In Niederkassel gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Niederkassel“). In Niederkassel sind langsam wachsende und raumbildende Bäume wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Eibe oder Walnuss ab 60 cm Stammumfang geschützt, schnell wachsende Bäume wie Birke, Pappel, Weide oder Kiefer ab 80 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Niederkassel nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Niederkassel, FB 8 – Bauaufsicht, Stadtplanung und Umwelt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Sankt Augustin](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/sankt-augustin/): In Sankt Augustin gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Sankt Augustin“). In Sankt Augustin sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, auch abgestorbene, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Sankt Augustin nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Sankt Augustin, Büro für Natur- und Umweltschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Frechen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/frechen/): In Frechen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung der Stadt Frechen zum Schutz von Bäumen und Hecken“). In Frechen sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe, in Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen schon ab 50 cm; geschützt sind auch freiwachsende Hecken ab 2 m Höhe und 5 m Länge. Geschützte Bäume dürfen in Frechen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Frechen, Stadtreinigung, Grün und Umwelt (Sachgebiet Grün / Baumschutz). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Wesseling](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/wesseling/): In Wesseling gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling“). Geschützt sind in Wesseling Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm und Hochstamm-Obstbäume ab 40 cm Stammumfang, jeweils in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Wesseling nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Wesseling, Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Hürth](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/huerth/): In Hürth gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Gebiet der Stadt Hürth“). Geschützt sind in Hürth Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen), einschließlich Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Geschützte Bäume dürfen in Hürth nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Hürth, Bauordnungsamt (63) – Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Dinslaken](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/dinslaken/): In Dinslaken gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dinslaken“). Geschützt sind in Dinslaken Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Dinslaken nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Dinslaken, Baumschutz / Fällgenehmigung. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Schermbeck](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/schermbeck/): Schermbeck hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Schermbeck braucht laut Kreis Wesel auch im Innenbereich die Fällung eines ortsbildprägenden Baums die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Schermbeck sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. - [Hünxe](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/huenxe/): Hünxe hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. In Hünxe ist laut Kreis Wesel die Untere Naturschutzbehörde des Kreises zuständig, wenn ein Baum im Innenbereich das Ortsbild prägt. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Hünxe sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. - [Moers](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/moers/): In Moers gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Moers“). Geschützt sind in Moers Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Moers nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Moers, Fachdienst 06.2 Freiraum- und Umweltplanung (Baumschutz). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Krefeld](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/krefeld/): In Krefeld gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Krefeld“). In Krefeld sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Krefeld nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz – Untere Naturschutzbehörde. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Voerde (Niederrhein)](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/voerde-niederrhein/): Voerde (Niederrhein) hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Voerde ist laut Stadt bei ortsbildprägenden Bäumen immer die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zu beteiligen. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Voerde (Niederrhein) sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. - [Rheinberg](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/rheinberg/): In Rheinberg gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Rheinberg“). Geschützt sind in Rheinberg Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Rheinberg nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Rheinberg, Grünflächen – Schutz des Baumbestandes. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Neukirchen-Vluyn](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/neukirchen-vluyn/): Neukirchen-Vluyn hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Neukirchen-Vluyn deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. - [Kamp-Lintfort](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/kamp-lintfort/): Kamp-Lintfort hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Kamp-Lintfort ist für ortsbildprägende Bäume die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Kamp-Lintfort sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. - [Attendorn](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/attendorn/): Attendorn hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Attendorn deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe. - [Finnentrop](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/finnentrop/): Finnentrop hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Finnentrop deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe. - [Drolshagen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/drolshagen/): Drolshagen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Drolshagen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe. - [Olpe](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/olpe/): Olpe hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Olpe deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe. - [Lennestadt](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/lennestadt/): Lennestadt hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Lennestadt deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe. - [Wenden](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/wenden/): Wenden hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Wenden deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe. - [Kirchhundem](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/kirchhundem/): Kirchhundem hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Kirchhundem deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe. - [Kreuztal](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/kreuztal/): Kreuztal hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Kreuztal deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. - [Freudenberg](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/freudenberg/): Freudenberg hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Freudenberg deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. - [Hilchenbach](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/hilchenbach/): Hilchenbach hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Hilchenbach deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. - [Siegen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/siegen/): In Siegen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Siegen“). Geschützt sind in Siegen Laubbäume ab 100 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Siegen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Universitätsstadt Siegen, Abteilung 4/7 Umwelt und Klima, Sachgebiet Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). - [Erndtebrück](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/erndtebrueck/): Erndtebrück hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Erndtebrück deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. - [Netphen](https://baumpflege-ratgeber.de/orte/netphen/): Netphen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Netphen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. ## Optional - [Vollständiger Text aller Artikel](https://baumpflege-ratgeber.de/llms-full.txt) - [Quellen und Methodik](https://baumpflege-ratgeber.de/methodik/) - [Herausgeber und Kontakt](https://baumpflege-ratgeber.de/ueber-uns/)